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Servicestellen
Termingarantie beim Facharzt

Ab Ende Januar 2016 soll sich bei der Vergabe von Facharztterminen einiges ändern. Über sogenannte Servicestellen sollen Kassenpatienten innerhalb von vier Wochen einen Termin bekommen. Den Wunscharzt garantiert das System aber nicht.

Von Stefan Maas | 23.11.2015
    Patienten im Wartezimmer eines Arztes
    Patienten im Wartezimmer eines Arztes (dpa / picture alliance / Klaus Rose)
    Für Patienten, die keinen zeitnahen Termin bei ihrem Facharzt bekommen, soll ab Ende Januar 2016 vieles besser werden, wenn es nach den Plänen des Gesundheitsministeriums geht. Dann können sie sich an Terminservicestellen wenden, die die 16 Kassenärztlichen Vereinigungen einrichten müssen. Die Servicestellen sollen dafür sorgen, dass Kassenpatienten mit einer "dringlichen Überweisung" innerhalb von vier Wochen einen Facharzt sehen können.
    Dazu sollen die Servicestellen den Patienten binnen einer Woche voraussichtlich drei Termine vorschlagen. Auf diese Zahl hätten sich Ärzte und Krankenkassen nun geeinigt, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Auch ein weiterer wichtiger Punkt sei geklärt: Welcher Weg, welche Anreisezeit ist den Patienten zuzumuten zum nächsten Facharzt. Hier habe man sich auf "möglichst innerhalb von 30 Minuten" verständigt. Formell beschlossen haben die Vorstände das noch nicht, weshalb Ärzte und Kassen dazu noch keine Stellung nehmen möchten. Im Deutschen Ärzteblatt jedoch sagte Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Verhandlungen seien weit gediehen und auf einem guten Weg.
    Einen Termin beim Wunscharzt garantiert das System aber nicht. Das sei nicht ideal, sagt Kai Vogel vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dennoch könne der gesetzliche Zeitdruck sinnvoll sein.
    "Beispiel: Man war vielleicht noch nie bei einem Spezialisten, wenn man neu mit einer Erkrankung konfrontiert ist, dann ist es gut, wenn man dann eine Unterstützung bekommt bei der Terminvergabe, oder auch, wenn man in eine neue Stadt zieht. Und da kann es helfen."
    Ohne Zwang auf Ärzte
    Allerdings können die Servicestellen nur Termine vergeben, die die Fachärzte auch melden. Und diese Meldung soll freiwillig bleiben. Zwingen wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Mitglieder nicht, erklärt Andreas Gassen im Ärzteblatt. Die Regelung sei bei den Ärzten nicht geliebt, sie auch noch mit einem Zwang zu verknüpfen, sei etwas, das "wir überhaupt nicht schätzen". Sanktionen sind dann auch nicht vorgesehen. Vorstellbar ist eher, ein Anreizsystem zu schaffen.
    In Sachsen etwa bekommen teilnehmende Haus- und Fachärzte einen Honorarzuschlag. Wie genau die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern die Vorgaben umsetzen, ist ihnen überlassen. Denn das hängt zum Beispiel auch von der Facharztdichte in einzelnen Regionen ab. Dieses Problem löst auch die Vier-Wochen-Frist nicht, sagt vzbv-Experte Vogel:
    "Aber zumindest wenn da noch welche da sind, wird klar, gibt es noch Termine, bei welchem, man kann nachschauen. Und bekommt dann letztendlich einen, die gesamtgesellschaftliche Debatte um ländliche Regionen, wie ist da die Versorgung mit Ärzten wird nicht gelöst werden, aber es ist immerhin eine praktische Unterstützung."
    Bekommt ein Patient innerhalb von vier Wochen keinen Facharzt-Termin, kann er sich zur Behandlung an die Ambulanz eines Krankenhauses wenden.