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Bundestag
Der Wille und der Tod

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den Ausbau der Hospize und Palliativversorung beschlossen. Mit einem neuen Gesetz zur Sterbehilfe werden die Abgeordneten sich am Freitag beschäftigen. Seit Monaten wird über das Sterben in Würde debattiert - und vor einer Ausdehnung des gesetzlich Möglichen gewarnt.

Von Jacqueline Boysen | 05.11.2015
    Ein jüngerer Mensch umfasst das Armgelenk einer älteren Person, die im Krankenbett liegt.
    Aktive Sterbehilfe ist auch aufgrund des Eindrucks der Euthanasie während des Nationalsozialismus in Deutschland recht tabu (picture alliance / dpa / Jm Niester)
    "Für mich kommt es nicht infrage, den Sterbeprozess selbst aktiv zu verkürzen, also mir Mittel zu besorgen, die mein Leben beenden. Sterben, ja, ich würde es aber eben nicht in die Hand nehmen und mit Mitteln aktiv beschleunigen, das ist bei meiner Frau anders, die würde das tun."
    Das Ehepaar Nikolaus und Anne Schneider sitzt zu Hause in der Berliner Altbauwohnung am Esstisch. Im Interview zu Sterbehilfe und Sterbebegleitung mit dem ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland ist auch seine Frau Anne gefragt. Mit großer Selbstverständlichkeit erläutern beide, der evangelische Theologe im Ruhestand und die gleichfalls pensionierte evangelische Religions- und Mathelehrerin, was ihnen persönlich für das Lebensende wichtig und nötig erscheint. Große Vertrautheit herrscht zwischen ihnen, und auch ihr Glaube eint sie. Doch legen sie offen ihre unterschiedliche Erwartung an den Ehepartner und das Lebensende bei schwerer Krankheit dar:
    (Anne Schneider): "Da weiß ich dann auch, dass ich ihn nicht losschicken würde, Medikamente zu besorgen, sondern da brauche ich Organisationen, dass ich mich an Ärzte wenden kann, und ich ihn nicht belasten muss und meine Töchter auch nicht belasten muss.
    (N. Schneider:) "Jemandem beim Sterben helfen heißt, dass er weiß, er kann sich auf den begleitenden Menschen verlassen, im Umgang mit seinen Ängsten, was Schmerzen angeht, was Einsamkeit angeht, auch soweit, dass sein Wille respektiert wird, dass wirklich nichts gegen den Willen des Sterbenden gemacht wird, er nicht zum Objekt gemacht wird."
    (Anne Schneider): "Aber der Wille hat natürlich Grenzen, auch bei dir. Ja, natürlich, auch bei dir. Wenn ich dich bitten würde, gib mir die Todesspritze, würdest du das nicht machen."
    Das Ehepaar Schneider hat lange im Privaten gerungen, seine Positionen abgewogen und nimmt seit Jahren auch öffentlich Stellung – nicht erst seit dem Tod der Tochter vor zehn Jahren. Oder seit Anne Schneiders inzwischen therapierter Krebserkrankung, die ihren Mann im vergangenen Jahr bewog, den EKD-Ratsvorsitz vorzeitig abzugeben.
    Auch aktuell, da an diesem Freitag der Bundestag über eine neue, klarere Regelung zum assistierten Suizid abstimmen wird, diskutieren die Schneiders.
    (Anne Schneider): "Da ist mir wichtig bei der ganzen Diskussion, dass wirklich die Freiheit des Einzelnen geachtet wird, zu entscheiden: Was tut mir jetzt gut, was brauche ich, was erwarte ich vom irdischen Leben. Das ist ja sehr unterschiedlich. Es gibt ja auch Menschen, die sterben gern alleine. Wenn man jetzt sagt, es soll keiner allein sein, ist es ja auch Unsinn. Man weiß ja, dass Kinder sterben, wenn die Eltern gerade rausgehen, oder dass man gerade den Geliebten nicht dabei haben will. Also die Sensibilität ist wichtig für den Sterbenden, aber der Respekt, was sind seine Wertentscheidungen."
