2026
Steuer, Deutschlandticket, Krankenkasse - was sich im neuen Jahr ändert

Mit dem Jahreswechsel sind in Deutschland einige Änderungen in Kraft getreten. Pendler können steuerlich mehr absetzen. Kranken- und Kfz-Versicherungen werden teurer, dafür steigt das Kindergeld. Ein Überblick über die wichstigsten Punkte.

    Gefächerte Euroscheine formen die Zahl 2026.
    Zahlreiche Neuerungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten (Symbolbild). (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)

    Pendlerpauschale steigt 

    Die Pendlerpauschale steigt zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent. Bislang beträgt sie 30 Cent für die ersten 20 Kilometer der Wegstrecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

    Deutschlandticket ist teurer

    Das Deutschlandticket kostet nun 63 Euro im Monat. Bisher zahlten Nutzer für das bundesweit gültige Ticket im Nah- und Regionalverkehr 58 Euro im Monat. Zu Jahresbeginn 2025 war der Preis auf 58 Euro von zuvor 49 Euro angehoben worden. 

    Mehrwertsteuer in der Gastronomie

    Für Speisen in Restaurants und Cafés gilt ab Januar nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Ökonomen kritisieren dies als teures Wahlgeschenk der schwarz-roten Koalition. Essengehen wird flächendeckend wohl dennoch nicht günstiger.
    Viele Gastronomen haben angekündigt, unter Verweis auf gestiegene Kosten für Lebensmittel und Personal ihre Preise nicht zu senken.

    Mindestlohn steigt

    Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. die Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Auch in den weiteren Ausbildungsjahren gibt es höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro monatlich.

    Höhere Verdienstgrenze für Minijobs

    Analog zum Mindestlohn steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro. Wer weniger verdient, ist nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig.

    Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt

    Der steuerbefreite Anteil des Einkommens steigt von derzeit 12.096 auf 12.348 Euro. Das jährliche Einkommen eines oder einer Alleinstehenden muss also nur für den darüber liegenden Teil besteuert werden.

    Digitaler Steuerbescheid wird zum Standard

    Wer seine Steuererklärung digital einreicht, etwa über das Portal Elster, erhält künftig auch den Steuerbescheid in elektronischer Form, es sei denn er oder sie fordert explizit einen Bescheid auf Papier an. Bislang war es anders herum: Wer einen digitalen Steuerbescheid wollte, musste dem aktiv zustimmen. Wer seine Erklärung auf Papier einreicht, erhält auch weiterhin einen Bescheid auf Papier.

    Höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener

    Die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialbeiträge steigen zum 1. Januar deutlich an. In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sie sich um 300 Euro auf 5812,50 Euro Bruttomonatsgehalt, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.050 auf 8.450 Euro. Wer mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Einkommen keine Beiträge - durch die Anhebung des Grenzbetrags steigen also die Beiträge für Gutverdiener. Grund für den Anstieg sind die kräftigen Lohnsteigerungen 2024 um durchschnittlich 5,16 Prozent.

    Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kindersofortzuschlag

    Das Kindergeld steigt um 48 Euro im Jahr. Pro Monat und Kind erhalten Eltern ab dem 1. Januar 259 Euro. Der Kinderfreibetrag pro Kind steigt von 3336 auf 3414 Euro je Elternteil. Der Kindersofortzuschlag wird für Kinder in Haushalten gezahlt, die Bürgergeld beziehen, er steigt von 20 auf 25 Euro.

    Steuererleichterung für arbeitende Rentner

    Mit der Annahme des Rentenpakets im Bundestag wurde auch die sogenannte Aktivrente beschlossen: Sozialversichungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter können monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Die Bundesregierung will so einen Anreiz zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen.

    Viele Krankenversicherungen werden teurer

    42 der 93 gesetzlichen Krankenkassen haben zum Jahreswechsel die sogenannten Zusatzbeiträge angehoben auf im Schnitt nun 3,36 Prozent. Das geht aus täglich aktualisierten Daten des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) hervor. Der Zusatzbeitrag stieg damit zum neuen Jahr im Schnitt um 0,23 Prozentpunkte des beitragspflichtigen Einkommens an. Der Zusatzbeitrag kommt zum feststehenden und für alle gültigen Krankenkassenbeitragssatz von 14,6 Prozent hinzu und wurde einst eingeführt, um Wettbewerb zwischen den Kassen zu fördern.

    Weniger Kosten für Gas?

    Ab Januar fällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden weg. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren und machte bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise nicht automatisch.
    Diese Nachricht wurde am 01.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.