
Aus dem Berliner Hochschulgesetz gehe zwar eine Verpflichtung der Hochschulen hervor, Diskriminierungen vorzubeugen und sie zu beseitigen, ein individueller Rechtsanspruch darauf bestehe aber nicht, teilte das Gericht mit. Der Bruder des Comedians Shahak Shapira hatte beklagt, dass die Universität zu wenig gegen antisemitische Diskriminierungen auf dem Campus getan habe. (VG 12 K 356/24)
Der Kläger hatte der FU vorgeworfen, dass eine antisemitische Stimmung herrsche, aus der heraus er beleidigt und am Besuch von Einrichtungen der Hochschule gehindert worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Im Strafprozess um einen antisemitischen Angriff auf Shapira vor einer Bar im Februar 2024 war im April 2025 ein ehemaliger Mitstudent wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Derzeit läuft vor dem Berliner Landgericht der Berufungsprozess in dem Verfahren. Voraussichtlich soll im April ein Urteil fallen.
Diese Nachricht wurde am 24.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
