Dienstag, 16. April 2024

Archiv

SPD-Politikerin Dittmar zur Masern-Impfpflicht
"In die Kita darf ein ungeimpftes Kind nicht"

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar hat die jetzt vom Bundestag beschlossene Masern-Impfpflicht verteidigt. Alle anderen Maßnahmen hätten nicht zum gewünschten Erfolg geführt, sagte Dittmar im Dlf. Für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas müssten Impfungen dann nachgewiesen werden.

Sabine Dittmar im Gespräch mit Silvia Engels | 14.11.2019
Ein Impfpass mit Einträgen über erledigte Impfungen für Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis
Der beschlossene Masern-Impfschutz müsste auch gegen Klagen verteidigt werden, sagte SPD-Gesundheitspolitikerin und Medizinerin Sabine Dittmar (dpa / Sophia Kembowski)
Silvia Engels: Die Pflicht, Kinder gegen Masern zu impfen, bevor sie in die Kita oder in die Schule gehen, wird schon lange diskutiert. Heute beschließt der Bundestag eine Verpflichtung zu dieser Impfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die in Deutschland zu niedrige Impfquote gegen diese gefährliche Infektionskrankheit angehoben wird.
Künftig müssen Eltern nachweisen, die ihre Kinder in die Kita oder Schule schicken, dass ein Schutz gegen Masern existiert. Kurz vor der Sendung hatten wir Gelegenheit, mit Sabine Dittmar zu sprechen. Sie ist die Obfrau der SPD im Gesundheitsausschuss, außerdem Kinderpflegerin und Hausärztin. Frage an sie: Wie soll das neue Gesetz praktisch umgesetzt werden?
Sabine Dittmar: Ja, durch die Vorlage vom Impfbuch oder vom Kinder-Untersuchungsheft oder durch die Bescheinigung. Das ist von Bundesland zu Bundesland oft unterschiedlich. Bei mir in Bayern wird vor der Kita-Aufnahme immer noch eine Untersuchung gemacht. Da wird jetzt schon der Impfstatus eingetragen, oder ob das Kind ansteckende Erkrankungen hat, und das muss entsprechend nachgewiesen werden.
Impfschutz muss bei Kita-Kindern nachgewiesen sein
Engels: Der Deutsche Städtetag beklagt, dass es bei der konkreten Umsetzung noch viele offene Fragen gäbe, denn immerhin existiert ja auch ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Ist der verwirkt, wenn zum Anmeldetermin kein Impfnachweis vorliegt, oder wird der Platz eine Zeit lang freigehalten?
Dittmar: Es gibt sicherlich noch viele Interna zu regeln, auch in der Umsetzung. Das will ich überhaupt nicht abstreiten. Aber zukünftig ist einfach nachzuweisen beim Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung, dass ein Impfschutz beziehungsweise eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Und dann ist es natürlich so: Kitas nehmen auch schon unter einem Jahr auf, und Sie wissen, dass der Impfstoff ja auch erst ab neun Monaten vorgehalten ist oder zugelassen ist. Und weil Kinderärzte oftmals gerne erst mit zehn oder zehneinhalb Monaten impfen, dann muss das einfach zu dem Zeitpunkt nachgewiesen werden. Natürlich werden dann auch Kinder ohne Impfschutz aufgenommen, aber die zeitgerechte Nachholung der Impfung muss dann nachgewiesen werden.
Engels: Aber wenn dann wirklich Kinder ohne Impfschutz doch aufgenommen werden, wird dann nicht das ganze Anliegen konterkariert, dass man ja gerade erreichen will, dass die Masern sich in Kitas nicht mehr ausbreiten können?
Dittmar: Aber ein Kind unter einem Jahr können Sie jetzt nicht impfen gegen Masern - und deswegen ist es so wichtig, dass ich darauf achte, dass bei den Ein-, Zwei-, Dreijährigen dann eine ausreichende Immunität da ist, um dieses Kind in der Kita zu schützen.