    Anne und Nikolaus Schneider sind bei aller Nähe und Verbundenheit nach fast 50 Jahren Ehe in einer zentralen Frage uneins: Soll unter bestimmten Bedingungen, im Falle einer schweren, todbringenden Krankheit, die ärztlich begleitete Beihilfe zum Suizid ausdrücklich erlaubt werden, weiterhin straffrei bleiben, oder unter bestimmten Voraussetzungen strafbewehrt sein? Der evangelische Theologe Schneider lehnt die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich und für sich selbst ab. Er respektiert aber den Wunsch seiner Frau. Sie spricht sich auch gegen kommerzielle Sterbehilfe aus, also das Geschäftemachen mit dem Tod. Wie viele Menschen in Deutschland aber erhofft sie sich in der letzten Lebensphase doch auch die Möglichkeit, Leid und damit das Leben zu verkürzen.
    Schweiz und Niederlanden bieten Möglichkeiten
    Diesen Dienst bieten Sterbehilfevereine in der Schweiz, wo Hilfe zur Selbsttötung gewährt werden darf. Noch weiter geht die gesetzliche Liberalisierung in den Niederlanden, wo die "legale Euthanasie" genannte Tötung inzwischen auf Fälle von Demenz, Depression oder auch auf Kinder mit schweren Krankheiten ausgedehnt wurde.
    In Deutschland wird nun seit Monaten wieder über das Sterben in Würde debattiert - und vor einer Ausdehnung des gesetzlichen Rahmens gewarnt. Am Beispiel der Niederlande zeige sich, dass eine Lockerung auch unerwünschte Weiterungen nach sich ziehe, warnt der katholische Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl.
    "Wenn es tatsächlich zur Normalität gehört, dass es eine organisierte Suizid-Beihilfe gibt, dann kann ein starker Sog, eine Erwartungshaltung ausgehen auf so viele schwache Menschen, die diesem gesellschaftlichen Sog, der Erwartungshaltung von Angehörigen nicht verschließen können oder nicht wollen, und sich vielleicht gegen den eigenen Willen für den Wunsch nach Suizid entscheiden. Der Anschein der Normalität könnte eine Erwartungshaltung auf eine rechtzeitige Selbstentsorgung nähren. Und deshalb könnte es sein, dass sich irgendwann jene legitimieren müssen, die keine Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen wollen."
    In Umfragen in Deutschland zeigt sich immer wieder, dass die Mehrheit der Menschen die theoretische Option eines "Notausstiegs" aus dem Leben aber durchaus wünscht. Ob eine solche Möglichkeit im Fall einer tödlichen Krankheit auch in Anspruch genommen würde, ist davon zunächst unberührt. Die Geduld, einen langsam nahenden Tod zu akzeptieren, lässt in der modernen Gesellschaft nach.
    (Reiter:) "Das Problem ist ja: Wenn Sie warten, kommen Sie leicht in eine Situation, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie müssen es rechtzeitig entscheiden können, solange Sie selbstbestimmt über sich verfügen können."
    Der langjährige Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks Udo Reiter in einer Fernsehsendung von Günther Jauch Anfang 2014. Reiter war seit seinem 22. Lebensjahr querschnittsgelähmt - und ein vehementer Verfechter größtmöglicher Autonomie über das eigene Lebensende - und zwar unabhängig von einer todbringenden Krankheit. In der Jauch-Sendung erklärte er unmissverständlich:
    "Ich möchte nicht in einem Zustand sein, wo man mir oben in Kanülen den Nahrungsersatz einfüllt und unten die Extremente mit Gummihandschuhen wieder herauskratzt, und ich als gutmütiger oder auch bösartiger Idiot langsam vertrottele. Ich denke, in einer freien und selbstbestimmten Gesellschaft sollte ein Mensch dann auch das Recht haben, zu sagen: Nein, danke, das will ich nicht, es ist genug."
