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Spareinlagen
Umstrittene Gemeinschaftshaftung

Die EU-Kommission hat keinen Zweifel, dass sie sinnvoll ist, Deutschland dagegen hat große Bedenken: Es geht um die europäische Einlagensicherung, um die Sparkonten in Europa grenzübergreifend und nicht nur national zu schützen. In drei Phasen soll das System aufgebaut werden - wenn denn die EU-Staaten zustimmen und vorher ihre Hausaufgaben machen.

Von Annette Riedel | 24.11.2015
    Eine Hand hält zahlreiche Euro-Banknoten, aufgenommen am 03.01.2014 in Frankfurt am Main (Hessen).
    Eine Hand hält zahlreiche Euro-Banknoten, aufgenommen am 03.01.2014 in Frankfurt am Main (Hessen). (picture-alliance / dpa / Daniel Reinhardt)
    Nach den Worten von Jonathan Hill, für Banken zuständiger britischer EU-Kommissar, ist für die EU-Kommission die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Einlagensicherungs-Systems nur logisch.
    "Es war immer klar, dass eine Bankenunion neben einer gemeinsamen Bankenaufsicht und einem gemeinsamen Bankenabwicklungsfonds als dritte Säule eine gemeinsame Einlagensicherung haben würde."
    Die soll - vorausgesetzt die EU-Kommission bekommt für ihre Pläne die nötige Zustimmung der EU-Länder und des EU-Parlaments - in drei Phasen eingeführt werden. In der ersten Phase von drei Jahren würde EDIS, wie die gemeinsame Einlagensicherung abgekürzt heißt, die Funktion einer Art Rückversicherung übernehmen. Das heißt, sie würde im Falle einer kollabierenden Bank der entsprechenden nationalen Einlagensicherung zur Seite stehen, wenn die Höhe der zu zahlenden Garantien deren Möglichkeiten übersteigt.
    Nicht jedes EU-Land hat schon eine nationale Sicherung
    Voraussetzung: dass der Aufbau nationaler Einlagensicherungen vollständig umgesetzt ist, mit den entsprechenden Einzahlungen der Banken. Einige EU-Länder wie Deutschland sichern die Sparkonten bei ihren Banken schon länger bis zu den geforderten 100.000 Euro. Andere EU-Länder sind ihren entsprechenden Verpflichtungen noch nicht nachgekommen. In der vierjährigen zweiten Phase würden der neue europäische und der betreffende nationale Fonds in jedem Fall gemeinsam die Einlagen sichern. In der letzten und dritten Phase gäbe es dann nur mehr eine einzige gemeinsame Einlagensicherung in der Eurozone.
    "Man wird auch unter den Kritikern begreifen, dass wir mit diesem Ansatz eine Balance schaffen zwischen Risiko-Vergemeinschaftung und Risiko-Reduzierung."
    Einzahlungen, die einzelne Banken in den neuen Fonds zu leisten hätten, wären abhängig von ihrer jeweiligen Risikostruktur, so EU-Kommissar Hill.
    "Sicherere Banken werden weniger zahlen müssen als weniger sichere. Aber der Ansatz ist, dass alle Banken, die der gemeinsamen Europäischen Bankenaufsicht unterliegen, werden Teil des Europäischen Abwicklungsfonds sein und von diesem geschützt werden."
    Die deutschen Sparkassen sind dagegen
    Also auch die Sparkassen. Zwar könnten sie ihre Beiträge in den neuen Fonds verrechnen mit denen, die sie in die nationale Einlagensicherung eingezahlt haben, aber ausgenommen werden sie nicht. Die Sparkassen in Deutschland sahen das kommen und deren Präsident, Georg Fahrenschon, kritisierte in unserem Programm denn auch schon am Morgen die Kommissionspläne als völlig falsches Signal.
    "Finger weg von einer Vergemeinschaftung, denn die Mittel, die wir in Deutschland zum Beispiel auf die Seite gelegt haben, die müssen ausschließlich dafür verwendet werden. Das, was der Kommission da vorschwebt, setzt völlig falsche Signale."
    Fahrenschon kann darauf setzen, dass die Bundesregierung das ähnlich sieht und sich in den anstehenden Verhandlungen über die Kommissionspläne entsprechend verhalten wird. Ob es auch gegen erklärten Widerstand Deutschlands einen Europäischen Abwicklungsfonds so bald geben wird, darf bezweifelt werden. Die Unterstützung einiger EU-Parlamentarier hat er aber schon, z.B. vom Fraktionschef der Grünen, Philippe Lambertz.
    "Ohne einen gemeinsamen Einlagensicherungsfonds ist die Bankenunion nicht vollendet."