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Schaar: Neues Melderecht "ein Geschenk für die Werbewirtschaft"

Für Peter Schaar, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, hat der Bundestag völlig übereilt "massive Verschlechterungen" ins neue Melderecht eingebracht. Dass Daten, die Bürger dem Staat zwangsweise zur Verfügung stellen, auch für Werbezwecke genutzt werden können, hätte "schwerwiegende Folgen" für den Datenschutz, glaubt Schaar.

Peter Schaar im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann | 09.07.2012
    Dirk-Oliver Heckmann: Freitag vorletzter Woche, große Aufregung um die Verabschiedung von ESM und Fiskalpakt, in Bundestag und Bundesrat ging ja alles mit Zweidrittelmehrheit durch. Am Abend dann konzentrierte sich alles auf das Halbfinale Deutschland gegen Italien. Nur einige wenige Abgeordnete waren dazu verdonnert, noch im Bundestag zu bleiben. Vielleicht war das der Grund, weshalb kaum auffiel, was der Bundestag da entschieden hat: Nämlich ein neues bundeseinheitliches Melderecht. Hört sich erst mal undramatisch an. Was aber jetzt für Aufregung sorgt, ist die Tatsache, dass die Einwohnermeldeämter in Zukunft persönliche Daten an Adresshändler, Inkassounternehmen und an die Werbewirtschaft verkaufen dürfen, wenn das Gesetz so in Kraft treten würde. Hört sich unglaublich an, ist aber so. Selbst Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner rückt jetzt von dem Gesetz ab, und am Telefon begrüße ich, wie erwähnt, Peter Schaar, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Guten Morgen!

    Peter Schaar: Guten Morgen, Herr Heckmann!

    Heckmann: Herr Schaar, die Opposition, die hat ja angekündigt, das Projekt im Bundesrat stoppen zu wollen. Zu Recht oder viel Lärm um nichts?

    Schaar: Also ob das letztlich gelingen wird, das hängt von den Mehrheitsverhältnissen ab. Ich bin mir da noch gar nicht so sicher. Aber gerechtfertigt wäre es allemal, wenn der Bundesrat sich hier für die Bürgerrechte, für den Datenschutz starkmachen würde und das Gesetz so nicht passieren ließe.

    Heckmann: Weshalb?

    Schaar: Ja, es ist so, dass hier in letzter Minute, Sie erwähnten ja die Terminierung, und tatsächlich sind das wirklich nur drei Tage gewesen, also gar keine Zeit, um über diese wesentlichen Änderungen zu diskutieren, ein Gesetz beschlossen wurde, das gegenüber dem, was die Regierung angekündigt hat und dem, was sie vorgeschlagen hat, massive Verschlechterungen enthält, gerade beim Adresshandel und bei der Werbung. Diese Daten, die wir ja zwangsweise dem Staat zur Verfügung stellen müssen, wenn wir uns anmelden. Wenn wir umgezogen sind. Dass diese Daten grundsätzlich eben auch für Werbezwecke und den Adresshandel verwendet werden dürfen, sofern wir nicht ausdrücklich dieser Verwendung widersprochen haben.

    Heckmann: Mit welchen Folgen? Wie ordnen Sie das ein?

    Schaar: Also ich sehe da ganz schwerwiegende Folgen, denn tatsächlich ist es so, dass hier ein riesiger Markt besteht, dass immer mehr Daten aus unterschiedlichsten, teilweise dubiosen Quellen, erlangt werden. Und diejenigen, die jetzt diese dubiosen Datenbestände haben, können sogar auf jeden Fall dann diese Daten auf – mittels Melderegisterauskunft aktualisieren lassen. Da wäre dann nicht mal ein Widerspruch wirksam. Und ansonsten kann praktisch jeder, der Werbung machen will, sich an das Einwohnermeldeamt wenden und entsprechende Millionen Datensätze erhalten, gegen Entgelt.

    Heckmann: Also ein neuer Fall von schwarz-gelber Klientelpolitik?

    Schaar: Ich will jetzt gar nicht Motivforschung betreiben, aber klar ist, dass dieses Vorhaben, so wie es der Bundestag jetzt beschlossen hat, ein Geschenk für die Werbewirtschaft ist.

    Heckmann: Die ganze Sache ist jetzt gut eine Woche her. Die Sitzung des Innenausschusses, die Sie gerade schon erwähnt hatten, ist noch länger her. Weshalb fällt Ihnen als Bundesbeauftragter das eigentlich jetzt erst auf?

    Schaar: Mir ist das ja auch erst aufgefallen, nachdem das formuliert wurde. Das ist erst am Mittwoch eingebracht worden, und am Donnerstag hat der Bundestag darüber beschlossen.

    Heckmann: Am Freitag.

    Schaar: Das heißt also, einen Tag hat es gegeben. Und vorher hatte ich mich an den Bundestagsinnenausschuss gewandt und weitere Verbesserungen an dem Regierungsvorschlag angemahnt. Das ist alles ignoriert worden. Und diese Verschlechterung ist eingefügt worden. Insofern, denke ich, habe ich schon hingeguckt, allerdings hat man meine Mahnungen nicht beachtet.