    Udo Reiter ist inzwischen freiwillig aus dem Leben geschieden. Er hat für sich - wie öffentlich angekündigt - einen "Notausstieg" aus dem Leben gewählt. In der Fernsehsendung war der vormalige Arbeits- und Sozialminister und langjährige SPD-Politiker Franz Müntefering als Gegenpart zu Reiter aufgetreten - und hatte sich für den unbedingten Schutz des Lebens stark gemacht.
    "Jedes Leben ist wertvoll, auch demente Menschen. Die mögen ihren Kopf verloren haben, aber nicht ihr Herz und nicht ihr Gefühl. Das wissen wir. Deshalb müssen wir versuchen, Menschen zu helfen beim Sterben. Aber nicht dadurch, dass wir ihnen die Botschaft geben: Wenn du willst, kannst du gehen, da kriegst du Tropfen. Das nicht."
    Müntefering: "Man muss auch Sterben zulassen"
    Franz Müntefering war im Jahr 2007 als Bundesminister für Arbeit und Soziales zurückgetreten, um seine damalige Ehefrau zu pflegen, zu begleiten, und der Sterbenden in ihren letzten Lebensmonaten beizustehen.
    "Es war auch eine Zeit, die gut war für uns. Das hört sich schwer an, aber die Kinder waren dabei, die Geschwister waren dabei, und es war eine Zeit, in der wir das Sterben als ein Stück des Lebens miteinander erlebt haben. Da wird auch mal geheult, auch mal gezagt. Aber es waren auch schöne Tage und schöne Stunden dabei."
    Franz Müntefering macht sich bis heute für den Ausbau von Hospizen und für die Palliativ-Betreuung stark. Er hat erfahren, wie es ist, wenn ein Pallium, ein Mantel aus Fürsorge und Medizin, schützend um einen Sterbenden gelegt wird und das Lebensende als Stück des Lebens gestaltet werden kann. Seine Frau starb umsorgt und mit gelinderten Schmerzen - in Würde und befreit von dem Bedürfnis, rasch gehen zu müssen, sagt er.
    "Man muss auch Sterben zulassen. Dass man niemanden strapaziert mit seinen eigenen Erwartungen: bleib hier. Sondern, dass man auch akzeptiert, dass es zu Ende geht, dass man es den Sterbenden nicht besonders schwer macht, dass man sich dagegen sperrt. Das ist keine so leichte Entscheidung, darüber zu sprechen mit denen, die da liegen, ist nicht einfach. Es gibt auch viele Nettigkeiten des Tages, die man erzählen könnte, aber hier liegt ein wichtiger Punkt: Findet man irgendwann für sich die Stelle, wo man sagt, retten werden wir nicht mehr, aber gucken, wie wir das verbleibende Stück gut miteinander verbringen - im Interesse derer, die da liegen."
    Ehrenamtliche Sterbebegleitung
    Diesem Interesse der Sterbenden und ihrer Angehörigen spürt auch Teresa Weißbach nach. Die Schauspielerin ist eine von über 100.000 Ehrenamtlichen in Deutschland, die sich in der Sterbebegleitung engagieren. Sterbebegleitung in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder dem privaten Umfeld ergänzt die medizinische Palliativversorgung und die Pflege, und entlastet zugleich Angehörige. Vor allem aber unterstütze sie als eigens geschulte Sterbebegleiterin die Sterbenden selbst, erklärt Teresa Weißbach.
    "Wir sind da, um zuzuhören, reinzuspüren, was wünscht der Sterbende, oft ist es Körperkontakt, die Hand halten, manchmal wollen die Sterbenden gar nicht reden, da muss man schweigen und darf Stille halten, aushalten. Manchmal bedarf es der Vermittlung zwischen Familienangehörigen, Freunden, Verwandten. Da können wir vielleicht ein Sprachrohr sein, um Herzensangelegenheiten erledigen zu können, um leichter Abschied zu nehmen. Ganz wichtig in einer Begleitung ist: Wir als Begleiter spielen die zweite Geige. Regie führt immer der Sterbende."
