Jörg Schönbohm: Ja, ich bin vor allen Dingen Innenminister in Brandenburg, General war ich auch, das ist richtig.
Probst: Ja. Bevor wir auf die einzelnen Punkte dieses Forderungskatalogs eingehen, vielleicht grundsätzlich gefragt, sehen Sie wie andere auch eine neue, eine höhere Gefährdungslage nach den Anschlägen von Madrid?
Schönbohm: Ja, es ist ganz sicher so. Ich darf daran erinnern, dass der Bundeskanzler noch am Sonnabendmorgen gesagt hat, es gibt keine neue Gefährdungslage und dann gestern nach der Sitzung des Sicherheitskabinetts von Schily festgestellt wurde, es gibt eine neue Gefährdungslage. Die ergibt sich daraus, dass offensichtlich jetzt die islamistischen Extremisten und Terroristen in Spanien diese Attentate verübt haben oder zumindest stark daran beteiligt waren. Das heißt, die Europäische Union ist in das Fadenkreuz der Terroristen gerückt und damit müssen wir uns auseinander setzen. Da hilft kein Gesundbeten, das ist ein Sachverhalt, der ernst zu nehmen ist.
Probst: Ja, daran schließt sich dann natürlich die Frage an, brauchen wir dann mit Blick auf Deutschland weitere, neue Gesetze oder Gesetzesverschärfungen, oder reicht das vorhandene Sortiment aus?
Schönbohm: Wir haben ja schon vor dem Anschlag in Madrid die Auffassung vertreten, wir die Union, dass in bestimmten Bereichen Veränderungen notwendig sind. Günther Beckstein hat davon einige Fragen angesprochen und vor dem Anschlag in Madrid ist über das Thema Bundeswehr gesprochen worden, weil es um die Frage geht, inwieweit wir in die Lage versetzt werden, wir, das ist die Bundesregierung und die Landesregierungen, im Falle eines äußersten Notstandes interner Terrorismusgefahr alle staatlichen Ressourcen zu nutzen, auch die Bundeswehr. Und diese Frage wollen wir beantworten, damit wir dieses dann können. Und das ist der Unterschied zur SPD, und ich habe gehört, was der Kollege Erler gesagt hat. Herr Erler irrt und der Kronzeuge wäre sogar Helmut Schmidt, der ja 1961 und 1962 beim Hochwasser in Hamburg die Bundeswehr eingesetzt hat. Er sagt, er verstößt damit gegen die Verfassung, aber er hilft Menschen.
Probst: Alle vorhandenen Ressourcen nutzen, sagen Sie, Herr Schönbohm. Der Abgeordnete der Grünen Christian Ströbele hat heute früh in diesem Sender gesagt, es bestehe da ein Vollzugsdefizit, es seien ausreichend Gesetzesvorlagen da.
Schönbohm: Das ist ja der Streitpunkt. Als die Antiterror-Pakete 1 und 2 verabschiedet wurden, hat die Union im Rahmen Datenschutz, Datenübermittlung, Datenverwertung weiterführende Vorschläge gemacht, die von Rot-Grün, vor allen Dingen von den Grünen, aber im Ergebnis von der Bundesregierung abgelehnt wurden und wir glauben, dass diese Themen wieder auf der Tagesordnung sind. Es geht um den Schutz unserer Bürger und nicht um irgendwelche ideologischen Fragen, um dies Balancieren der Freiheitsrechte und des Schutzes. Und der Schutz ist in der Zwischenzeit bedeutsamer geworden, weil die Bedrohung bedeutsamer geworden ist und welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Ströbele und andere sagen, keine Konsequenzen, denn wir haben alles geschaffen. Wir sagen, wir müssen Dinge verändern und das ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und dann muss auch, da gebe ich Ihnen recht, in der Durchführung müssen die ja noch verbessert werden. Das ist eine Frage auf der Bundesebene und Zusammenarbeit Bund und Länder.
Probst: Ihr Parteikollege Busbach kritisiert die mangelnde Koordination der deutschen Behörden, da gäbe es ein Zuständigkeitswirrwarr, insgesamt 37 Behörden. Wie ist das aus Ihrer Sicht des Innenministers, klappt das länderübergreifend?
Schönbohm: Es gibt zwei Bereiche, über die man ernsthaft sprechen muss. Das eine ist die Koordinierung auf Bundesebene zwischen Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst. Da gibt es immer Schnittmengen, die für alle wichtig sind, und zum zweiten die zwischen dem Bund und den Ländern. Dazu brauchen wir eine Informationsarchitektur, die noch weiter entwickelt werden muss. Wir brauchen einen stärkeren Datenaustausch in beide Richtungen, und dann geht es darum, wenn der Bund zentral alle Daten zur Verfügung hat, wie er die Länder informiert, damit die Länder dezentral dann Entscheidungen umsetzen können und agieren können. Dieses Thema ist auf der Tagesordnung und wird jetzt, glaube ich, etwas intensiver angegangen, obwohl wir schon Fortschritte erreicht haben nach dem elften September, muss ich auch wirklich sagen.
