Donnerstag, 28. März 2024

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Stiftung Warentest
"Da haben wir einen Fehler gemacht"

Die Stiftung Warentest beendet den Rechtsstreit mit Ritter Sport. Die Tester hatten eine Schokolade des Konzerns als mangelhaft bewertet, weil sie das Vanillearoma Piperonal enthielt. Die künstliche Herstellung wurde nur geschlussfolgert und nicht nachgewiesen, urteilte das Gericht. Solche Fehler könnten passieren, sagte Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest, im DLF.

Hubertus Primus im Gespräch mit Georg Ehring | 26.09.2014
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    Die Stiftung Warentest streitet nicht weiter mit Ritter Sport über die Herstellung eines Inhaltsstoffes. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Georg Ehring: Die Stiftung Warentest will ihren Rechtsstreit mit Ritter Sport beenden. Gestern teilte sie mit, dass sie das Urteil des Oberlandesgerichts München in dieser Sache akzeptiert. Die Tester hatten eine Schokolade von Ritter Sport als mangelhaft bewertet. Die Schokolade enthielt das Vanillearoma Piperonal und im Streit ging es um die Frage, ob das Aroma künstlich hergestellt oder natürlichen Ursprungs war. Die Stiftung Warentest habe die künstliche Herstellung nur geschlussfolgert und nicht nachgewiesen, so das Gericht. - Vor dieser Sendung habe ich darüber mit Hubertus Primus gesprochen. Er ist Vorstand bei der Stiftung Warentest. Und ich wollte zunächst von ihm wissen, ob wir je erfahren werden, wo das Vanillearoma wirklich herkommt.
    Hubertus Primus: Die Frage muss offen bleiben. Es ist nach wie vor ungeklärt, ob es natürlich oder chemisch hergestellt wurde, dieser Aromastoff. Das bleibt offen. Diese Frage wurde in dem Prozess jetzt nicht geklärt.
    "Wir haben es nicht nachgewiesen"
    Ehring: Ist der Rechtsstreit damit denn jetzt richtig zu Ende?
    Primus: Der Rechtsstreit ist zu Ende. Wir befanden uns ja im Verfahren der einstweiligen Verfügung, also noch gar nicht in der Hauptsache, und wir haben deshalb eine Abschlusserklärung abgegeben, weil die Gefahr ist, dass wir im Hauptsacheprozess nicht weiterkommen, nämlich auch nicht zu der Frage kommen, ist dieser Aromastoff natürlich oder chemisch hergestellt, sondern dass es dann wieder heißt - und das müssen wir uns einfach anziehen, da haben wir einen Fehler gemacht -, ihr habt es nicht nachgewiesen. Ihr habt zwar umfangreiche Recherchen unternommen und es gibt auch nach eurer Meinung gar kein Verfahren, wie man das nach der Aromenverordnung natürlich herstellen kann, aber wenn ihr schreibt "nachgewiesen", dann müsst ihr praktisch einen chemischen Nachweis führen. Das würde uns auch dann nicht gelingen und deshalb ist es sinnvoll, hier eine Abschlusserklärung abzugeben und den Rechtsstreit zu beenden.
    Ehring: Aber Sie ziehen jetzt Konsequenzen aus der Entscheidung. Welche denn?
    Primus: Die Konsequenzen, die wir aus der Entscheidung ziehen, sind natürlich ganz klar, dass wir uns intern das alles aufbereitet haben, noch mal uns angeschaut haben, wie es zu der Formulierung "nachgewiesen" kam, die nicht so ganz glücklich war, auch gehört haben, was unsere Wissenschaftler dazu gesagt haben. Das sind jetzt interne Schlussfolgerungen. Es ist uns hier einfach ein Stockfehler passiert, aber niemand ist unfehlbar. Solche Fehler können passieren. Wichtig ist, dass man sie aufbereitet und vernünftige Konsequenzen daraus zieht.
    Der Verbraucher hat nur die Deklaration der Inhaltsstoffe
    Ehring: Ist es denn richtig, ein Produkt als mangelhaft zu bewerten, weil ein Stoff möglicherweise falsch deklariert ist? Man könnte ja auch sagen, okay, das ist nicht mehr gut, sondern nur noch befriedigend.
    Primus: Das könnte man sicherlich tun. Wir werden auch diese Frage im Gesamtprozess noch mal ansprechen. Und man muss sagen, der Verbraucher hat ja nichts anderes als die Deklaration der Inhaltsstoffe. Das sollte schon die ehrliche Haut eines Lebensmittels sein. Mit diesen Fragen werden wir uns weiter beschäftigen und es gibt bestimmt gerade auch im Vanillebereich lohnende Objekte, wo man was messen kann und wo man sich das noch mal anschauen kann. Insofern ist das auch eine wichtige Sache, und wenn wir das nicht für den Verbraucher auch mal überprüfen. Wer soll es denn sonst tun?
    Ehring: Muss man vielleicht auch die Kooperation mit der Industrie verbessern, wenn die Getesteten vorher zu den Ergebnissen sagen können, das ist doch natürlichen Ursprungs? Dann sieht man sich hinterher nicht vor Gericht.
    Primus: Ja. Hier gab es ja eine Anbieter-Vorinformation, wo das mitgeteilt wurde. Die Antwort war bloß sehr unklar. Und wir haben ja jetzt auch in dem Prozess erleben müssen, jetzt sind wir an unserem Fehler gescheitert, aber wir haben ja erkennen müssen, dass da von der Gegenseite keinerlei Nachweis geführt wurde, dass dieses Aroma natürlich hergestellt ist. Es wurde auf Lieferantenketten verwiesen und alle möglichen Dinge vor Gericht vorgetragen. Darauf kam es dann letztendlich gar nicht an. Das ist auch nicht nachgewiesen worden. Bei unserer Anbieter-Vorinformation haben wir das schon abgefragt und die Antwort war schon damals nicht befriedigend.
    Aus einem Formulierungsfehler keine falschen Rückschlüsse ziehen
    Ehring: Die Stiftung Warentest gilt ja als Autorität. Viele Menschen verlassen sich auf Ihre Urteile. Müssen Sie da vorsichtiger sein als andere? Es kann ja sein, dass Sie im Extremfall einen Hersteller sogar ruinieren.
    Primus: Wir haben natürlich höhere Anforderungen als andere durch die Warentest-Rechtsprechung. Aber das ziehen wir uns gerne an und das muss auch so sein. Natürlich wissen wir auch, welche weitreichenden Folgen unsere Urteile haben, und gehen damit sehr sorgfältig um, und man sollte aus diesem einen Formulierungsfehler keine falschen Rückschlüsse ziehen. Wir wissen um diese Verantwortung und gehen damit auch sehr bewusst und sehr gut um.
    Ehring: Lebensmittel und ihre Inhaltsstoffe sind ja immer wieder Aufregerthema und Sie wollen sich dem auch weiter widmen. Was machen Sie denn jetzt künftig anders?
    Primus: Natürlich werden wir Formulierungen dann dreimal wägen. Aber wir haben hier auch einen ganz speziellen Fall, wo nämlich bei der chemischen Analyse das natürliche Piperonal und das chemische Piperonal eine gleiche Struktur haben und dadurch ein Messergebnis nicht möglich war. In den meisten Fällen hat man dann ein Messergebnis und kann daraus klare Schlussfolgerungen ziehen. Also es war schon hier ein Fall, der richtig aus dem Rahmen fällt.
    Ehring: Soweit Hubertus Primus von der Stiftung Warentest. Das Gespräch haben wir vor der Sendung aufgezeichnet.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.