    In Deutschland gibt es derzeit über 1.500 ambulante Hospizdienste unterschiedlicher Träger. 220 stationäre Hospize sowie 300 Palliativ-Stationen in Krankenhäusern und - selten - auch in Pflegeheimen, obgleich dort die meisten Menschen sterben. Anja Schneider leitet das Anhalt Hospiz in Dessau - eine Einrichtung, die sowohl Sterbende stationär aufnimmt, wie auch ambulant die Pflege und Betreuung zuhause unterstützt. Anja Schneider beklagt, dass viele Menschen schlicht nicht wissen, was Hospize leisten:
    "Was ich ganz wichtig finde: Dass klar ist, dass Hospiz kein Gebäude ist. Hospiz ist eine Grundhaltung Menschen gegenüber, Schwerstkranken, Sterbenden, hochbetagten, demenziell erkrankten Menschen. Hospiz von der Grundhaltung bedeutet neben der fürsorglichen Begleitung, neben der medizinisch-pflegerischen Begleitung vor allem auch das Mitmenschliche, die Zuwendung, die psycho-soziale Begleitung, die spirituelle Begleitung. Und bedeutet, dass der Mensch als Ganzes betrachtet wird, und nicht nur der Mensch, auch das Umfeld."
    Ausbau der Hospize und Palliativversorgung beschlossen
    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag bereits mit großer Mehrheit den Ausbau der Hospize und Palliativversorgung beschlossen. Doch von einer flächendeckenden Versorgung sei man immer noch weit entfernt, rechnete im Plenum die Abgeordnete der Linken, Pia Zimmermann, vor: Derzeit stehen rund gerechnet nur 60 Hospizplätze pro eine Million Einwohner zur Verfügung.
    "Ich sage Ihnen: Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes besteht dringender Reformbedarf. Wir brauchen eine Hospiz- und Palliativpflege, die die Würde des Menschen unter Beachtung seiner Selbstbestimmung am Lebensende in den Mittelpunkt stellt."
    In der Debatte schlug die Abgeordnete Emmi Zeulner aus der Unionsfraktion, als ehemalige Krankenschwester selbst erfahren in der Arbeit mit Kranken und sterbenden Menschen, einen Bogen zur Diskussion über die Sterbehilfe, die den Bundestag am Freitag beschäftigen wird.
    "Es geht auch darum, den Menschen in unserem Land die Angst zu nehmen, die Angst davor, dass sie in die Fänge der Apparatemedizin geraten, dass sie am Lebensende leiden müssen, Schmerzen ertragen müssen, und unzureichend versorgt werden. Es ist auch so, dass wir mit diesem Gesetz eine Antwort geben, dass Menschen selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie sie sterben möchten. Deshalb ist es für mich so, dass es schon eine Verbindung gibt zwischen dem Gesetz, der Debatte um Suizidbeihilfe, die wir morgen führen. Denn nur, wenn wir flächendeckend Angebote ermöglichen, für die Menschen, können sie auch selbstbestimmt entscheiden, wie sie das Lebensende verbringen möchten, und haben auch die Möglichkeit, in den in den Genuss der Palliativmedizin zu kommen."
    Dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe vielfach darin begründet liegt, dass Sterbende von Ängsten geplagt sind und unnötige medizinische Eingriffe fürchten, beklagt auch der katholische Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl:
    "Im Hintergrund stehen Ängste - vor dem Selbstläufertum einer anonymen Apparatemedizin, die Angst, die Selbstkontrolle zu verlieren, die Angst, in die Entscheidung anderer verfügt zu werden, anderen etwas zuzumuten, oder die Angst vor einem gravierenden Verlust der Lebensqualität - und die Sehnsüchte, unzumutbare Belastungen der Angehörigen zu vermeiden - und natürlich die Sehnsucht, ohne unerträgliche körperliche oder seelische Schmerzen den eigenen Tod zu sterben."
