Donnerstag, 25. April 2024

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Zäsur im Sexualstrafrecht vor 25 Jahren
Als Ehemänner nicht mehr vergewaltigen durften

Jahrzehntelang stritt der Bundestag immer wieder darüber, ob die Vergewaltigung in der Ehe ebenso wie außerhalb zur Straftat erklärt werden sollte. Viele Versuche scheiterten. Erst ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag vor 25 Jahren brachte den Durchbruch. Er markierte eine Zäsur im Sexualstrafrecht.

Von Monika Dittrich | 10.05.2022
Eine Frau hält ihre Handfläche Richtung Kamera. Darauf steht "Stop".
Symbolbild: Eine Frau wehrt sich gegen Sexismus (imago stock&people)
„Ich will mal versuchen, bei diesem Gewusel die Abstimmung durchzuführen. Die Fraktion der SPD verlangt namentliche Abstimmung. Also ich gehe davon aus, dass alle Urnen besetzt sind, dann eröffne ich die Abstimmung ...“
15. Mai 1997.* Der Bundestag stimmt darüber ab, ob Vergewaltigung in der Ehe künftig strafbar sein soll.
„Abgegebene Stimmen: 644. Mit Ja haben gestimmt: 471. Mit Nein haben gestimmt: 138. Enthaltungen: 35. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.“

"Die Ostverträge waren nichts dagegen"

Das war ein Durchbruch - nachdem zahlreiche Anläufe, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen, gescheitert waren. Die Wochenzeitung "Die Zeit" schrieb damals: „Ein Vierteljahrhundert hat Bonn gebraucht, um dieses eine, kleine Gesetz zu ändern. Die Ostverträge waren nichts dagegen.“  
Bislang hatte es im deutschen Strafgesetzbuch unter Paragraf 177 geheißen:
„Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.“
Das bedeutete also, dass eine verheiratete Frau von ihrem Ehemann rein rechtlich gesehen gar nicht vergewaltigt werden konnte – was selbstredend nicht bedeutete, dass das nicht passierte. Sie konnte ihn höchstens wegen Nötigung oder Körperverletzung anzeigen, was allerdings einen geringeren Strafrahmen bedeutete.

Ehefrauen im Strafrecht schlechter gestellt

In mehreren europäischen Ländern war das zu diesem Zeitpunkt schon anders: Vergewaltigung galt dort bereits als Straftat – unabhängig vom Verhältnis zwischen Täter und Opfer. Versuche, das Strafrecht auch in der Bundesrepublik entsprechend zu ändern und den Begriff „außerehelich“ aus dem Paragrafen zu streichen, hatte es viele gegeben: 1972 schon machten die Sozialdemokraten einen ersten Anlauf, es folgten weitere Anträge, Entwürfe, Debatten.

Die Diskussion um das Sexualstrafrecht im Rückblick

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In den 80er-Jahren waren es auch die Parlamentarierinnen der Grünen, die für das Thema kämpften, 1983 etwa Waltraut Schoppe: „Wir fordern Bestrafung bei Vergewaltigung in der Ehe. Wir fordern Sie auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass auch die Frauen ein Selbstbestimmungsrecht haben über ihren Körper und ihr Leben. Wir fordern Sie auf, den alltäglichen Sexismus hier im Parlament einzustellen.“