    Heckmann: Helmut Brandt von der CDU, der Innenexperte, der hat sich geäußert in dem Sinne, er verstehe die ganze Aufregung nicht, denn die Widerspruchslösung – also jeder Bürger kann ja der Weitergabe von Daten widersprechen, wenn er sich anmeldet beim Einwohnermeldeamt, das sei doch ein probates Mittel.

    Schaar: Das sehe ich nicht so. Gerade, weil diese Daten zwangsweise erhoben werden, denke ich, dass diese zwangsweise von mir erhobenen Daten allenfalls für staatliche Zwecke oder, wenn jemand ein rechtliches Interesse hat, herausgegeben werden dürfen und nicht für, sage ich mal, schnöden Mammon, weil man diese Daten für Werbezwecke oder sogar zum Adresshandel nutzen will.

    Heckmann: Aber diese Widerspruchsmöglichkeit, die hat es ja vorher nicht gegeben, also insofern ein Fortschritt?

    Schaar: Also, in einigen Bundesländern, bisher ist ja Melderecht zum großen Teil Ländersache gewesen, gibt es Einwilligungslösungen, und die Bundesregierung hat eine solche Einwilligung auch vorgesehen in dem Gesetzentwurf. Bis zum Beginn dieser Sitzungswoche war auch nichts anderes angekündigt worden. Und dann kommt praktisch ein solcher Vorschlag aus dem Nichts, ein solcher Änderungsvorschlag, über den dann nicht mehr aus den genannten Gründen diskutiert werden kann, einmal, weil überhaupt kaum Zeit da ist, und weil zweitens andere Themen im Vordergrund standen, sie erwähnten die europäische Eurodiskussion. Sie erwähnten ja auch die Fußballeuropameisterschaft. Also ich finde, das ist kein guter politischer Stil, und inhaltlich ist es auch nicht in Ordnung.

    Heckmann: Also, der Innenausschuss, der kam da mit wesentlichen Änderungen, Sie haben es ja gerade eben schon erwähnt …

    Schaar: Die Koalitionsparteien kamen im Innenausschuss …

    Heckmann: Genau. Union und FDP haben sich da mit ihrer Mehrheit durchgesetzt. Weder Bundesinnenminister Friedrich noch der Ausschussvorsitzende von der CDU, Wolfgang Bosbach, die wollten uns dazu übrigens ein Interview geben. Wie bewerten Sie das denn, dass diese Änderungen aus der Mitte des Parlaments kamen?

    Schaar: Also das ist ein Vorgehen, das generell immer wieder festzustellen ist. Dagegen ist im Prinzip auch nichts zu sagen, denn immer wieder stellen sich ja auch Änderungsnotwendigkeiten dar an Gesetzesvorschlägen, die von der Bundesregierung kommen. Nur diese extreme Eile, diese extreme Eile, die ist für mich völlig unverständlich, dass hier praktisch in einer ganz wesentlichen Datenschutzfrage, die uns alle betrifft, dass in einer solchen Frage praktische ein solcher Termindruck erzeugt wird, dass im Prinzip eine Diskussion, eine breite öffentliche Debatte gar nicht mehr möglich war. Und das, denke ich, ist kein guter politischer Stil gewesen.

    Heckmann: Denken Sie, dass die Lobbies da ihre Drähte haben laufen lassen?

    Schaar: Wie gesagt, ich möchte hier nicht spekulieren, aber sicherlich, es gab entsprechende Forderungen von den einschlägigen Kreisen, die solche Interessen haben, und offensichtlich haben sie dann die Abgeordneten der Koalitionsfraktion doch sehr überzeugt, sodass das dann auf diese Art und Weise durchgezogen worden ist.

    Heckmann: Um mal grundsätzlich zu fragen, Herr Schaar. Im Internet, in "Facebook" geben viele privateste Daten preis. Ketzerisch gefragt, spielt das neue Gesetz dann da überhaupt noch eine Rolle?

    Schaar: Also, erst mal gibt es ja viele Menschen, die doch sehr viel vorsichtiger auch im Internet mit ihren Daten umgehen, und es ist nach wie vor eine Minderheit, die hier so freizügig ist, wie Sie sagen. Und zweitens ist es ja so, gerade diejenigen, die ihre Daten im Internet nicht preisgeben, sind ja dann auch Objekt des Datenhandels nach diesem Gesetz. Das heißt, es geht ja gar nicht darum in allererster Linie, die Daten der überwiegend jungen Leute zu bekommen, die über "Facebook" ihre Informationen preisgeben, sondern es geht um den sehr großen Rest der Bevölkerung, und diese Menschen, wir alle, müssen dann, wenn wir nicht einverstanden sind mit der Weitergabe der Daten für Werbezwecke und den Adresshandel, jetzt gezielt uns an die Einwohnermeldeämter wenden. Das ist mehr Bürokratie, und es ist ein Riesenaufwand für uns alle und, wie man so aus der Erfahrung lernen kann, machen letztlich doch nur relativ wenige von diesem Recht Gebrauch, sodass die Daten dann im Regelfall doch rausgehen.

    Heckmann: Zum Streit um das neue Melderecht haben wir gesprochen mit Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Wir werden das Thema natürlich weiter verfolgen. Herr Schaar, Ihnen erst mal Danke für das Gespräch.

    Schaar: Dankeschön auch meinerseits.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.