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Schwarzfahren im Internet

Mit Spannung haben Internet-User, aber auch die Musikindustrie das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs, erwartet. Danach muss der Besitzer eines WLAN-Netzes dieses Netz verschlüsseln. Wenn dennoch jemand ohne sein Wissen oder Zutun über dieses WLAN-Netz im Internet Urheberrechtsverletzungen begeht dann muss der Besitzer des WLAN-Netzes keinen Schadenersatz leisten, sondern nur die Abmahngebühr.

Von Philip Banse |
    So der Tenor des Urteils. Philip Banse hat die Details für Umwelt und Verbraucher zusammengefasst.

    Den vollständigen Beitrag können Sie mindestens bis zum 12.10.2010 in unserem Audio-on-Demand-Player hören.