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Steuerhinterziehung
Bund und Länder wollen Regeln für Selbstanzeige verschärfen

Bund und Länder waren sich nach zweistündigen Beratungen einig: Für Steuerhinterzieher wird der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit künftig spürbar teurer. Die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige werden gleich an zwei Stellschrauben verschärft, indem Fristen und Strafzuschläge schlicht verdoppelt werden.

Von Theo Geers |
    Im Bild ist links ein Steuererklärungsformular und darüber liegend rechts ein weißes Blatt mit dem Titel "Selbstanzeige" zu sehen.
    Ganz abschaffen wollen die Minister die Selbstanzeige aber nicht. (dpa / picture-alliance / Armin Weigel)
    Zunächst zu den Fristen: Bisher geht ein Steuersünder straffrei aus, wenn er in seiner Selbstanzeige rückwirkend für fünf Jahre als falschen Angaben berichtigt. Diese Frist wird in jedem Fall verdoppelt, so der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid:
    "Also der Steuerbetrüger muss nicht nur fünf Jahre, sondern in Zukunft zehn Jahre nachdeklarieren."
    Alle Falschangaben korrigieren, Unvollständiges ergänzen und unterlassene Angaben nachreichen. Wobei die Finanzämter hier genau hinschauen: Wer beim Nachdeklarieren wissentlich schummelt oder auch irrtümlich etwas verschweigt, riskiert, dass die Selbstanzeige auch künftig unwirksam bleibt.
    Steuerhinterziehung wird teurer
    Die zweite Stellschraube betrifft den hinterzogenen Steuerbetrag. Bisher müssen hinterzogene Steuern nachgezahlt werden, wobei grundsätzlich ein Zins von sechs Prozent pro Jahr berechnet wird. Bei einem Betrag von 50.000 Euro kommt ein Strafzuschlag von fünf Prozent noch oben drauf. Dieser Zuschlag wird auf künftig zehn Prozent verdoppelt. Nils Schmid:
    "Das ist ganz wichtig, denn der, der eine Selbstanzeige macht, soll auch spüren, dass er Unrecht begangen hat. Er soll nicht bessergestellt werden als ein ehrlicher Steuerzahler, deshalb ist dieser Strafzuschlag besonders wichtig."
    Geprüft wird noch, ob in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung - das wären Beträge ab 100.000 Euro - der Strafzuschlag sogar auf 25 Prozent angehoben werden könnte.
    Keine Änderungen bei den Haftstrafen
    Unverändert bleiben dagegen die Regeln für Haftstrafen. Bisher müssen Steuersünder ab 100.000 Euro mit Haftstrafen auf Bewährung rechnen, ab einer Million Euro drohen Haftstrafen von mindestens zwei Jahren. Bewährungsstrafen sind bei solch hohen Summen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nur noch in Ausnahmefällen zulässig. In Kraft treten könnten die verschärften Regeln Anfang nächsten Jahres. "Da ist ein realistisches Ziel", schätzt Schmid.
    Selbstanzeige bleibt bestehen
    Vom Tisch sind dagegen Forderungen, die strafbefreiende Selbstanzeige ganz abzuschaffen. Solche Forderungen hatte es zuletzt Anfang Februar gegeben, als die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer bekannt machte, dass auch sie Steuern hinterzogen hatte. Nils Schmid:
    "Die Selbstanzeige ist auch ein Mittel, dass Staat zu den Einnahmen kommt, die ihm von Rechts wegen zustehen, neben anderen Maßnahmen wie dem verstärkten Einsatz von Betriebsprüfungen. Und deshalb sinnvoll, das Instrument der Selbstanzeige nicht völlig aus der Hand zu geben."
    Nils Schmid ist zudem überzeugt, dass die neuen verschärften Regeln auch dem Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung entsprechen, allerdings reiche es nicht, nur die Regeln für die Selbstanzeigen zu verschärfen:
    "Es gehört auch dazu, dass Streuerstraftaten unnachsichtig verfolgt werden, dort, wo sie auftauchen. Das setzt eben voraus, dass in den Ländern ausreichend Betriebsprüfer und Steuerfahnder eingesetzt werden. Und es gehört auch dazu, dass wir die internationalen Verflechtungen bei Steuerstraftaten stärker in den Blick nehmen. Stichwort: automatischer Informationsaustausch zumindest innerhalb Europas als erster Schritt. Dieser muss kommen."