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Sicherheitsmängel an Heizöltanks

Die meisten Lebewesen sind auf sauberes Wasser angewiesen. Deshalb schreibt das Wasserhaushaltsgesetz in Deutschland vor, dass bestimmte Chemikalien nicht in die Gewässer und ins Grundwasser eingeleitet werden dürfen. Zu diesen wassergefährdenden Stoffen gehören zum Beispiel Lösungsmittel wie Benzol oder Essigsäure, aber auch ein Naturprodukt wie Heizöl. Die Folge: Für Hausbesitzer, die mit Öl heizen, gelten bestimmte Pflichten. Nur die wenigsten beachten sie.

von Ludger Koch | 14.11.2001
    Wer im Haus eine Ölheizung hat, muss regelmäßig prüfen, ob der Tank und die ölführenden Leitungen dicht sind. So schreibt es das Wasserhaushaltsgesetz vor, weil Heizöl ein wassergefährdender Stoff ist. Außerdem müssen Hausbesitzer darauf achten, dass die Sicherheitseinrichtungen der Tankanlage in Ordnung sind. Damit ist unter anderem der Grenzwertgeber gemeint. Dieses Bauteil befindet sich im Tank und wird beim Nachfüllen an den Tankwagen angeschlossen. Der Grenzwertgeber soll ein Überlaufen des Tanks verhindern. Normalerweise schaltet er automatisch ab, wenn ein bestimmter Ölstand im Behälter erreicht ist. Doch mitunter funktioniert diese Sicherung nicht, hat Helmut Paul vom Kölner Umweltamt festgestellt:

    Das Öl tritt dann am Einfüllstutzen in aller Regel aus oder an dem Entlüftungsschacht, Entlüftungsrohr – jedenfalls entweder vor dem Haus oder im Haus. Wenn es im Haus ist und in der Regel hat ja der Kellerraum einen Boden, der zwar nicht unbedingt auf Dauer wasserdicht oder ölbeständig ist, dann würde aber auf jeden Fall einige Stunden das Öl zurückgehalten werden können. Das ist also in diesem Fall, wenn man sofort Feuerwehr oder eben die Untere Wasserbehörde alarmiert, sind solche Dinge dann innerhalb von einigen Stunden zu regeln, bevor Öl ins Erdreich eingetreten ist. Wenn es aber dann draußen passiert am Einfüllstutzen, dann ist also in aller Regel sofort eine Bodenverunreinigung eingetreten.

    In Köln passieren jährlich etwa 20 solcher Unfälle. Ähnlich hoch ist die Zahl in anderen deutschen Großstädten. Überfüllschäden sind oft auf defekte Grenzwertgeber zurückzuführen. Wie viel Heizöl dann auslaufen kann, ist besorgniserregend.

    Wenn das also frühzeitig bemerkt wird, dann werden es nur einige hundert Liter sein. Aber es gibt auch Fälle, wo also größere Mengen bereits ausgetreten sind, bevor der Befüllvorgang beendet wird.

    Zu den Sicherheitseinrichtungen gehört auch ein zum Tank passender Auffangraum oder eine Auffangwanne. Darin soll sich bei einem Leck im Tank das gesamte Heizöl sammeln können. Aber vor allem in Einfamilienhäusern werden diese Schutzbehälter oft genutzt, um alte Geräte und anderes Gerümpel aufzubewahren. Auslaufendes Öl würde im Ernstfall also nicht vollkommen aufgefangen. Hans Werner Harling, Sachverständiger und Präsident der Gütegemeinschaft Tankschutz, nennt ein weiteres Risiko:

    Das ist natürlich sträflicher Leichtsinn, aber eine praktizierte Übung. Und ich als Sachverständiger weise immer wieder darauf hin, dass das sofort entfernt werden muss. Einmal ist der Blick auf den Tankboden versperrt. Man kann also keine Risse mehr sehen. Und zum anderen neigen brennbare Güter natürlich zum Entzünden, wenn mal irgendwas ist. Das ist auch eine Frage des Versicherungsschutzes. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass dieser Raum sauber und offen einzusehen ist.

    Viele Betreiber von Heizöltanks vernachlässigen ihre im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Pflichten. Solche Verstöße fallen aber besonders bei Einfamilienhäusern kaum auf. Denn für die dort üblichen kleinen Tanks sind Prüfungen durch Sachverständige in vielen Fällen nur vorgeschrieben, wenn der Tank unterirdisch gebaut wurde oder sich in einem Wasserschutzgebiet befindet. Umweltämter bekommen die nichtprüfpflichtigen Anlagen deshalb normalerweise nur zu sehen, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.

    Liegt dann die Schuld bei dem Hausbesitzer, muss er oder seine Versicherung für den Schaden aufkommen. Das kann allerdings teuer werden. Ist zum Beispiel im Vorgartenbereich Öl ausgelaufen, muss dort wahrscheinlich ein Teil des Bodens entfernt werden. Summen von ungefähr zehn- oder fünfzigtausend Mark kommen dann schnell zustande. Darüber hinaus drohen dem Tankbetreiber mehrere hundert Mark Bußgeld wegen ordnungswidrigen Verhaltens.