
Es geht dabei um Cyber-Grooming. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts über eineinhalb Jahre in 24 Fällen Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren in Internet-Chats unter anderem dazu genötigt, ihm Nacktbilder zuzusenden und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Dabei habe sich der Angeklagte mal als gleichaltriges Mädchen, mal als gleichaltriger Junge ausgegeben. Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei ein gefährlicher Sexualstraftäter. Er sei mit hoher krimineller Energie vorgegangen.
Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.