Schulte: Guten Tag, Herr Breker.
Breker: Herr Schulte, aus Ihrer Sicht: Ist das die große Strukturreform oder lediglich eine weitere Kostendämpfung?
Schulte: Nein, es ist sicherlich keine große Strukturreform. Das haben wir ja eben auch in dem Beitrag gehört. Es ist vielleicht ein kleiner Schritt in Richtung Kostendämpfung. Eine erste Prüfung der jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigt auch: Es ist nicht ein einziger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit erreicht worden. Die notwendige neue Balance zwischen Kapitaldeckung und Umlagefinanzierung ist nicht angegangen worden, obwohl die Private Krankenversicherung, wie ich meine, überzeugende Angebote zum Beispiel beim Krankengeld mit Kapitaldeckung und damit mehr Generationengerechtigkeit vorgelegt hatte.
Breker: Das heißt, Herr Schulte, Sie rechnen alsbald damit, dass wir uns diesem Thema erneut widmen müssen, denn die Preise werden steigen, und diese Kostendämpfung wird nicht ausreichen?
Schulte: Ja, das ist eindeutig. Das kann man im Grunde schon jetzt absehen.
Breker: Der Zahnersatz, haben wir gelernt, soll herausgenommen werden aus der allgemeinen Versicherung. Heißt das, dass dann die privaten Krankenversicherer irgendwie doch die Gewinner dieses Konsenses sind?
Schulte: Ob Gewinner oder Verlierer, das will ich jetzt erst mal dahingestellt lassen. Die Ausgliederung des Zahnersatzes geht sicherlich in die richtige Richtung. Bedauerlich ist aber, dass offensichtlich der Mut zu einer echten Privatisierung gefehlt hat. Die gesetzliche Krankenversicherung wird, wie ich meine, als Sozialversicherung kaum in der Lage sein, in einen entsprechenden fairen Wettbewerb mit der Privaten Krankenversicherung einzutreten, denn man muss jetzt wirklich auch mal einige Fragen prüfen: Wie soll der Zahnersatz bei den gesetzlichen Versicherern abgesichert werden? Wird eine neue Rechtsform entstehen in Form eines Vereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft? Muss Gründungskapital bereitgestellt werden? Gilt das Gebot der Spartentrennung? Wird dieser Teil demnächst der privaten Aufsicht unterstellt werden, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht? Gibt es hier Kalkulationsverordnungen und -vorschriften, so wie wir sie in der privaten Krankenversicherung kennen? Muss mit Zukunftswerten kalkuliert werden? Unterliegt dieser Teil auch noch der normalen Steuer, so wie die privaten Krankenversicherer ja auch entsprechende Steuern zahlen? Es gibt hier also noch viele Fragen. Ich bedauere ausdrücklich, dass das Krankengeld außen vor geblieben ist. Wir haben da, wie ich meine, ein überzeugendes Angebot dargelegt: die versicherten Personen bis zu 39 Jahre in das Kapitaldeckungsverfahren hinein, und ab 40 Ausgleich. Das heißt, innerhalb einer Generation hätte man diesen Teil aus dem Umlageverfahren herausgehabt und in einem kapitalgedeckten Verfahren gehabt, mit Alterungsrückstellung.
Breker: Das könnte ja alles, Herr Schulte, noch 2007 auf uns zukommen. Bleiben wir aber mal bei der Zahnersatzversicherung. Ich habe Sie richtig verstanden: Sie glauben nicht, dass die gesetzlichen Krankenversicherer in der Lage sein werden, eine ernsthafte Konkurrenz für die privaten Versicherer zu werden?
Schulte: Das habe ich gerade so nicht gesagt, und so möchte ich auch nicht verstanden werden. Im Gegenteil: Die Frage ist, ob wir tatsächlich eine Wettbewerbssituation vorfinden, die auch unseren Bedingungen entsprechend gerecht wird. Das beginnt beispielsweise bei den Steuervorschriften. Wir zahlen Steuern, während die gesetzlichen Krankenversicherer davon befreit sind. Wie wird kalkuliert? Wird die Zukunft mit einbezogen? Gibt es hier ein Gebot der Spartentrennung? Das heißt, es gibt viele Fragen, die jetzt zu klären sind, einschließlich auch der Möglichkeiten der Gefahr durch Quersubventionierung bei den gesetzlichen Krankenkassen. All diese Dinge muss man beachten. Wir haben ein Angebot vorgelegt, welches 7,50 Euro pro Person bedeutet und wo die Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Ich denke, man muss jetzt in die Gespräche mit der Regierung und der Kommission insgesamt eintreten, um dann auch Näheres zu erfahren. Ich glaube, eine endgültige Aussage heute Mittag zu treffen, ist wahrscheinlich zu verfrüht, weil wir eben nur einige Eckdaten kennen, aber nicht die Inhalte.
Breker: Ihre Forderung wäre also eine Art Wettbewerbsgleichheit, auch für Sie.
Schulte: Ja, ein fairer Wettbewerb.
Breker: Wenn Sie sich die Ansätze, die man sicher weiß, ansehen, ist das für Sie der Einstieg in eine Zwei-Klassen-Versorgung der Patienten?
