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Tarifstreit
Streik der Lokführergewerkschaft GDL findet statt - was Bahn-Reisende nun wissen müssen

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Die Bahn scheiterte am Dienstag in zweiter Instanz am Hessischen Landesarbeitsgericht mit dem Versuch, den Ausstand der GDL gerichtlich zu stoppen.

    Warteschlangen an den Ticketschaltern im Frankfurter Bahnhof.
    Morgen könnte es wieder zu starken Einschränkungen im Bahnverkehr kommen. (Archivbild) (imago images / Ralph Peters / Ralph Peters via www.imago-images.de)
    Weitere juristische Mittel gegen den dreitägigen Arbeitskampf sind nicht möglich. Die GDL hatte im Tarifstreit mit der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen zu einem mehrtägigen Streik aufgerufen - im Personenverkehr von Mittwoch ab 2 Uhr bis Freitag um 18 Uhr. Der bundeseigene Konzern rechnet mit "massiven Beeinträchtigungen im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr der Deutschen Bahn".
    Reisende sollten ihre Fahrten wenn möglich verschieben, teilt die Bahn auf ihrer Internetseite mit. Was es sonst noch zu beachten gibt:

    Kann ich kostenlos umbuchen?

    Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.
    Das Geld für Sitzplatzreservierungen wird zurückerstattet. Wenn ein gebuchter Zug ausfällt und die Reise nicht verschoben werden kann, gelten die üblichen Fahrgastrechte. Das ist vor allem bei Sparpreisen wichtig, die üblicherweise nicht kostenlos storniert werden können. Hier können die Kunden einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Das geht digital oder per Formular, aber erst nach der eigentlichen Abfahrt des Zuges, wie die Deutsche Bahn gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte. Das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will - etwa einen ICE oder EC - muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere reduzierte Angebote.

    Wann gibt es Entschädigung?

    Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
    Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.

    Wie komme ich an mein Geld?

    Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für zu stornierte Sitzplatzreservierungen. Reisende müssen sich dafür an eine DB Verkaufsstelle wenden.
    Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.

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    Diese Nachricht wurde am 09.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.