Mittwoch, 24. April 2024

Archiv

Sterbehilfe-Novelle
Verbot, Straffreiheit oder Status quo

Der Bundestag stimmt heute über ein schwieriges Thema ab: die Neuregelung der Sterbehilfe. Dazu haben die Abgeordneten vier Gesetzentwürfe in das Parlament eingebracht - eine weitere Gruppe ruft dazu auf, alle Entwürfe abzulehnen. Angesichts des ungewöhnlichen Abstimmungsverfahrens ist unklar, ob die Novelle überhaupt kommt.

06.11.2015
    Ein jüngerer Mensch umfasst das Armgelenk einer älteren Person, die im Krankenbett liegt.
    Der Bundestag stimmt heute über die Sterbehilfe ab (picture alliance / dpa / Jm Niester)
    Beihilfe zum Suizid ist durch das regional unterschiedliche ärztliche Standesrecht vielerorts untersagt. Wie beschwerlich diese Situation besonders für Patienten und Ärzte ist, sagte Bundestags-Vizepräsident Peter Hintze (CDU) kürzlich im Deutschlandfunk. In Nordrhein-Westfalen sei Sterbehilfe im Rheinland untersagt, in Westfalen werde die Gewissensentscheidung eines Arztes akzeptiert.
    Ob heute im Bundestag eine bundesweit einheitliche Regelung herbeigeführt wird, ist fraglich. Es wird voraussichtlich drei Abstimmungsrunden geben. Im ersten Durchgang stehen alle vier eingebrachten Gruppenanträge zur Abstimmung - sie reichen vom generellen Verbot der Sterbehilfe bis zu einer weitgehenden Straffreiheit. Im zweiten Durchgang stehen dann die beiden Entwürfe mit den meisten Stimmen aus der ersten Runde zur Wahl. Der dabei wiederum "Bestplatzierte" wird dann erneut zur Abstimmung gestellt - und ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereint. Ist das nicht der Fall, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage: Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar.
    Dass alles bleibt, wie es ist, wünscht sich insbesondere die Gruppe um die frühere Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Katja Keul (Grüne) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Edgar Franke (SPD). Sie hat einen Antrag vorgelegt, in dem die Beibehaltung des Status quo verlangt wird. "Wir haben seit 1871 Straffreiheit für Beihilfe zur Selbsttötung und ich sehe keinen Grund, warum man das ändern sollte", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk.
    Die Positionen im Einzelnen
    Hier die Kernaussagen der vier Entwürfe, die die Sterbehilfe neu regeln wollen:
    • Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) will die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen - das gilt auch für Vereine. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Ansonsten sollen die bisherigen Regelungen gelten.
    • Eine Koalitionsgruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (beide SPD) will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht regeln. Eine Strafrechtsverschärfung lehnt die Gruppe ab.
    • Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) betont die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid. Sie will aber Beihilfe zur Selbsttötung "aus Gründen des eigenen Profits" verbieten. Sterbehilfevereine sind ausdrücklich erlaubt, sofern sie keinen Profit erzielen wollen.
    • Eine Gruppe um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) will "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" verbieten. Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid solle dies straffrei bleiben. Das ist die schärfste strafrechtliche Regelung.
    Die Gruppe um Zypries ruft alle Abgeordneten auf, viermal mit Nein zu stimmen, auch weil sie bei allen vier Entwürfen verfassungsrechtliche Mängel sieht. Zunächst wird über die vier Gesetzesanträge abgestimmt, dann über den Antrag der Zypries-Gruppe.
    Programmhinweis:
    Wir übertragen die Debatte ab 9:00 Uhr als Livestream und im Digitalradio.
    (sdö/lob)