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Schwangerschaftskonfliktgesetz: SPD-Politikerin fordert bessere Beratung

Die SPD-Politikerin Christel Humme lehnt die von der Union vorgeschlagene Beratungspflicht und die Wartezeit von drei Tagen bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der 22. Woche ab. Sie forderte dagegen eine bessere Beratung vor und nach den medizinischen Untersuchungen. So würden die Frauen in die Lage versetzt, ihr Recht auf Nicht-Wissen wahrzunehmen. Die Beratung sollte im Übrigen auch die Frage umfassen, wie man ein Leben mit einem behinderten Kind gestalten kann, fügte Humme hinzu.

Christel Humme im Gespräch mit Silvia Engels | 18.12.2008
    Silvia Engels: Heute diskutiert der Bundestag über Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Im Zentrum steht die Frage, ob und wie bei Spätabtreibungen nach der 22. Woche das Gesetz geändert werden soll. Vor allem die Union möchte auch im Fall der Spätabtreibung, die meist behinderte Kinder betrifft, Beratungspflichten einführen. Die Mehrheit der SPD-Abgeordneten halten dagegen. Fassen wir kurz zusammen. Die Union schlägt nun vor, dass auch bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der 22. Woche eine Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit vor dem Eingriff festgeschrieben werden. Aus FDP-Reihen liegt ein ähnlicher Antrag vor. Einige SPD-Abgeordnete unterstützen den Unionsvorschlag, doch die große Mehrheit der SPD-Fraktion lehnt es ab und die Linksfraktion will jegliche Gesetzesänderung vermeiden. Maßgebliche Stimme für die SPD-Mehrheitsmeinung ist Christel Humme. Sie ist als stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende zuständig für die Bereiche Familie und Frauen und nun am Telefon. Guten Morgen, Frau Humme.

    Christel Humme: Guten Morgen, Frau Engels.

    Engels: Warum sind Sie denn gegen die weit reichende Gesetzesänderung, wie sie die Union vorschlägt?

    Humme: Erst einmal muss man feststellen, dass wir von der Voraussetzung ausgehen müssen, dass das geltende Recht einen Abbruch wegen einer Behinderung unter Strafe stellt. Ich glaube, diese Feststellung muss an den Anfang gestellt werden, und wir sind der Meinung, dass keine Frau in der Situation, in der sie sich befindet, in dieser schrecklichen Situation eines Spätabbruchs sich leichtfertig auch für diesen Abbruch entscheidet - ganz im Gegenteil. Darum sind wir der Meinung, dass Frauen keine staatlich verordnete Wartezeit brauchen, denn wir haben zurzeit einen Rechtsanspruch auf Beratung, sowohl nach dem Befund. Was aber fehlt - und das wissen wir auch - ist eine Beratung vor den Untersuchungen. Frauen sind heute - das wurde ja auch gerade erwähnt - sehr stark mit vielen Untersuchungen konfrontiert, die möglich sind. Der technische Fortschritt macht das möglich. Wir haben oft einen Untersuchungsmarathon, der sie in höchstem Maße verunsichert. Wir möchten gerne hier ansetzen, nämlich die Beratung vor den Untersuchungen durchzuführen, und zwar medizinisch und psychosozial. Das ist uns ganz wichtig, denn dann haben wir tatsächlich erreicht, dass sich die Eltern länger mit dieser Konfliktsituation auseinandersetzen können, viel länger als diese gesetzlich vorgeschlagene Drei-Tages-Frist, die eh sehr willkürlich ist. Und wir haben noch eines erreicht, das mir sehr wichtig ist. Wir versetzen die Frauen in die Lage, auch zu sagen, nein, ich möchte die Untersuchung nicht. Wir versetzen die Frauen in die Lage, ein Recht auf Nicht-Wissen wahrzunehmen - das ist das, was wir darunter verstehen - und nicht erst das Recht auf Nicht-Wissen zu haben, wie Herr Singhammer das formuliert, wenn sie auf Beratung verzichten. Das ist ganz wichtig, denn die Beratung macht erst das Recht auf Nicht-Wissen möglich und nicht die Verweigerung der Beratung. Darum sagen wir ja, bessere Beratung, aber vor und nach der vorgeburtlichen Untersuchung. Wir wollen Frauen über ihre Rechte informieren, die sie heute schon haben. Sie haben heute schon einen Rechtsanspruch auf Beratung, auch einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung, eine Beratung, die auch einschließt, wie man ein Leben mit einem behinderten Kind gestalten kann. Wir möchten auch darum ein Informationsinstrument haben, nämlich den Mutterpass. Der begleitet die Schwangeren während der gesamten Schwangerschaft und da muss alles drinstehen, welchen Beratungsanspruch sie hat, wo die psychosozialen Beratungsstellen sind, an wen man sich wenden kann. Alles andere ist keine Hilfe und keine Unterstützung in einer Konfliktsituation, wie wir sie wollen.

