
Die Helmkamera, die Michael Schumacher während seines Skiausflugs mit Sohn und Freunden trug, war zum Zeitpunkt des Unfalls eingeschaltet. Die Aufnahmen seien gut, bestätigte Staatsanwalt Patrick Quinzy. Etwa zwei Minuten seien zu sehen, Spezialisten werteten das Material aber weiterhin aus. Der an den Ermittlungen beteiligte Gendarme Stéphane Bozon, der im voll besetzten Pressesaal seitlich Platz genommen hatte, unterstrich: Michael Schumacher sei mit der normalen Geschwindigkeit eines sehr guten Skifahrers unterwegs gewesen.
Staatsanwalt Patrick Quinzy wies darauf hin, dass es eine gewisse Konfusion gegeben habe, was das Tempo des Skiläufers betreffe. So hätten die Ärzte lediglich auf die Wucht des Aufschlags hinweisen wollen. Im Detail fanden die Ermittler heraus, dass sich der Verunglückte zunächst auf der Skipiste mit dem Schwierigkeitsgrad "rot" bewegt und dann den abgesteckten Bereich verlassen habe.
"Er verlor das Gleichgewicht, fiel nach vorne. Der Fels, auf den sein Kopf aufschlug, befindet sich etwa acht Meter abseits der Piste."
Auf die Frage, ob Schumacher unvorsichtig gewesen sei, wollte Quinzy nicht antworten. In jedem Fall aber stehe fest, dass die Markierungen im Skigebiet den Regeln entsprächen, die französischen Normen seien respektiert worden.
Die Ermittler hatten seit dem Tag des Unfalls Angehörige, Zeugen, die Betreiber der Skistation und die Verleiher des Materials befragt. Wie sie dies in jedem Fall täten, betonte der Staatsanwalt. Sein hoch spezialisiertes Team habe pro Saison rund 50 Untersuchungen dieser Art zu leisten. In jedem Fall werde mit derselben Präzision vorgegangen. Derzeit wird der Helm Schumachers in einem Spezialinstitut von Chamonix untersucht, denn die Frage, ob ein Materialfehler vorlag, steht weiterhin im Raum.
"Meiner Meinung nach finden wir keine besseren Experten, wir bekommen in einigen Tagen die Ergebnisse, ich kann Ihnen noch nicht sagen, wann", betonte Staatsanwalt Quinzy, der sich Hunderten von Journalisten gegenübersah. Nicht alle Journalisten passten in den Saal im Justizpalast von Albertville, die Presskonferenz wurde auf vielen Fernsehkanälen übertragen, ins Deutsche und Englische übersetzt und war auch im Internet live zu sehen.
Die Ermittler betonten noch einmal, dass die Berichterstattung sich auf die öffentlich gemachten Fakten beschränken solle. Auch auf die Privatsphäre der Familie wurde erneut hingewiesen.
Nicht gemeldet hat sich bis heute bei der Staatsanwaltschaft in Albertville jener vermeintliche Zeuge, der dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" von eigenen Filmaufnahmen des Unfallhergangs berichtet haben will. Er sei in dieser Angelegenheit mehr als skeptisch, betonte der Chefermittler Patrick Quinzy.