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Sonderbehandlung für alle

Die deutsche Wirtschaft hat zwei Schreckgespenster: den Mindestlohn und die Strompreise. Die Unternehmen fürchten: Je teurer Energie werde, desto schwieriger sei es, international im Wettbewerb mithalten zu können. Deswegen lassen sich immer mehr vom Netzentgelt befreien.

Von Verena Herb |
    Der Golfclub Johannesthal und die Allianz, das Mövenpick Hotel in Essen, H&M und Aldi, diverse Geflügelmastbetriebe und Schlachtereien – auch die Lufthansa – sie alle haben bei der Bundesnetzagentur einen Antrag gestellt, um von den Stromnetzentgelten befreit zu werden. Ihrem Antrag wurde stattgegeben – und so sparen die Unternehmen jedes Jahr eine Menge Geld bei den Stromkosten. Denn das Netzentgelt ist ein wichtiger Bestandteil des Strompreises: Laut Bundesnetzagentur macht es rund ein Fünftel davon aus. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion geht hervor, dass allein in diesem Jahr 1500 Firmen einen Antrag auf Befreiung von den Gebühren gestellt haben. Vergangenes Jahr lag die Zahl der Anträge bei 3151 – wovon über 1300 bereits genehmigt, weitere 1680 noch geprüft werden. Plus die 1500 neuen Anträge.

    "Es ist eindeutig, dass die Ausnahmen nun so gestrickt sind, dass man ja schon fragen muss, wer ist so blöd sich nicht 'ne Ausnahme zu besorgen, von daher ist es in der Tat so, dass es wirklich 'ne absolute Klientelpolitik ist."

    Findet Bärbel Höhn, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Begünstigt werden die Firmen durch eine Regelung aus dem Jahr 2011: Seit dem erlaubt eine Sonderregel in der StromNEV, der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen – dass nicht nur energieintensive Unternehmen, sondern auch sogenannte atypische Stromkunden einen Rabatt auf die Entgelte beantragen können. Jene Firmen, die den Strom beispielsweise in den Randstunden oder in der Nacht nutzen.

    "Was hat denn das Mövenpick Hotel in Essen, ja warum ist das befreit. Warum sind Hähnchenmaster befreit? Die stehen überhaupt nicht im internationalen Wettbewerb und die haben wirklich auch mit dazu beizutragen, dass der Strompreis hier bezahlbar bleibt und dass für die Verbraucher der Preis nicht immer mehr steigt – aber dafür unsinnige Ausnahmen gemacht werden."

    Denn für die ausfallenden Beiträge müssen die anderen Stromverbraucher - also Privatkunden und kleinere Firmen - aufkommen. Sie finanzieren die Ausnahmen über eine Umlage, die einmal pro Jahr festgelegt wird und derzeit bei 0,329 Cent pro Kilowattstunde liegt. Ob die Sonderumlage 2014 weiter steigt, ist noch offen. In Kürze soll sie von den vier Betreibern der deutschen Höchstspannungsleitungen veröffentlicht werden.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im März dieses Jahres entschieden, dass eine komplette Befreiung einzelner Unternehmen vom Stromnetzentgelt verfassungswidrig ist. Auch die EU-Kommission zweifelte an der Rechtmäßigkeit und leitete ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland ein. Die Bundesrepublik musste reagieren: von den 100 Prozent Befreiung müssen die Unternehmen wahrscheinlich 10 bis 20 Prozent zurückzahlen, prognostiziert Bärbel Höhn. Die Forderung der Grünen liegt auf der Hand: Ausnahmen deutlich zurückschrauben.

    Dass eine neue, womöglich schwarz-rote Koalition maßgebliche Änderungen diesbezüglich durchführen wird: Die Grünen sind skeptisch. Bärbel Höhn geht davon aus, dass die Regelungen wegen des starken Drucks der Wirtschaft wohl nicht fallen gelassen werden.