Mittwoch, 15. Mai 2024

Archiv

Seehofer-Vorstoß
Justizministerium Barley lehnt Überwachung von Kindern ab

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will dem Verfassungsschutz künftig ermöglichen, auch Kinder unter 14 Jahre zu überwachen. Doch Justizministerin Katharina Barley (SPD) geht der Entwurf offenbar so viel zu weit, dass ihre Fachleute noch nicht einmal in die Prüfung einsteigen wollen.

Von Gudula Geuther | 27.03.2019
11.02.2019, Berlin: Katarina Barley (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, gibt eine Pressekonferenz im Willy-Brandt-Haus, der Zentrale der SPD. Der SPD-Parteivorstand will zum Abschluss seiner zweitägigen Klausur in Berlin den Europawahlkampf vorbereiten. Foto: Gregor Fischer/dpa | Verwendung weltweit
Das von Katharina Barley (SPD) geführte Justizministerium moniert laut Funke-Mediengruppe, die Vorschläge zum Verfassungsschutz gingen weit über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinaus (picture alliance/Gregor Fischer/dpa)
Gestern schon hatte die SPD Widerstand gegen die Pläne aus dem Bundesinnenministerium signalisiert, dem Verfassungsschutz mehr Kompetenzen zu geben. Glaubt man der Funke-Mediengruppe, geht das Bundesjustizministerium dabei jetzt einen Schritt weiter als üblich.
Der Gesetzentwurf ist in der Ressortabstimmung. An sich bedeutet das, dass die anderen beteiligten Ministerien detailliert zu den verschiedenen Vorschlägen Stellung nehmen. Offenbar geht dem Haus unter Bundesjustizministerin Katarina Barley der Entwurf aber so viel zu weit, dass die Fachleute noch nicht einmal in die Prüfung einsteigen und die Vorschläge rundweg ablehnen.
Entwurf listet diverse Verschärfungen auf
Tatsächlich listet der Entwurf eine ganze Reihe von Verschärfungen auf, die sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch die CDU/CSU schon lange wünschen. Viele davon wurden schon in der vergangenen Legislaturperiode zwischen den Koalitionären verhandelt. So will der Inlandsnachrichtendienst auch die Daten von Kindern speichern, etwa in der gemeinsamen Datei der Verfassungsschützbehörden NADIS. Bisher dürfen Kinder unter 14 Jahren in bestimmten Fällen in den Akten vorkommen, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bei ihnen selbst gibt. Zu ihrem Schutz ist auch in diesen Fällen die Suche über Dateien aber nicht möglich.
Erst vor drei Jahren war die Altersgrenze von 16 auf 14 Jahren abgesenkt worden. Im Entwurf geht es nun nicht nur um die Daten von Kindern, die selbst als gefährlich aufgefallen sind. In unterschiedlichen Kategorien werden in NADIS auch die Daten von Personen gespeichert, die zum Umfeld einer Person gehören, die die Verfassungsschützer auf dem Schirm haben. Auch das ist mit dem Vorstoß gemeint.
Dient die Überwachung auch dem Schutz der Kinder?
Dabei vertritt man im Innenministerium die Ansicht, die Kinder-Daten in automatisch durchsuchbaren Dateien zu speichern, diene nicht nur der Abwehr von Gefahren, sondern auch dem Schutz dieser Kinder. Daneben listet der Entwurf eine ganze Reihe von Eingriffsbefugnissen auf, die sich die Unionsparteien und auch der Verfassungsschutz schon lange wünschen, und die die Genossen bisher abgelehnt haben - von der Online-Durchsuchung der heimischen Festplatte über den Zugriff auf den Computer für die sogenannte Quellen-TKÜ, die das Mitlesen verschlüsselter Nachrichten zum Beispiel über WhatsApp oder das Mithören verschlüsselter Telefonate ermöglichen soll.
Der Verfassungsschutz soll auf die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten zugreifen können, wenn sie denn wieder gespeichert werden, außerdem auf Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum, etwa in Fußballstadien. Das Justizministerium moniert jetzt laut Funke-Mediengruppe, all diese Vorschläge gingen weit über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinaus. Dort ist von einer "maßvollen" und "sachgerechten" Erweiterung der Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes die Rede. Außerdem soll laut Koalitionsvertrag die parlamentarische Kontrolle gestärkt werden. Im Entwurf ist davon keine Rede. Auch das kritisiert das Justizministerium.