Seelsorge in der Forensik Schuldunfähig und ein Leben lang hinter hohen Mauern
In einer Forensischen Klinik landen psychisch kranke Menschen, die Verbrechen begangen haben. Ihre psychischen Krankheiten haben sie dazu getrieben. Daher sind sie im Sinne der Gesetze nicht schuldig und können nicht zu Haftstrafen verurteilt werden.
Dänzer-Vanotti, Irene | 02. August 2023, 20:10 Uhr
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Wer zum Zeitpunkt einer Straftat wegen einer psychischen Erkrankung nicht vollständig schuldfähig ist, wird nach dem Urteil Beschluss in einer Klinik für Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug) untergebracht. Die Klinken sind speziell für solche Personen ausgerichtet. (dpa / picture alliance / Patrick Pleul)