
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen.
38 Cent ab erstem Kilometer
Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten. Nach einer Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet.
Deutliche Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen
In der Gastronomie soll die Umsatzsteuer für Speisen dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt.
"Schnitzel wird vielleicht nicht günstiger"
Ob es dann auch zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist dagegen offen. Branchenverbände hätten bereits angekündigt, dass sie die Entlastung nicht an die Gäste weitergeben werden, kritisierte die Linke. Das Schnitzel werde vielleicht nicht günstiger, dafür sei aber noch jemand da, der es brate, argumentierte die Union.
Steigen soll zugleich die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale, wovon etwa Trainer in Sportvereinen profitieren. Die Übungsleiterpauschale wird von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr angehoben. Sie gilt für Menschen, die nebenberuflich zum Beispiel als Chorleiter, Sporttrainerin oder Kirchenmusiker im Einsatz sind oder an einer Fachhochschule lehren. Einnahmen aus solchen Tätigkeiten bleiben in Höhe der Pauschale steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale ist inhaltlich breiter angelegt und umfasst zum Beispiel auch Aufwandsentschädigungen für Platzwarte im Amateursport oder für Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins. Sie steigt von 840 auf 960 Euro.
Sogar olympische Medailengewinner können profitieren
Auch Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen sollen steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollen Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen können. Bisher zählt er zu den Werbungskosten – wer hier nicht über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon.
"Arbeitsplätze sichern"
Vertreter der Koalitionsfraktionen erklärten in der Debatte, mit den Änderungen sollten Arbeitsplätze gesichert und Engagement belohnt werden. Unionsfraktions-Vize Middelberg betonte mit Blick auf die Steuersenkung für Restaurants, gerade die Gastronomie habe derzeit mit hohen Kosten zu kämpfen.
Grüne und Linke kritisierten in der vorangegangenen Debatte im Bundestag, von der Maßnahme profitierten vor allem Gutverdiener. Stattdessen hätte man lieber den Grundfreibetrag anheben sollen, bis zu dem man überhaupt keine Einkommensteuer zahlt, argumentierten sie. Dann müssten viele Menschen mit geringen Einkommen überhaupt keine Steuererklärung abgeben.
Die AfD kritisierte, die 38 Cent pro Kilometer seien für Autofahrer nicht ansatzweise kostendeckend – die Pauschale müsse daher auf 50 Cent erhöht werden.
Zustimmung durch Bundesrat fraglich
In der Abstimmung votierten AfD und Grüne gegen das Paket; die Linke enthielt sich. Nötig ist noch die Zustimmung des Bundesrats. Diese gilt keineswegs als sicher. Denn die Entlastungen führen dazu, dass der Bund - und eben auch die Länder - mehrere Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen. Etwa die Hälfte davon tragen Länder und Kommunen – nach Rechnung des Bundesrats summieren sich die Ausfälle der Länder bis 2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 1,4 Milliarden. Die Länder fordern deshalb eine Kompensation vom Bund.
Diese Nachricht wurde am 04.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