    Engels: Frau Humme, Sie sprechen an, wie man den Frauen in der Situation helfen kann. Es gibt auch einige SPD-Parlamentarier wie beispielsweise Ihre Parteifreundin Renate Schmidt, die den Unionsantrag unterstützt, und sie zielt dabei nicht so sehr auf die Mütter ab, sondern auf die Ärzte. Frau Schmidt sagte vor einigen Tagen im Deutschlandfunk:

    Renate Schmidt: "Wir möchten gerne mit diesem Antrag sicherstellen, dass nicht etwa die Schwangere die Verpflichtung hat, sich beraten zu lassen, sondern dass der Arzt die Verpflichtung hat, der Schwangeren Beratungsangebote zu machen und sie zu beraten und sie nicht nur auf die medizinische Beratung zu verweisen und das darauf zu reduzieren, sondern psychosoziale Beratung anzubieten, besser geschult zu sein und auch auf entsprechende Stellen und Organisationen hinzuweisen."

    Engels: Muss man die Ärzte da nicht stärker in die Pflicht nehmen?

    Humme: Das ist heute schon gegeben. Eine medizinische Indikation schließt eine Beratungspflicht und Dokumentation ein. Das ist heute schon gegeben und von daher wundere ich mich ein bisschen, denn dieser Vorschlag, der insgesamt vorgenommen wird, kommt von den Ärzten selbst und Herr Hoppe hat gesagt, dass die Ärzte ja in Haftung genommen werden. Ich glaube, schauen wir uns doch diesen Vorschlag ganz genau an. Dieser Vorschlag ist identisch mit der Lösung vor 1995, vor dem Kompromiss. Damals hatten wir eine Beratungspflicht. Damals hatten wir eine Bedenkzeit und eine ausgewiesene Statistik. Damals war ein Abbruch wegen einer Behinderung allein möglich. Ich frage mich - und ich werde das im Bundestag in keinster Weise unterstützen -, jede Haftungseinschränkung der Ärzte bei werdendem Leben kann ich nicht unterstützen.

    Engels: Aber für den Beobachter ist es ja doch ein wenig unverständlich, warum bei einem Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen eine Beratung verpflichtend ist, bei einer Spätabtreibung dagegen nicht.

    Humme: Doch. Natürlich ist eine Beratung verpflichtend bei einem Spätabbruch. Das ist heute schon Gesetz. Das ist heute schon geregelt im Paragraphen 218 des Regelwerkes und jede Pflichtverletzung des Arztes kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belegt werden. Höher geht es nicht.

    Engels: Wächst denn der Druck auf Frauen, ein behindertes Kind abtreiben zu lassen? Diese Diskussion kommt ja auch immer wieder hoch, auch wenn natürlich die Abtreibung eines behinderten Kindes heute gesetzlich untersagt ist, aber über die medizinische Indikation ist es de facto so, dass es häufig behinderte Kinder sind, die unter Spätabtreibungen fallen. Wächst der Druck, wenn die Gesetzeslage so bleibt wie sie ist?

    Humme: Erstens kann ich das nicht bestätigen. Über 80 Prozent der Spätabbrüche werden vorgenommen, weil die Kinder nicht überlebensfähig sind, weil ein Organ fehlt, weil das Herz geschädigt ist, weil Nieren fehlen und der Tod eigentlich die Diagnose ist. Von daher kann ich das erste nicht so bestätigen. Das zweite: Ja, ich gebe Ihnen Recht. Keine gesetzliche Regelung, keine Drei-Tages-Frist kann in irgendeiner Form die Einstellung in der Gesellschaft zu behindertem Leben, zu behinderten Kindern und zu behinderten Menschen verändern. Dazu braucht es mehr, und das haben wir auch in unserem Antrag festgehalten. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens über eine verbesserte Situation für Menschen mit Behinderung. Das ist unser wichtiges Ziel. An dieser Stelle würde ich mit all denen, die jetzt debattieren, gerne ganz viel Engagement, mehr Engagement als das, was wir jetzt hier mit dieser Debatte zu den Spätabbrüchen machen, an den Tag legen, damit wir die Situation für behinderte Menschen verbessern und die Einstellung in der Gesellschaft ebenfalls verbessern. Das ist das wichtige Ziel. Das können wir mit einer Drei-Tages-Frist alleine nicht erreichen.

    Engels: Frau Humme, keiner der heute diskutierten Anträge im Bundestag hat eine absolute Mehrheit. Wird also schon deshalb alles so bleiben wie es ist?

    Humme: Wir werden sehen. Wir haben im nächsten Jahr im März eine Anhörung dazu. Da werden wir die zielführenden Hilfen genauer noch mal untersuchen und dann wird man sehen, welche Mehrheiten sich im Bundestag ergeben.

    Engels: Christel Humme. Sie ist stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, zuständig für die Bereiche Familie und Frauen. Ich bedanke mich für das Gespräch.