
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Wiese, sagte der "Rheinischen Post", dies könnte für vorsätzliche sowie fahrlässige Brandstiftung gelten. Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul hatte erklärt, er gehe davon aus, dass der Großbrand in Hürtgenwald von Menschen verursacht worden sei. Bislang können vorsätzliche Brandstiftungen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden, fahrlässige Taten auch mit Geldstrafen.
Der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrats, Haase, sagte im Deutschlandfunk, die Brände seien in diesem Jahr in normalerweise eher nassen Gebieten ausgebrochen. Das zeige, dass der Klimawandel fortschreite. In allen deutschen Wäldern müssten die Menschen deshalb zu einem umsichtigen Verhalten angehalten werden. Zudem müsse die Umforstung hin zu Mischwäldern konsequenter vorangetrieben werden.
Diese Nachricht wurde am 17.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.