Grüne und SPD scheiterten am Widerstand von Union und FDP

Die Männer im Parlament hatten damals noch eine deutliche Mehrheit, viele von ihnen reagierten auf Schoppes Rede mit Spott, Häme und Gelächter. Waltraud Schoppe: „Ich merke, ich habe das Richtige gesagt, Sie sind getroffen.“
Auch die Grünen-Abgeordnete Christa Nickels beklagte sich 1989, als der Bundestag wieder über die Vergewaltigung in der Ehe debattierte, über das Verhalten mancher Kollegen: „Was die CDU-Abgeordneten im Rechtsausschuss geboten haben, war ungeheuerlich. Ich war die meiste Zeit als einzige Frau dabei, und ich kann sagen: Ich habe manchmal gar nicht ausgehalten, was da wirklich vorgeschoben worden ist. Und ich sage Ihnen, dieser Widerspruch, den Sie da konstruiert haben! Einerseits Ehe und Familie und auch den Intimbereich so hochzuschätzen. Auch ich schätze Ehe, Familie und den Intimbereich der Ehe. Aber welchen Begriff haben Sie eigentlich von Würde und Intimbereich von Ehe und Familie – das frage ich Sie – wenn Sie das gleichzeitig als Argument benutzen, Gewalt in der Ehe nicht als solche zu brandmarken und nicht als solche rechtlich zu behandeln?“
Doch Grüne und Sozialdemokraten scheiterten am Widerstand von Union und FDP. Ein häufig vorgebrachtes Argument lautete, die Ehe als Institution müsse vor dem Eingriff des Staates geschützt werden, die Justiz habe im Ehebett nichts zu suchen.

Die Justiz im Ehebett?

So begründete 1989 auch der damalige Bundesjustizminister Hans Engelhard von der FDP seine Ablehnung: „Gerade im ehelichen Bereich dürfen staatliche Eingriffe nur mit größter Zurückhaltung erfolgen. Holzschnittartige, nicht genügend differenzierte Lösungen tragen nicht dazu bei, die Konfliktlösungsfähigkeit der Partner und damit die Ehe zu erhalten. Solche einfachen Lösungen bringen vielmehr die Gefahr mit sich, gerade durch die Folgen des staatlichen Eingriffs die Ehe zu zerstören.“
Damalige Frauenministerin Claudia Nolte (CDU) 1997 auf der Regierungsbank

Alleine sitzt Frauenministerin Claudia Nolte am24. April.1997 während der ersten Lesung über einen Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe im Bonner Bundestag auf der Regierungsbank. In ihrer Rede sprach sie sich für einen Gruppenantrag aus, der eine Strafrechtsänderung ohne das umstrittene Widerspruchsrecht für die Ehefrau vorsieht. dpa
Die damalige Frauenministerin Claudia Nolte (CDU) im April 1997 während der ersten Lesung über den Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Vergwaltigung in der Ehe im Bonner Bundestag (picture-alliance / dpa)
Mit dem Argument, den Bestand einer Ehe zu sichern, wollten sich Akteure vor allem aus der Union nur dann auf eine Strafrechtsänderung einlassen, wenn in dem Gesetz eine sogenannte Widerspruchs- oder Versöhnungsklausel verankert würde: Die vergewaltigte Ehefrau sollte die Möglichkeit bekommen, eine Strafverfolgung ihres Mannes zu verhindern, selbst nach eigener Anzeige hätte sie bis zur Hauptverhandlung Widerspruch einlegen können.

Auch die "Lebensschützer" waren gegen eine Sexualstrafrechtsreform

Dafür machte sich etwa der CDU-Abgeordnete Horst Eylmann stark: „Aber auch Sie müssten doch einsehen, dass wir Versöhnung möglich machen müssen und dass wir eine Versöhnung nicht dadurch konterkarieren dürfen, dass wir den Mann, dem die Ehefrau verziehen hat, doch ins Gefängnis schicken.“
Ein Gesetzentwurf, den die schwarz-gelbe Koalition in den 90er-Jahren mit einer solchen Sonderklausel vorlegte, wurde von der SPD im Bundesrat gekippt. Eine solche Widerspruchs- oder Versöhnungsklausel wäre eine Sonderregel im Deutschen Strafrecht gewesen: Denn Vergewaltigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Eine solche Straftat muss von Amts wegen verfolgt werden – das liegt nicht im Ermessen des Opfers. Zumal Kriminologen auch zu Bedenken gaben, dass eine solche Klausel den vergewaltigenden Ehemännern ein weiteres Druckmittel in die Hand gegeben hätte.
Auch die sogenannten Lebensschützer hatten etwas gegen eine Sexualstrafrechtsreform: Sie fürchteten, Frauen könnten den Paragrafen „ausnutzen“, um nach der kriminologischen Indikation abtreiben zu dürfen – nämlich dann, wenn sie vorgäben, durch eine Vergewaltigung schwanger geworden zu sein.