Aktives Bemühen um Impfschutz
Engels: Die Idee hinter diesem Gesetz besteht ja darin, dass man diejenigen erreichen möchte, die einfach noch kein Bewusstsein dafür hatten, wie wichtig die Masern-Schutzimpfung ist. Daneben gibt es aber auch den kleinen Prozentsatz derjenigen, die ganz konkret Impfgegner sind. Sie wollen bewusst ihre Kinder nicht impfen lassen, weil sie die Risiken der Impfung höher gewichten. Lässt die Politik und das Gesundheitswesen hier die Kita-Leitungen demnächst damit alleine, Grundsatzkonflikte auszufechten?
Dittmar: Ich muss mal sagen: Diese absoluten Impfgegner, das ist ein ganz, ganz kleiner Prozentsatz. Den werden wir auch mit dem Gesetz nicht erreichen. Da bin ich ziemlich sicher. Aber es geht doch darum: Wir haben eine Impfquote bei der Erstimpfung von 97 Prozent. Das heißt, die Eltern sind von der Impfung überzeugt. Sie wissen, wie wichtig das ist und dass das ein Segen für die Menschheit ist. Aber bei der Zweitimpfung schon beim Zweijährigen fallen die Quoten ab, und zwar deutlich ab. Da kann ich Ihnen einfach aus meiner eigenen Praxis sagen, dass die Impfung oftmals verschusselt worden ist, beim fälligen Termin. Den macht man meistens gemeinsam mit den U-Untersuchungen. Dann war es oftmals nach Erfahrungsberichten so, dass es hieß: Morgen sind wir zur Geburtstagsfeier eingeladen oder wir wollen übers Wochenende verreisen. Und man weiß ja von der Erstimpfung, dass das Kind häufig mit Fieber reagiert, was ja auch gut ist, weil es eine gute Immunantwort ist. Also verschieben wir die Impfung - dann ist die erst mal verschoben. Dann sehe ich das Kind in meiner Praxis zwischendurch immer nur, wenn es akut erkrankt ist, und dann kann ich nicht impfen. Ich denke, wenn die Eltern wissen, sie müssen vorweisen bei der Aufnahme in der Kita, dass der Impfstatus komplett ist, dann kümmert man sich auch aktiv um einen passenden Impftermin.
"Ungeimpfte Kinder dürfen nicht in Kita"
Engels: Aber noch einmal zu der Frage: Der Prozentsatz mag klein sein, aber es gibt diese sehr deutlich auftretenden Impfgegner. Müssen diesen Grundsatzkampf dann demnächst die Kita-Leitungen beziehungsweise später die Schulleitungen ausfechten?
Dittmar: Na gut. Bei den Schulleitungen, da haben wir ja die Schulpflicht. Die geht vor der Impfpflicht. Das wird dann immer wieder über Bußgeldregelungen geregelt, wo entsprechende Bußgeldbescheide erstellt werden. Und ich würde sagen, in die Kita darf dieses ungeimpfte Kind dann nicht. Das müssen die Eltern mit sich dann abmachen.
Engels: Dann blicken wir noch auf die andere Personengruppe, die sich demnächst auch impfen lassen muss. Das sind nämlich auch Erwachsene, die speziell in Kontakt mit Kindern treten, beispielsweise Tagesmütter, das Kita-Personal, Lehrer, Beschäftigte im Medizinbereich. Hier gilt ja gerade auch, dass das Menschen über 30 betrifft, wo ja gemeinhin die Impfquote gegen Masern als sehr gering gilt. Ist das praktisch organisierbar, denn es soll ja schon im Frühjahr nächsten Jahres greifen?
