Mit Spannung haben Internet-User, aber auch die Musikindustrie das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs, erwartet. Danach muss der Besitzer eines WLAN-Netzes dieses Netz verschlüsseln. Wenn dennoch jemand ohne sein Wissen oder Zutun über dieses WLAN-Netz im Internet Urheberrechtsverletzungen begeht dann muss der Besitzer des WLAN-Netzes keinen Schadenersatz leisten, sondern nur die Abmahngebühr.