    Veränderung der Sterbekultur und der individuelle Haltung zum Tod
    "Ganz sanft im Schlafe möcht´ ich sterben und tot sein, wenn ich aufwach" – träumte der Maler und Apotheker Carl Spitzweg im 19. Jahrhundert. Seitdem haben sich Sterbekultur und individuelle Haltung zum Tod erheblich verändert. Bis heute stehen wir unter dem Eindruck der Euthanasie während des Nationalsozialismus, Verbrechen an Wehrlosen und Schutzbefohlenen. Behinderte und kranke Menschen wurden zu Tausenden mit dem Etikett "lebensunwert" versehen. Pflegepersonal und Ärzte machten sich schuldig. Sie malträtierten Patienten in pseudomedizinischen Versuchen und halfen, Wehrlose systematisch zu ermorden. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland seitdem erst recht tabu.
    Doch unsere Prägungen reichen weit vor den Nationalsozialismus zurück. Das christliche Selbsttötungsverbot und die Erfahrung mit nicht beherrschbaren Todesursachen wie Pest, Feuersbrünsten oder verheerenden Kriegen schwingen noch immer mit – so die Analyse des Kulturwissenschaftlers Thomas Macho von der Humboldt-Universität:
    "Ältere Kulturen haben von einem glücklichen Tod dann gesprochen, wenn es möglich war, sich am Sterbebett im Kreis der Familie zu verabschieden, seine irdischen Dinge geregelt zu haben wie die himmlischen, mit letzter Ölung und den Sterbegebeten versehen, so konnte man halbwegs zufrieden gut sterben. Für uns zieht sich dieser Prozess unendlich in die Länge. Früher ist man aus vielerlei Gründen plötzlich gestorben, weshalb der plötzliche und unerwartete Tod als der schreckliche Tod galt."
    Wenn sich der Deutsche Bundestag jetzt dem Thema "selbstbestimmtes Lebensende" nähert, so ist das Ziel: todkranken Menschen das Sterben zu erleichtern, Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegern Rechtssicherheit zu geben und Geschäftemacherei mit dem Tod zu verhindern. Eine große Mehrheit der Parlamentarier, die unabhängig von ihrer jeweiligen Parteimitgliedschaft und über Glaubensgrenzen hinweg - Gesetzentwürfe vorgelegt haben, will Hilfe im Sterben gewähren - und nicht die Hilfe zum Sterben legalisieren.
    Und doch: Knapp die Hälfte der Bevölkerung plädiert für eine weitergehende Legalisierung der Beihilfe zu Selbsttötung. Und - laut ARD-Deutschlandtrend - mehr als ein Drittel der Deutschen befürwortet die aktive Sterbehilfe, das Töten auf Verlangen. Der selbstbestimmte Tod, so Thomas Macho von der Humboldt-Universität Berlin, gelte heute als Beweis für die vermeintlich höchste Stufe der Autonomie:
    "Normalerweise gehören wir nie uns selbst, sondern immer allen möglichen Instanzen, der Familie, dem Staat, dem lieben Gott oder weiß ich wem. Und im Suizid können wir zumindest die tröstliche und gleichzeitig trostlose Gewissheit bilden, dass wir uns selbst gehören, wenn wir unser Leben selbst beenden können."
    Dass die Menschen heute den Tod in die Verfügbarkeit des Individuums stellen wollen, entspreche einem kaum aufzuhaltenden Trend, so Macho. Umso mehr gelte es, klare Regeln aufzustellen und den gesetzlichen Rahmen abzustecken. Das wird der Bundestag versuchen - in seinem laut Parlamentspräsident Norbert Lammert anspruchsvollsten Gesetzesvorhaben der Legislaturperiode. Vor zu hohen Erwartungen warnt allerdings Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken. Bis in alle denkbaren Feinheiten werde man letzte Lebensphasen und individuelle Beziehungen zwischen Angehörigen und Sterbenden, zwischen Patient und Arzt nie vorherbestimmen können.
    "Es wird Situationen geben, wo gegebenenfalls in einer Gewissenentscheidung entschieden werden muss, ob ein Arzt handeln muss. Aber es muss alles verhindert werden, dass sich die gesellschaftlichen Normen verändern."