Der Leipziger Anwalt der Familie, Alexander Hübner, sagte, es müsse geprüft werden, ob die Behörden fahrlässig gehandelt hätten. Dschaber al-Bakr war in einem gewöhnlichen Haftraum untergebracht worden.
Außerdem wurde er alle 15, später alle 30 Minuten kontrolliert, und das, so der Anwalt, obwohl er vor seiner Selbsttötung eine Lampe zerstört und an den Steckdosen manipuliert hatte. Es sei offensichtlich, dass das nicht nach den Regeln der Kunst gelaufen sei, wie es der sächsische Justizminister darstelle, so der Anwalt.
Bei der Leipziger Staatsanwaltschaft läuft derzeit ein routinemäßiges Ermittlungsverfahren, um die Todesursache des Terrorverdächtigen festzustellen.
Außerdem hat, wie jetzt bekannt wurde, im September ein Leipziger Hotelbesitzer Anzeige gegen al-Bakr erstattet. Offenbar hat er mit Sprengstoff experimentiert und dabei Küche und Bad in dem Hotel beschädigt. Unklar ist, ob es für die Leipziger Polizei möglich war, aus den Spuren auf den eventuellen Bau einer Bombe zu schließen. Dem "Spiegel" zufolge stufte sie den Vorfall als Sachbeschädigung ein.