Probst: Sie sind Innenminister von Brandenburg, Herr Schönbohm, Sie sind aber auch, wie Sie selbst gesagt haben, General a.D. und insofern geradezu prädestiniert, auf die folgende Frage zu antworten. Was halten Sie denn davon, von der Forderung, die Bundeswehr zur inneren Sicherheit einzusetzen?
Schönbohm: Ich finde, man muss sehr genau beschreiben, worum es geht. Es geht nicht um Panzer vor dem Reichstag oder ähnliche Dinge, sondern es geht darum, dass die Bundeswehr eingesetzt werden kann in außerordentlich schwierigen Situationen...
Probst: Das kann sie doch jetzt schon.
Schönbohm: Nein, kann sie nicht zur Entlastung der Polizei. Sie kann eingesetzt werden zur Katastrophenhilfe in dem Augenblick, wenn ein Deich bricht oder ähnliche Dinge. Sie kann aber nicht eingesetzt werden – als wir Milzbrandbriefe zu untersuchen hatten, konnte die Bundeswehr diese nicht untersuchen, wir mussten in das Robert-Koch-Institut fahren. Wenn es darum geht, und das ist der Punkt, wenn eine Situation eintritt, dass über längere Zeit eine Vielzahl von Objekten geschützt werden müssen, die jetzt von der Polizei geschützt werden oder auch vom Bundesgrenzschutz, dann sagen wir, wir wollen, dass für diese Aufgaben, die die Bundeswehr gelernt hat, die Bundeswehr eingesetzt wird, mit herangezogen wird, damit die Polizeikräfte freigesetzt werden für die originären polizeilichen Aufgaben. Um solche Fragen geht es. Und das, will ich hier sagen, ist in den Notstandsgesetzen ja vorgesehen, dass die Bundeswehr das machen kann. Und jetzt geht es um die Frage, inwieweit dieses in Zusammenhang mit Antiterror-Abwehr und einer langanhaltenden Gefährdung möglich ist. Dabei kann man doch einmal sine ira et studio, also sachlich reden, meine ich.
Probst: Der Innenminister von Brandenburg, Jörg Schönbohm. Ich danke Ihnen.
Schönbohm: Bitte sehr. Wiederhören.
Probst: Ja. Bevor wir auf die einzelnen Punkte dieses Forderungskatalogs eingehen, vielleicht grundsätzlich gefragt, sehen Sie wie andere auch eine neue, eine höhere Gefährdungslage nach den Anschlägen von Madrid?
Schönbohm: Ja, es ist ganz sicher so. Ich darf daran erinnern, dass der Bundeskanzler noch am Sonnabendmorgen gesagt hat, es gibt keine neue Gefährdungslage und dann gestern nach der Sitzung des Sicherheitskabinetts von Schily festgestellt wurde, es gibt eine neue Gefährdungslage. Die ergibt sich daraus, dass offensichtlich jetzt die islamistischen Extremisten und Terroristen in Spanien diese Attentate verübt haben oder zumindest stark daran beteiligt waren. Das heißt, die Europäische Union ist in das Fadenkreuz der Terroristen gerückt und damit müssen wir uns auseinander setzen. Da hilft kein Gesundbeten, das ist ein Sachverhalt, der ernst zu nehmen ist.
Probst: Ja, daran schließt sich dann natürlich die Frage an, brauchen wir dann mit Blick auf Deutschland weitere, neue Gesetze oder Gesetzesverschärfungen, oder reicht das vorhandene Sortiment aus?
Schönbohm: Wir haben ja schon vor dem Anschlag in Madrid die Auffassung vertreten, wir die Union, dass in bestimmten Bereichen Veränderungen notwendig sind. Günther Beckstein hat davon einige Fragen angesprochen und vor dem Anschlag in Madrid ist über das Thema Bundeswehr gesprochen worden, weil es um die Frage geht, inwieweit wir in die Lage versetzt werden, wir, das ist die Bundesregierung und die Landesregierungen, im Falle eines äußersten Notstandes interner Terrorismusgefahr alle staatlichen Ressourcen zu nutzen, auch die Bundeswehr. Und diese Frage wollen wir beantworten, damit wir dieses dann können. Und das ist der Unterschied zur SPD, und ich habe gehört, was der Kollege Erler gesagt hat. Herr Erler irrt und der Kronzeuge wäre sogar Helmut Schmidt, der ja 1961 und 1962 beim Hochwasser in Hamburg die Bundeswehr eingesetzt hat. Er sagt, er verstößt damit gegen die Verfassung, aber er hilft Menschen.
