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SPD-Parteivorsitz
Wallow will kandidieren - und notfalls klagen

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans Wallow hat seine Ambitionen auf den SPD-Parteivorsitz erklärt. Allerdings erfüllt er bislang nicht die vom kommissarischen Parteivorstand aufgestellten Kriterien. Doch der 79-Jährige beruft sich auf die Wahlordnung - und will notfalls Klage einreichen.

Von Moritz Küpper | 30.07.2019
Drei SPD-Logos sind im Hintergrund eines Rednerpultes zu sehen.
Bis zum 1. September können sich kandidatinnen und Kandidaten für den Parteivorsitz der SPD bewerben (picture alliance/Wolfgang Kumm/dpa)
Als Favorit für das Amt an der SPD-Spitze gilt er sicherlich nicht: Hans Wallow, einst Bundestagsabgeordneter aus Bonn und Vertrauter von Ex-Kanzler Helmut Schmidt. Dennoch erklärte der 79-Jährige Mitte Juli seine Ambitionen auf den SPD-Parteivorsitz. Er, so Wallow, verfüge über die langjährige Erfahrung, die für einen Neuanfang nötig sei.
Sein Problem jedoch: Bislang erfüllt er nicht die vom kommissarischen Parteivorstand aufgestellten Kriterien. Demnach müssen Bewerber für den SPD-Vorsitz bis zum 1. September von mindestens fünf Unterbezirken, einem Bezirk oder einem Landesverband nominiert werden.
Doch Wallow will sich davon nicht abhalten lassen: "Entscheidend ist die Wahlordnung. Und ich bin nach Zweifeln, die man immer haben sollte, fest entschlossen, die durchzusetzen."
"Gefahr einer Selektion"
Nach der bisherigen Wahlordnung der SPD reichte es, wenn ein Bewerber für den Parteivorsitz von drei Ortsvereinen unterstützt wurde.
Von daher sagt Wallow auch: "Meine Strategie ist, möglichst viele Ortsvereine hinter mich zu bringen. Man braucht nur drei, die habe ich längst, um zu kandidieren. Aber ich möchte fünfzehn, zwanzig hinter mir haben, damit das auch politisches Gewicht hat."
Auch die geplanten, gut zwanzig Regionalkonferenzen im Herbst sieht Wallow kritisch: "Auch das ist unrealistisch. Das hält keiner durch oder nur diejenigen mit Dienstwagen und mit einem großen Apparat, den sie hinter sich haben. Also, die Gefahr besteht, dass von vorneherein eine Selektion erfolgt."
Kritik am Quorum
Bereits vor Wochen hatten Parteienrechtler in der Zeitung "Die Welt" das Verfahren kritisiert und als unzulässig dargestellt, dabei allerdings vor allem die geplante Mitgliederbefragung gemeint, mit der sozusagen eine Urwahl durchgeführt werden soll. Deren Ergebnis, so die Planung der SPD, würde dann auf einem Parteitag abgebildet werden.
Nun kündigt Wallow an, sich auch gegen das geplante Quorum zu wehren: "Setze ich es mit der Hilfe der Rechtspflege durch und kandidiere trotzdem."
SPD hält an Vorschriften fest
Bei der SPD selbst gibt man sich angesichts dieser Ankündigung entspannt: Bisher habe es keine Beschwerden dazu gegeben, man halte an den Vorschriften fest, so eine Parteisprecherin gegenüber dem Deutschlandfunk.
Wallows Vorwurf, das Quorum stünde im Widerspruch zur Wahlordnung der SPD, greife nicht, da der Parteivorstand über die Voraussetzung der Zulassung von Nominierungen im Rahmen der Verfahrensrichtlinie entscheiden könne. Aufgeben will Wallow aber nicht.
"Das ist keine wilde Kandidatur. Ich bin zwar ein kontrollierter Sponti, aber sie werden sich nun schon dran halten müssen. Das sagen mir alle, die sich damit befassen."