Vergewaltigungsmythen

Untermauert wurden all diese Argumente von einer über Jahrhunderte tradierten Vorstellung, Ehemänner nähmen sich bei einer Vergewaltigung das, was ihnen zustehe. Noch 1966 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt: „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr (…) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.“
Der Partner suche im „ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung“, hieß es in dem Urteil. Weit verbreitet war darüber hinaus die Überzeugung, dass Frauen mangels eigener sexueller Lust geradezu überwältigt werden müssten – und das mitunter sogar wollten.
1987 war im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" folgendes zu lesen: „Bei einer Befragung, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gab, äußerte jeder vierte Verheiratete, daß Frauen eine Vergewaltigung als 'angenehmes Erlebnis' empfinden, über 30 Prozent rechneten ihnen eine Mitschuld zu und jeder fünfte meinte, Frauen hätten beim gewaltsamen Sex 'ganz unerwartet große Lust' und kämen 'sogar zum Orgasmus'.“
Für die Reform des Sexualstrafrechts vor 25 Jahren galt es also, Vergewaltigungsmythen, überlieferte Rechtsvorstellungen und Traditionen zu überwinden.

Frauenbewegung und Frauenhäuser

Zu einem Wandel der Einstellungen trug die Frauenbewegung bei, die seit den 1970er-Jahren das Thema sexuelle Selbstbestimmung immer wieder auf die Agenda setzte. Und auch die Berichte aus Frauenhäusern – das erste hatte 1977 in Berlin eröffnet – machten klar: Die eheliche Vergewaltigung ist weit verbreitet.
Die Gesetzesänderung allerdings wurde nur möglich, weil sich im Bundestag Parlamentarierinnen über Fraktionsgrenzen hinweg zusammentaten: Ein Gruppenantrag von Frauen aus der SPD, von Bündnisgrünen und der FDP entsprach einem früheren Regierungsentwurf, allerdings ohne die umstrittene Widerspruchsklausel. Den Gruppenantrag federführend mit initiiert hatte Ulla Schmidt, SPD-Abgeordnete, spätere Bundesgesundheitsministerin.

"Gang zum Standesamt verwirkt Recht auf Selbstbestimmung"

Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk erinnert sie sich an die gesellschaftliche Mentalität vor der Gesetzesänderung: „Es war die Überzeugung der Menschen, dass mit dem Gang zum Standesamt man eigentlich sein Recht auf Selbstbestimmung aufgibt und der eheliche Beischlaf zur Erfüllung der ehelichen Pflichten gehörte.“
Das zu ändern, hatte sie sich gemeinsam mit anderen Frauen im Bundestag vorgenommen – auch gegen den Widerstand zahlreicher Männer im Parlament: „Die haben uns damals immer beschimpft damit, wir wollten den Staatsanwalt in die Ehebetten bringen, das war dieses Totschlagargument.“ Dieses Totschlagargument habe man nur entkräften können, weil nun endlich mehr Frauen im Bundestag waren, sagt Ulla Schmidt. Unter anderem, weil die SPD mittlerweile eine Frauen-Quote für ihre Listenplätze eingeführt hatte; die Grünen waren ohnehin bereits paritätisch vertreten.  

