Heimlich gefilmt
Braucht es ein Verbot von Smart Glasses?

Mit Smart Glasses kann jeder heimlich gefilmt werden. Vor allem Frauen berichten von Belästigung und Videos, die gegen ihren Willen im Netz landen. Braucht es konsequente Verbote dieser Brillen?

    Eine Smart Glasses liegt auf einem Strandhandtuch zwischen Sonnencreme und Badelatschen.
    Sieht aus wie eine normale Sonnenbrille, kann aber viel mehr als nur die Augen vor Sonne zu schützen: Smart Glasses können zum Beispiel fremde Menschen am Strand filmen. (picture alliance / M.i.S. / Renate Feil)
    Smart Glasses sind Brillen mit Kamera und Mikrofon, die die KI-Technologie von Meta nutzen. Wer sie trägt, steuert sie per Sprachbefehl und kann über sie Podcasts und Musik hören, Informationen abrufen, aber auch fotografieren und filmen. Das kann insbesondere die Barrierefreiheit verbessern. Blinde Menschen berichten beispielsweise, dass ihnen solche Brillen helfen, sich in ihrer Umgebung besser zurechtzufinden, weil sie etwa den Weg weisen oder Speisekarten vorlesen können.
    Allerdings können diese Brillen auch missbraucht werden, um Menschen gezielt in sensiblen Situationen, zum Beispiel in der Sauna, zu filmen, ohne dass dies bemerkt wird. Schon jetzt häufen sich Berichte von Frauen, die angeben, gegen ihren Willen gefilmt worden zu sein und deren Videos später im Internet auftauchten.
    Berichte über solche voyeuristischen Aufnahmen im öffentlichen Raum befeuern die Debatte darüber, wie die Gesellschaft künftig mit dieser Entwicklung umgehen soll. Laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap halten 85 Prozent der Befragten das heimliche Filmen für ein großes gesellschaftliches Problem; unter Frauen liegt dieser Anteil bei knapp 90 Prozent.

    Inhalt

    Smart Glasses: Heimlich filmen versus Datenschutz

    Auch mit dem Smartphone kann man jemanden heimlich filmen. Das ist jedoch schwieriger und auffälliger. Mit Smart Glasses lässt sich das Gegenüber während eines Gesprächs direkt filmen, ohne dass die Person es bemerkt. Kritiker bemängeln, dass die kleinen Aufnahme-LEDs nicht ausreichend anzeigen, dass gefilmt wird. Gerade im Sonnenlicht seien sie oft schwer zu erkennen. Gleichzeitig kursieren im Internet Anleitungen, wie man die LEDs überkleben oder entfernen kann.
    Zudem soll der Technologiekonzern Meta laut ersten Medienberichten an einer KI-gestützten Gesichtserkennung arbeiten. Das würde bedeuten, dass Fremde nicht nur unbemerkt gefilmt, sondern möglicherweise auch schnell identifiziert werden könnten. So ließen sich etwa das Social-Media-Profil, die Arbeitsstelle und vielleicht sogar die Wohnadresse herausfinden.
    Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen warnen vor so einem Feature. Allerdings: In der EU wäre eine alltägliche Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Für Strafverfolgungsbehörden sind eng begrenzte Ausnahmen vorgesehen. Das regelt der AI Act.

    Recht am eigenen Bild: Wie man sich gegen heimliches Filmen wehren kann 

    Wer am Badesee liegt und plötzlich bemerkt, gefilmt zu werden, sollte handeln. In einem solchen Fall sollte man die Person ansprechen und zum Löschen des Videos auffordern, rät die Rechtswissenschaftlerin Indra Spiecker genannt Döhmann. Auch Hilfe könne man sich holen: Viele Orte wie Schwimmbäder verbieten Smart Glasses mittlerweile und können Hausverbote aussprechen.
    Schwieriger wird es jedoch, wenn Betroffene nicht bemerken, dass sie gefilmt wurden, und die Aufnahmen später im Internet wiederfinden. Diese löschen zu lassen, sei nicht leicht, da entsprechende Server beispielswiese im Ausland stehen können und Plattformen nicht immer auf Löschersuchen reagieren, so die Juristin.
    Am schwierigsten sei es, wenn man gerichtlich dagegen vorgehen müsse. Dann werde es teuer und sehr langwierig. Die Inhalte könnten sich bis dahin im Internet bereits weit verbreitet haben. Es gibt auch technische Hilfsmittel, wie bestimmte Apps, zum Beispiel "Nearby Glasses" oder "NoGlasshole", die Nutzerinnen und Nutzer vor Smart Glasses in der nahen Umgebung warnen sollen. Spiecker genannt Döhmann sieht darin zwar eine Hilfestellung, jedoch keine Lösung. Ein entspanntes Bewegen in der Öffentlichkeit werde dadurch nicht möglich.

    Strafen und Verbote: Was rechtlich möglich ist

    Die Jura-Professorin Indra Spiecker genannt Döhmann ist überzeugt, dass man dem Problem des heimlichen Filmens durch Smart Glasses rechtlich begegnen kann. Der Gesetzgeber habe verschiedene Möglichkeiten. So könnten solche Brillen generell oder zumindest auf öffentlichen Plätzen sowie bei Versammlungen und Demonstrationen verboten werden. Zudem passen immer mehr Schwimmbäder, Saunen und Clubs ihre Hausordnungen an.
    Technisch wäre ebenfalls vieles möglich. Beispielsweise könnten die Brillen so gekennzeichnet werden, dass sie jederzeit als Aufnahmegeräte erkennbar sind. Man müsse es nur wollen, betont die Rechtswissenschaftlerin.
    Nach ihrer Ansicht ist es grundsätzlich sinnvoll, Gesetze anzupassen, wie es Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit dem "Gesetz gegen digitale Gewalt" plant. Allerdings sei das Strafrecht oft ineffizient, da es langsam sei und nicht regele, dass die Bilder am Ende tatsächlich aus dem Internet verschwinden. Wirkungsvoller sei es, Reglungen zu treffen, Smart Glasses gar nicht zu nutzen. Darüber hinaus sollten laut der Expertin die Plattformen, die die Bilder verbreiten, stärker in Haftung genommen werden - "zum Beispiel, indem sie Versicherungen verlangen, dass die Bilder rechtmäßig aufgenommen worden sind." Denn oft hätten die Plattformen kein Interesse daran, illegale Inhalte offline zu nehmen.
    Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftrage Thomas Fuchs hält ein Verbot von Smart Glasses für möglich. Bei den Brillen handele es sich um nichts anderes als versteckte Kameras – und Alltagsgegenstände, die als Kameras getarnt seien, seien in Deutschland verboten.

    Onlinetext: Nora Bath