Dittmar: Ja! Ich sehe jetzt in der praktischen Umsetzbarkeit keine Probleme. Entweder wirft man einen Blick in sein Impfbuch und schaut: Habe ich die entsprechenden Impfungen? Und wenn nicht, lässt man sie nachholen. Und wenn es absolut unsicher ist oder das Impfbuch verloren gegangen ist, dann gibt es ja immer noch die Möglichkeit der Titer-Bestimmung. Aber die Fachleute sagen, lieber dann noch mal eine Impfung. Da ist man dann auf der sicheren Seite.
Engels: Bis jetzt gibt es auf dem Markt ja gegen Masern nur eine Mehrfachimpfung. Die schließt neben den Röteln und Mumps auch Masern ein. Beschließt der Bundestag de facto eine Pflichtimpfung für alle drei?
Dittmar: Nein, wir beschließen eine Pflichtimpfung für Masern. Und es gibt ja auch einzelne Impfstoffe, die müssten dann importiert werden. Aber ich sage noch mal: Wir wollen die erreichen, die die zweite Impfung versäumt haben oder verschusselt haben. Die haben in der ersten Impfung meistens schon den Drei- oder Vierfach-Impfstoff geimpft bekommen - häufig sind ja jetzt auch noch Varizellen dabei - und von daher sehe ich das jetzt eigentlich nur als ein sektives Problem.
Klagen von Impfgegnern möglich
Engels: Sie sehen auch nicht die Gefahr, dass sich durch diese Mehrfach-Impfung das Impfrisiko erhöht?
Dittmar: Nein! Diejenigen, die Impfungen ablehnen und sagen, ich lasse jetzt Masern impfen, damit das Kind wirklich in den Kindergarten kann oder ich auch das Bußgeld für die Schule nicht zahlen muss, da muss dann der einzelne Impfstoff imputiert werden. Es gibt ja welchen.
Engels: Kann aber ein Impfgegner, der ganz bewusst sagt, ich lasse mich nicht impfen, demnächst nicht mehr als Lehrer arbeiten?
Dittmar: Das sieht das Gesetz so vor, ja.
Engels: Das heißt, da müssen Sie aber auch mit Klagen rechnen, oder?
Dittmar: Ja. Das müssen die Länder dann regeln. Aber ich denke, das Land kann das schon zur Voraussetzung machen, wenn ich tätig bin in einer Gemeinschaftseinrichtung, dann hat der Impfstatus vorzuliegen.
Enorme Impflücken - vor allem bei Erwachsenen
Engels: Laut einer Studie der Techniker-Krankenkasse hat jeder achte Deutsche derzeit gar keinen Impfpass. Erwarten Sie sich von dem Beschluss heute, dass generell höhere Aufmerksamkeit für dieses Thema erwächst?
Dittmar: Ja, das hoffe ich sehr. Wir haben ja viele Anstrengungen in der Vergangenheit unternommen, das Thema Impfen immer wieder zu platzieren bei Gesundheitsuntersuchungen, bei Vorsorgeuntersuchungen. Der BZgA hat eine Menge Aufklärungskampagnen gestartet. Ich kann auch jetzt nur auffordern, jetzt ist der Zeitpunkt für die Grippe-Impfung, da auch gleich den Impfpass mitzunehmen und den überprüfen zu lassen. Es ist ja nicht nur die Masern-Impfung, sondern wir haben ja auch enorme Impflücken bei der Pertussis. Gerade bei Erwachsenen erleben wir sehr häufig, dass sie an Keuchhusten wieder erkranken. Da gibt es eine ganze Menge zu überprüfen.
Engels: Diejenigen, die gegen diese Neuregelung sind, sagen: Eigentlich war die Aufklärung oder die anderen Aspekte, die greifen können, um einer Pflicht zuvorzukommen, noch nicht ausgeschöpft. Was sagen Sie diesen Kritikern?
Dittmar: Das, was wir gesetzgeberisch haben machen können, Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung, Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen, die Beratungspflicht für die Aufnahme in die Kita - das gibt es jetzt ja auch schon seit geraumer Zeit -, hat nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt, und deswegen greifen wir jetzt zu den Maßnahmen im Masern-Schutzgesetz.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.