Eine Allianz der Parlamentarierinnen

Ulla Schmidt: „Wir hatten endlich einen höheren Frauenanteil. Wenn Sie unter zehn Prozent Frauen haben, da können Sie so viel fraktionsübergreifend machen, wie sie wollen. Dann haben Sie überhaupt nicht die Basis, um Druck auszuüben in der eigenen Fraktion, dass man sagt: Wenn Ihr nicht mitmacht, gehen wir mit den anderen."
Die ehemalige SPD-Gesundheitsministerin und Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe Ulla Schmidt
Die ehemalige SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (Geisler-Fotopress / dpa)
Schließlich sprachen sich auch Parlamentarierinnen der Unionsfraktion für den Gruppenantrag aus, der die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ohne Widerspruchs- oder Versöhnungsklausel vorsah. Weil die Frauen im Bundestag nun also diese Allianz geschmiedet hatten, musste die schwarz-gelbe Regierungskoalition den Fraktionszwang für die Abstimmung schließlich aufheben. Vor der Abstimmung gab es eine emotionale Debatte im Parlament; Rednerinnen und Redner aller Parteien betonten, dies sei ein historischer Schritt zur Ächtung sexueller Gewalt.
„Wir tragen heute mit dem alten §177 StGB ein strafrechtliches Fossil zu Grabe, das aus dem vergangenen Jahrhundert in unsere Zeit noch immer hineingeragt hat“, so Horst Eylmann, CDU, damals Vorsitzender des Rechtsausschusses. „Es geht darum, dass Ehemänner nicht strafrechtlich privilegiert werden, dass die Tatsache, verheiratet zu sein, nicht ein Grund ist, strafrechtlich anders behandelt zu werden, wenn denn – da sind wir uns einig – die Tat bewiesen werden kann“, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP.

Emotionale Debatte und namentliche Abstimmung

„Gerade in einer Ehe, die im Prinzip auf Dauer angelegt ist, die von Vertrauen lebt, von Liebe, von gemeinsamer Verantwortung, von Respekt, Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme, in einer solchen Beziehung muss Vergewaltigung als ein besonders strafwürdiges Unrecht gelten“, erklärte Beatrix Philipp, CDU. „Die Hoffnung, die ich mit diesem Gesetz verbinde, ist aber, dass sich Frauen ihrer Rechte bewusst werden und sie nutzen“, so die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerick.
„Lange Zeit ist gesagt worden, dies sei ein Kavaliersdelikt und die Frauen haben den Männern zur Verfügung zu stehen. Dies ist völlig abwegig. Ich halte es für verächtlich, dass wir so lange brauchten, um das Selbstverständliche nun zu tun“, sagte Rita Süssmuth, CDU, damals Bundestagspräsidentin.

"Selbstbewusste Frauen und mutige Männer ohne Wenn und Aber"

Und Ulla Schmidt, SPD, bei der Debatte im Bundestag am 15. Mai 1997: „Die Frauen in unserem Land werden heute mit großer Aufmerksamkeit die Abstimmung im Deutschen Bundestag verfolgen. Sie werden anerkennen, dass heute selbstbewusste Frauen und mutige Männer ohne Wenn und Aber eines deutlich machen: Vergewaltigte Ehefrauen werden ohne gesetzliche Einschränkung geschützt. Unser aller Ziel muss sein, klarzustellen, dass mit dem Gang zum Standesamt kein wie immer gearteter rechtsfreier Raum entsteht.“
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Saarbrücken
Auch der heutige CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, der spätere Unions-Fraktionschef Volker Kauder und der Liberale Burkhard Hirsch stimmten gegen den Gruppenantrag (picture alliance/dpa)
Das Votum der Abgeordneten war überwältigend: 470 stimmten für die Strafrechtsreform, die nicht nur die Vergewaltigung unabhängig vom Ehestand des Opfers unter Strafe stellte. Auch andere erzwungene sexuelle Handlungen, wie Anal- oder Oralverkehr wurden der vaginalen Vergewaltigung strafrechtlich gleichgestellt. Neu war außerdem, dass das Gesetz geschlechtsneutral formuliert wurde und damit anerkannte, dass auch Männer Opfer sexueller Gewalt werden können. 138 Abgeordnete stimmten gegen den Gruppenantrag, darunter der spätere Unions-Fraktionschef Volker Kauder, der Liberale Burkhard Hirsch und auch der heutige CDU-Chef und Oppositionsführer Friedrich Merz.

