Sonntag, 28. April 2024

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Staatsrechtler zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
"In der Stunde der Not hören verfassungsrechtliche Bindungen nicht auf"

Der Staatsrechtler Uwe Volkmann warnt vor Fallstricken, sollte ein geändertes Infektionsschutzgesetz Maßnahmen in der Pandemie noch konkreter festlegen. Rechtsschutz gegen sie würde schwierig, sagte er im Dlf. Und für jede einzelne Maßnahme müsse die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Uwe Volkmann im Gespräch mit Birgid Becker | 11.04.2021
Oberhausen, Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Deutschland - Ausgangssperre in Oberhausen von 21 bis 5 Uhr, die Stadt Oberhausen informiert über ein Display die Bevölkerung in Zeiten der Coronapandemie beim zweiten Lockdown am Tag vor Heiligabend.
Die Bundesregierung will bei entsprechend hohen Inzidenzen härter durchgreifen können und schlägt dafür Änderungen am Infektionsschutzgesetz vor (picture alliance / Rupert Oberhäuser / Rupert Oberhäuser)
Mehr zentrale Regelungskompetenz für den Bund statt immer neue Bund-Länder-Gesprächsrunden: Der Bund möchte sich selbst mit weiteren Änderungen am Infektionsschutzgesetz mehr Befugnisse geben.
Unter anderem soll die bislang uneinheitlich gehandhabte "Notbremse" konkretisiert werden. Der Änderungsvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen (21 bis 5 Uhr) bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern vor, eine bundeseinheitliche Personenbeschränkung für private Treffen auf maximal fünf Personen mit höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt sowie Schulschließungen ab einer Inzidenz von 200.
Melle, Deutschland 16. Maerz 2021: In einem Restaurant steht auf dem Tresen eine kleines Hinweisschild, welches auf die Maskenpflicht hinweist. vor dem Schild steht eine Flasche mit Desinfektionsspray. Zur Zeit sind die Zapfhähne in dem Lokal nach oben gedreht, da wegen dem Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Gasstätten geöffnet haben dürfen.
Was regelt das Infektionsschutzgesetz und wie soll es geändert werden?
Künftig soll der Bund einheitliche Corona-Maßnahmen vorgeben können. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Eine zentrale Rolle spielt das Infektionsschutzgesetz, das erneut konkretisiert werden soll.
Spahns Entwurf für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen die dritte Pandemiewelle muss noch mit den Koalitionsfraktionen und mit den Ländern im Bundesrat abgestimmt werden. Ob die Gesetzesnovelle den Bundesrat passiert, ist fraglich. Der deutsche Landkreistag sieht darin mit den Worten seines Präsidenten Reinhard Sager ein "in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen".
Videoschalte der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin auf einem Bildschirm
Kommentar: Die Länder sind selbst schuld
Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll der Bund bei Inzidenzen über 100 die Notbremse ziehen können. Die Länder können sich dann nicht länger um einen Lockdown herumdrücken, kommentiert Ann-Kathrin Jeske.

Rechtlich möglich, aber nicht ohne Fallstricke

"Verfassungsrechtlich geht das", sagte der Jurist Uwe Volkmann im Dlf zu den Plänen des Bundes. Dieser sei für den Infektionsschutz zuständig und könne sich dort per Gesetzesänderung weitere Kompetenzen geben, sofern die Länder zustimmten. Allerdings warnte Volkmann: Gegen konkrete Maßnahmen, einmal in Gesetzesform gegossen, gibt anders als bei Verordnungen des Gesundheitsministeriums keinen Rechtsschutz mehr, außer vor dem Bundesverfassungsgericht. Außerdem sei jede einzelne Maßnahme auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. In der Vergangenheit seien schon mehrere Ausgangssperren von deutschen Gerichten eben deswegen kassiert worden.
Generell hätten Entscheidungen des Parlaments in so wesentlichen Fragen wie dem Gesundheitsschutz große Vorteile, erklärt der Verfassungsrechtler. So könne man grundlegende Fragen über den Tag hinaus klären, und das demokratisch legitimiert. Nur müsse man diese "spezifische Rationalität parlamentarischer Verfahren" auch nutzen. Das gehe nicht im Schnellverfahren. Von Beginn der Pandemie an seien in Deutschland Potenziale verschenkt worden, meinte Volkmann.
Die Sonne steht an einem Morgen hinter dem Reichstagsgebäude mit dem Bundestag in Berlin
Über Grundrechtseingriffe muss das Parlament entscheiden
Das Infektionsschutzgesetz soll geschärft werden, um bundesweit einheitliche Regelungen bei hohem Infektionsgeschehen zu schaffen. Richtig so, kommentiert Gudula Geuther. Bei Grundrechtseingriffe müsse das Parlament entscheiden.

Warnung vor verfassungsrechtlichem Dammbruch

Gesundheits- und Lebensschutz hätten ohne Frage einen hohen Rang, so Volkmann. Gleichzeitig betonte der Jurist die umfassende Geltung der Verfassung - auch wenn Intensivmediziner gerade um Hilfe riefen. "Es darf, das ist der Grundanspruch von Verfassungen, keine politische Herrschaft geben, die außerhalb der Verfassung stattfindet", sagte Volkmann. "Wenn wir hier die Tür öffnen zu einer Verfassungsbrechung in einer Stunde der Not, wäre das ein ziemlicher Dammbruch."