Schulte: Ich glaube, davon kann man nicht ausgehen. Es deutet auch alles darauf hin, dass dies in dieser Form nicht kommen wird, auf keinen Fall durch diese Änderungen, die noch auf uns zukommen. Inwieweit man auf Dauer diese Entwicklungen genauer beobachten muss, ist eine völlig andere Frage. Im Moment kann man das aber daraus sicherlich nicht ableiten.
Breker: Eine Grundversorgung als Standard - so würde die Zukunft aussehen?
Schulte: Wissen Sie, Herr Breker, diese berühmte Grundversorgung geistert ja momentan insgesamt durch Deutschland. Die Private Krankenversicherung hat zehn Prozent der gesamten Bevölkerung versichert, also rund acht Millionen Personen. Selbst wenn Sie diese acht Millionen heute auf die gesetzlichen Krankenversicherungen übertragen würden, würde ja keinem einzigen dadurch auch nur ein Euro eingespart werden können. Diese acht Millionen, diese zehn Prozent haben ja auch Anspruch auf Leistungen. Das wird immer vergessen. Man kann also nicht nur die Einzahlung sehen, sondern man muss natürlich auch bei einer solchen Einheitsversicherung die Gesamtsituation sehen, also auch die Auszahlungen an diese zehn Prozent. Wenn man das berücksichtigt - und das weiß auch die Politik -, kann man damit unsere Probleme nicht lösen. Im Gegenteil: Man müsste eher überlegen, wie man mehr als diese zehn Prozent in diese Privatversicherungen, sprich in das Kapitaldeckungsverfahren einschließlich der Alterungsrückstellungen hineinbekommt. Wir haben es ja bewiesen: Bei der Pflegepflichtversicherung, die seit 1996 besteht, hat die Private Krankenversicherung drei Mal die Beiträge gesenkt um insgesamt 42 Prozent und hat trotzdem zehn Milliarden Euro mittlerweile an Alterungsrückstellungen in der privaten Pflegeversicherung, in der Pflegepflichtversicherung ansammeln können. Ich denke, dieses Beispiel zeigt eindeutig, dass das Kapitaldeckungsverfahren dem reinen Umlageverfahren überlegen ist. Man muss einfach in den nächsten zwanzig, dreißig Jahren auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung versuchen - wir kennen Sie ja alle, die demographische Entwicklung -, mehr in Richtung kapitalgedecktes Verfahren, mehr Personen hineinzubringen anstatt weniger...
Breker: Das werden wir dann sehen. Reinhold Schulte war das. Er ist der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.
Breker: Herr Schulte, aus Ihrer Sicht: Ist das die große Strukturreform oder lediglich eine weitere Kostendämpfung?
Schulte: Nein, es ist sicherlich keine große Strukturreform. Das haben wir ja eben auch in dem Beitrag gehört. Es ist vielleicht ein kleiner Schritt in Richtung Kostendämpfung. Eine erste Prüfung der jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigt auch: Es ist nicht ein einziger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit erreicht worden. Die notwendige neue Balance zwischen Kapitaldeckung und Umlagefinanzierung ist nicht angegangen worden, obwohl die Private Krankenversicherung, wie ich meine, überzeugende Angebote zum Beispiel beim Krankengeld mit Kapitaldeckung und damit mehr Generationengerechtigkeit vorgelegt hatte.
Breker: Das heißt, Herr Schulte, Sie rechnen alsbald damit, dass wir uns diesem Thema erneut widmen müssen, denn die Preise werden steigen, und diese Kostendämpfung wird nicht ausreichen?
Schulte: Ja, das ist eindeutig. Das kann man im Grunde schon jetzt absehen.
Breker: Der Zahnersatz, haben wir gelernt, soll herausgenommen werden aus der allgemeinen Versicherung. Heißt das, dass dann die privaten Krankenversicherer irgendwie doch die Gewinner dieses Konsenses sind?
Schulte: Ob Gewinner oder Verlierer, das will ich jetzt erst mal dahingestellt lassen. Die Ausgliederung des Zahnersatzes geht sicherlich in die richtige Richtung. Bedauerlich ist aber, dass offensichtlich der Mut zu einer echten Privatisierung gefehlt hat. Die gesetzliche Krankenversicherung wird, wie ich meine, als Sozialversicherung kaum in der Lage sein, in einen entsprechenden fairen Wettbewerb mit der Privaten Krankenversicherung einzutreten, denn man muss jetzt wirklich auch mal einige Fragen prüfen: Wie soll der Zahnersatz bei den gesetzlichen Versicherern abgesichert werden? Wird eine neue Rechtsform entstehen in Form eines Vereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft? Muss Gründungskapital bereitgestellt werden? Gilt das Gebot der Spartentrennung? Wird dieser Teil demnächst der privaten Aufsicht unterstellt werden, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht? Gibt es hier Kalkulationsverordnungen und -vorschriften, so wie wir sie in der privaten Krankenversicherung kennen? Muss mit Zukunftswerten kalkuliert werden? Unterliegt dieser Teil auch noch der normalen Steuer, so wie die privaten Krankenversicherer ja auch entsprechende Steuern zahlen? Es gibt hier also noch viele Fragen. Ich bedauere ausdrücklich, dass das Krankengeld außen vor geblieben ist. Wir haben da, wie ich meine, ein überzeugendes Angebot dargelegt: die versicherten Personen bis zu 39 Jahre in das Kapitaldeckungsverfahren hinein, und ab 40 Ausgleich. Das heißt, innerhalb einer Generation hätte man diesen Teil aus dem Umlageverfahren herausgehabt und in einem kapitalgedeckten Verfahren gehabt, mit Alterungsrückstellung.