Viele Vergewaltigungen bleiben unbestraft

Bleibt die Frage, ob Frauen heute in Deutschland – egal, ob verheiratet oder nicht – durch die Strafrechtsreform besser vor sexueller Gewalt geschützt sind. „Rechtlich ja, aber faktisch nicht. Wir müssen jetzt sehen, dass jede dritte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagt die Sozialdemokratin Ulla Schmidt heute.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik fast 10.000 Anzeigen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erstattet, die Fälle reichen von Nötigung bis hin zur Vergewaltigung mit Todesfolge. Die Zahlen haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert.

Riesiges Dunkelfeld

Der Anteil von Vergewaltigung in der Ehe ist aus der Statistik nicht zu entnehmen, allerdings wissen Kriminologen: Die meisten Opfer sexueller Gewalt kennen die Täter. Der vergewaltigende Fremde im Park ist eine Seltenheit. Hinzu kommt ein vermutlich riesiges Dunkelfeld: Experten gehen davon aus, dass Sexualstraftaten oft gar nicht angezeigt werden, weil die Opfer – in den allermeisten Fällen sind es Frauen – sich schämen und von den Vorfällen nicht berichten wollen.
Obendrein ist die Beweisführung schwierig, eine Verurteilung auch, wenn Aussage gegen Aussage steht. Diese Erkenntnisse schmälerten aber nicht den wegweisenden Charakter der Gesetzesänderung vor 25 Jahren, sagt Ulla Schmidt: „Also ich bin überzeugt, dass es einmal die Aufgabe des Rechtsstaates ist, klar zu sagen, was ist erlaubt und was nicht.“ So sieht es auch Godula Kosack, Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes: „Die Bedeutung können wir gar nicht genug würdigen.“ Denn durch die Strafrechtsreform habe der Gesetzgeber damals auch ein gesellschaftliches Umdenken forciert: dass nämlich Vergewaltigung immer ein Verbrechen ist, egal ob man verheiratet ist oder nicht.

Wegweisend für „Nein heißt Nein“

Godula Kosack: „Ein Gesetz drückt aus, wie stellt sich die Gesellschaft zu einem Tatbestand, welche allgemeine Haltung gibt es gegenüber diesen Tätern. Und da ist halt viel passiert. Und das wurde dann noch getoppt mit ‚Nein heißt Nein‘“.
Nein heißt Nein: Das ist der Grundsatz, der 2016 im deutschen Sexualstrafrecht verankert wurde – ein weiterer Paradigmenwechsel. Denn „Nein heißt Nein“ bedeutet: Für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs spielt es keine Rolle, ob der Täter mit Gewalt gedroht oder diese sogar angewendet hat. Von Belang ist allein, ob das Opfer die sexuelle Handlung wollte – oder nicht. Geschlechtsverkehr gilt als Vergewaltigung, wenn er ohne Zustimmung stattfindet. Unter dem Begriff „sexueller Übergriff“ wird das Delikt nun auch wesentlich weiter gefasst.
„Ich denke, ‚Nein heißt Nein‘ ist nur möglich, weil die Vergewaltigung in der Ehe schon stigmatisiert und geahndet wird. Frauen trauen sich eher zu sagen: nein. Und die Gesellschaft weiß, dass das nicht mehr salonfähig ist in der Ehe zu vergewaltigen; das wissen auch die Männer." Die Sexualstrafrechtsreform von 1997, mit der auch die eheliche Vergewaltigung strafbar wurde, sei eine wegweisende Voraussetzung gewesen für das heutige Nein-heißt-Nein-Modell, ist Kosack überzeugt.
So sieht es auch die Sozialdemokratin Ulla Schmidt: „Deshalb setze ich ganz stark darauf, dass die jungen Frauen und Männer ein ganz anderes Bewusstsein haben. Und das ist aber nur möglich, weil wir diese Dinge so erkämpft haben.“
Erkämpft vor 25 Jahren: ein Strafrecht, das Ehefrauen nicht mehr anders behandelt als unverheiratete Frauen.
* Wir haben das Datum korrigiert.