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Sachverständigenrat
Ein Einwanderungsgesetzbuch für Deutschland

Wissenschaftler des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration empfehlen, die Zuwanderung nach Deutschland nach dem Vorbild des Sozialgesetzbuches neu zu ordnen und zu erleichtern - vor allem für Ausländer mit Berufsabschluss.

    Ein Schild "Bundesrepublik Deutschland" steht am an der Landesgrenze zu Tschechien (14.10.2015).
    Bundesrepublik Deutschland - Grenzschild (dpa / Jan Woitas)
    Wer eine Berufsausbildung hat, solle einfacher nach Deutschland einwandern können. Das fordern die Experten des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in ihrem Jahresgutachten. Fachkräfte mit Berufsausbildung seien die "Stiefkinder der Erwerbsmigrationspolitik", heißt es in dem Papier.
    Ausländische Abschlüsse anerkennen
    Zentrale Hürde auf dem Weg nach Deutschland ist für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten der sogenannte Gleichwertigkeitsnachweis. Die Arbeitsagentur muss bescheinigen, dass ein ausländischer Abschluss, etwa als Heizungsbauer, vergleichbar ist mit einem inländischen. Wenn das der Fall ist und man einen Arbeitsvertrag hat, darf man einwandern.

    Das kommt jedoch nur sehr selten vor: Im Jahr 2016 etwa erteilte die Arbeitsagentur Menschen mit Berufsausbildung rund 4.600 Arbeitserlaubnisse. Der SVR schlägt daher ein Pilotprojekt vor. Der Gleichwertigkeitsnachweis entfällt, wenn die Fachkraft einen Arbeitsvertrag und mindestens eine weitere Qualifikation nachweisen kann: etwa Sprachkenntnisse, ein Mindestgehalt oder den Abschluss in einem Mangelberuf. Dazu gehören derzeit zum Beispiel Altenpfleger oder Schweißer.
    Sachverständigenrat fordert Regelwerk
    Generell fordert der Sachsverständigenrat, Einwanderung nach Deutschland neu zu regeln. Über die Jahre sei aus den verschiedenen Normen, die die Zuwanderung nach Deutschland regelten, ein wahrer Dschungel aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geworden, heißt es im Jahresgutachten. Da blicke niemand mehr durch, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Thomas Bauer.
    Aus diesem Grund schlägt der Sachverständigenrat ein Einwanderungsgesetzbuch nach dem Vorbild des Sozialgesetzbuchs vor. Folgende Gesetze halten die Forscher für sinnvoll, um mehr Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit Berufsabschluss nach Deutschland zu holen:
    1. Wer einen als gleichwertig anerkannten Berufsabschluss hat, soll einwandern können, ohne einen Arbeitsvertrag vorzuweisen - und sechs Monate für die Jobsuche Zeit haben. Für Akademiker ist das bereits möglich.
    2. Ausbildungspartnerschaften könnten im Ausland das deutsche duale System etablieren. Im Ansatz gibt es solche Projekte schon: in Vietnam für die Krankenpflegeausbildung oder in Tunesien für die Ausbildung zum Orthopädietechniker.
    3. Menschen, die in Deutschland eine Berufsausbildung machen wollen, sollte der Zuzug erleichtert werden. Sie könnten mit Stipendien unterstützt werden - so ähnlich, wie der Deutsche Akademische Austauschdienst das für Studenten tut. Die Forderung hat auch der Zentralverband des deutschen Handwerks schon erhoben.
    Ein Einwanderungsgesetzbuch erfülle auch eine symbolische Funktion, betonte Bauer. "Es kann ein Treibmittel der Selbstvergewisserung sein und verdeutlichen, dass sich die deutsche Gesellschaft an gesteuerte Zuwanderung gewöhnen muss."
    Keine besonderen Integrationsprogramme
    Der Sachverständigenrat hat sich in seinem Jahresgutachten gegen Sonderprogramme zur Integration von Migranten ausgesprochen. Wichtiger sei es, die Bildungs-, Familien - und Arbeitsmarktpolitik insgesamt besser zu regeln. Ein Beispiel: Vom Ausbau der Kinderbetreuung profitieren auch Kinder mit Migrationshintergrund; 2015 waren laut SVR 90 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen mit ausländischen Wurzeln in Kindergärten oder der Tagespflege.
    Auch einem Integrationsministerium auf Bundesebene erteilen die Forscher eine Absage. Integration betreffe verschiedene Ministerien, etwa das Innenressort und das Sozialressort; außerdem seien die Bundesländer für Bildung zuständig. Laut den Gutachtern ist es unmöglich, all diese Zuständigkeiten in einem Ressort zu bündeln.
    (tzi/kr)