Breker: Das könnte ja alles, Herr Schulte, noch 2007 auf uns zukommen. Bleiben wir aber mal bei der Zahnersatzversicherung. Ich habe Sie richtig verstanden: Sie glauben nicht, dass die gesetzlichen Krankenversicherer in der Lage sein werden, eine ernsthafte Konkurrenz für die privaten Versicherer zu werden?
Schulte: Das habe ich gerade so nicht gesagt, und so möchte ich auch nicht verstanden werden. Im Gegenteil: Die Frage ist, ob wir tatsächlich eine Wettbewerbssituation vorfinden, die auch unseren Bedingungen entsprechend gerecht wird. Das beginnt beispielsweise bei den Steuervorschriften. Wir zahlen Steuern, während die gesetzlichen Krankenversicherer davon befreit sind. Wie wird kalkuliert? Wird die Zukunft mit einbezogen? Gibt es hier ein Gebot der Spartentrennung? Das heißt, es gibt viele Fragen, die jetzt zu klären sind, einschließlich auch der Möglichkeiten der Gefahr durch Quersubventionierung bei den gesetzlichen Krankenkassen. All diese Dinge muss man beachten. Wir haben ein Angebot vorgelegt, welches 7,50 Euro pro Person bedeutet und wo die Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Ich denke, man muss jetzt in die Gespräche mit der Regierung und der Kommission insgesamt eintreten, um dann auch Näheres zu erfahren. Ich glaube, eine endgültige Aussage heute Mittag zu treffen, ist wahrscheinlich zu verfrüht, weil wir eben nur einige Eckdaten kennen, aber nicht die Inhalte.
Breker: Ihre Forderung wäre also eine Art Wettbewerbsgleichheit, auch für Sie.
Schulte: Ja, ein fairer Wettbewerb.
Breker: Wenn Sie sich die Ansätze, die man sicher weiß, ansehen, ist das für Sie der Einstieg in eine Zwei-Klassen-Versorgung der Patienten?
Schulte: Ich glaube, davon kann man nicht ausgehen. Es deutet auch alles darauf hin, dass dies in dieser Form nicht kommen wird, auf keinen Fall durch diese Änderungen, die noch auf uns zukommen. Inwieweit man auf Dauer diese Entwicklungen genauer beobachten muss, ist eine völlig andere Frage. Im Moment kann man das aber daraus sicherlich nicht ableiten.
Breker: Eine Grundversorgung als Standard - so würde die Zukunft aussehen?
Schulte: Wissen Sie, Herr Breker, diese berühmte Grundversorgung geistert ja momentan insgesamt durch Deutschland. Die Private Krankenversicherung hat zehn Prozent der gesamten Bevölkerung versichert, also rund acht Millionen Personen. Selbst wenn Sie diese acht Millionen heute auf die gesetzlichen Krankenversicherungen übertragen würden, würde ja keinem einzigen dadurch auch nur ein Euro eingespart werden können. Diese acht Millionen, diese zehn Prozent haben ja auch Anspruch auf Leistungen. Das wird immer vergessen. Man kann also nicht nur die Einzahlung sehen, sondern man muss natürlich auch bei einer solchen Einheitsversicherung die Gesamtsituation sehen, also auch die Auszahlungen an diese zehn Prozent. Wenn man das berücksichtigt - und das weiß auch die Politik -, kann man damit unsere Probleme nicht lösen. Im Gegenteil: Man müsste eher überlegen, wie man mehr als diese zehn Prozent in diese Privatversicherungen, sprich in das Kapitaldeckungsverfahren einschließlich der Alterungsrückstellungen hineinbekommt. Wir haben es ja bewiesen: Bei der Pflegepflichtversicherung, die seit 1996 besteht, hat die Private Krankenversicherung drei Mal die Beiträge gesenkt um insgesamt 42 Prozent und hat trotzdem zehn Milliarden Euro mittlerweile an Alterungsrückstellungen in der privaten Pflegeversicherung, in der Pflegepflichtversicherung ansammeln können. Ich denke, dieses Beispiel zeigt eindeutig, dass das Kapitaldeckungsverfahren dem reinen Umlageverfahren überlegen ist. Man muss einfach in den nächsten zwanzig, dreißig Jahren auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung versuchen - wir kennen Sie ja alle, die demographische Entwicklung -, mehr in Richtung kapitalgedecktes Verfahren, mehr Personen hineinzubringen anstatt weniger...
Breker: Das werden wir dann sehen. Reinhold Schulte war das. Er ist der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.