Probst: Alle vorhandenen Ressourcen nutzen, sagen Sie, Herr Schönbohm. Der Abgeordnete der Grünen Christian Ströbele hat heute früh in diesem Sender gesagt, es bestehe da ein Vollzugsdefizit, es seien ausreichend Gesetzesvorlagen da.
Schönbohm: Das ist ja der Streitpunkt. Als die Antiterror-Pakete 1 und 2 verabschiedet wurden, hat die Union im Rahmen Datenschutz, Datenübermittlung, Datenverwertung weiterführende Vorschläge gemacht, die von Rot-Grün, vor allen Dingen von den Grünen, aber im Ergebnis von der Bundesregierung abgelehnt wurden und wir glauben, dass diese Themen wieder auf der Tagesordnung sind. Es geht um den Schutz unserer Bürger und nicht um irgendwelche ideologischen Fragen, um dies Balancieren der Freiheitsrechte und des Schutzes. Und der Schutz ist in der Zwischenzeit bedeutsamer geworden, weil die Bedrohung bedeutsamer geworden ist und welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Ströbele und andere sagen, keine Konsequenzen, denn wir haben alles geschaffen. Wir sagen, wir müssen Dinge verändern und das ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und dann muss auch, da gebe ich Ihnen recht, in der Durchführung müssen die ja noch verbessert werden. Das ist eine Frage auf der Bundesebene und Zusammenarbeit Bund und Länder.
Probst: Ihr Parteikollege Busbach kritisiert die mangelnde Koordination der deutschen Behörden, da gäbe es ein Zuständigkeitswirrwarr, insgesamt 37 Behörden. Wie ist das aus Ihrer Sicht des Innenministers, klappt das länderübergreifend?
Schönbohm: Es gibt zwei Bereiche, über die man ernsthaft sprechen muss. Das eine ist die Koordinierung auf Bundesebene zwischen Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst. Da gibt es immer Schnittmengen, die für alle wichtig sind, und zum zweiten die zwischen dem Bund und den Ländern. Dazu brauchen wir eine Informationsarchitektur, die noch weiter entwickelt werden muss. Wir brauchen einen stärkeren Datenaustausch in beide Richtungen, und dann geht es darum, wenn der Bund zentral alle Daten zur Verfügung hat, wie er die Länder informiert, damit die Länder dezentral dann Entscheidungen umsetzen können und agieren können. Dieses Thema ist auf der Tagesordnung und wird jetzt, glaube ich, etwas intensiver angegangen, obwohl wir schon Fortschritte erreicht haben nach dem elften September, muss ich auch wirklich sagen.
Probst: Sie sind Innenminister von Brandenburg, Herr Schönbohm, Sie sind aber auch, wie Sie selbst gesagt haben, General a.D. und insofern geradezu prädestiniert, auf die folgende Frage zu antworten. Was halten Sie denn davon, von der Forderung, die Bundeswehr zur inneren Sicherheit einzusetzen?
Schönbohm: Ich finde, man muss sehr genau beschreiben, worum es geht. Es geht nicht um Panzer vor dem Reichstag oder ähnliche Dinge, sondern es geht darum, dass die Bundeswehr eingesetzt werden kann in außerordentlich schwierigen Situationen...
Probst: Das kann sie doch jetzt schon.
Schönbohm: Nein, kann sie nicht zur Entlastung der Polizei. Sie kann eingesetzt werden zur Katastrophenhilfe in dem Augenblick, wenn ein Deich bricht oder ähnliche Dinge. Sie kann aber nicht eingesetzt werden – als wir Milzbrandbriefe zu untersuchen hatten, konnte die Bundeswehr diese nicht untersuchen, wir mussten in das Robert-Koch-Institut fahren. Wenn es darum geht, und das ist der Punkt, wenn eine Situation eintritt, dass über längere Zeit eine Vielzahl von Objekten geschützt werden müssen, die jetzt von der Polizei geschützt werden oder auch vom Bundesgrenzschutz, dann sagen wir, wir wollen, dass für diese Aufgaben, die die Bundeswehr gelernt hat, die Bundeswehr eingesetzt wird, mit herangezogen wird, damit die Polizeikräfte freigesetzt werden für die originären polizeilichen Aufgaben. Um solche Fragen geht es. Und das, will ich hier sagen, ist in den Notstandsgesetzen ja vorgesehen, dass die Bundeswehr das machen kann. Und jetzt geht es um die Frage, inwieweit dieses in Zusammenhang mit Antiterror-Abwehr und einer langanhaltenden Gefährdung möglich ist. Dabei kann man doch einmal sine ira et studio, also sachlich reden, meine ich.
Probst: Der Innenminister von Brandenburg, Jörg Schönbohm. Ich danke Ihnen.
Schönbohm: Bitte sehr. Wiederhören.