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Streit in der Rentenkommission
Einigung nicht in Sicht

Eigentlich soll die Rentenkommission erst im März ihre Ergebnisse vorlegen. Doch nach Äußerungen eines Mitglieds steht die Befürchtung des Scheiterns im Raum. Und obwohl die Kommission noch verhandelt, beginnen bereits jetzt die Schuldzuweisungen für ein mögliches Scheitern.

Von Volker Finthammer | 14.02.2020
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD, M) stellt während einer Pressekonferenz die Vorsitzenden der Rentenkommision, die ehemalige parlamentarische Staatssekretärin im Arbeitsministerium, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD, r), und den früheren langjährigen Sozialexperten der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU, l), vor.
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD, M) will angeblich an der Regelaltersgrenze von 67 Jahren festhalten. Die Kommissionsvorsitzenden, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD, r) und Karl Schiewerling (CDU,l), widersprechen. (dpa / picture alliance / Ralf Hirschberger)
Es war absehbar, dass das Schweigegelübde, das sich die Mitglieder der Rentenkommission gegeben hatten, durchbrochen werden würde. Dafür sind zu viele unterschiedliche Interessen im Spiel und der Versuch einen langfristigen rentenpolitischen Kompromiss zu schmieden, ist ohnehin kein leichter. Anfang März soll die zehnköpfige Kommission, die im Sommer 2018 eingesetzt wurde, ihre Ergebnisse vorlegen. Deren Aufgaben wurden bereits im Koalitonsvertrag festgehalten:
Nach dem die Koalition aktuell das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 auf 48 Prozent festgeschrieben hat, bei dem gleichzeitigen Versprechen, dass die Beiträge in dieser Zeit nicht über 20 Prozent steigen werden, soll die Kommission Vorschläge für einen verlässlichen Generationenvertrag für die Zeit nach 2025 vorlegen.
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Heute berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom drohenden Scheitern der Kommission, und bezieht sich dabei auf die Aussagen von Axel Bösch Supan, Professor an der TU München und Mitglied der Kommission, der auf einer Tagung der evangelischen Akademie Tutzing erklärt hat: Rentenpolitische Denkverbote würden den Diskussionsspielraum so einengen, dass man sich nicht mehr bewegen könne.
Streitpunkt Regelaltersgrenze
Konkret beklagte Bösch Supan die Unbeweglichkeit beim Renteneintrittsalter, bei der Arbeitsminister Hubertus Heil unbedingt an der Regelaltersgrenze von 67 Jahren festhalten wolle. Bösch Supan selbst und mit ihm inzwischen auch eine Arbeitsgruppe der CDU-Bundestagsfraktion, fordern eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters.
Dem Wissenschaftler zufolge sollten von drei weiteren Lebensjahren zwei länger gearbeitet werden. Danach müsste das Renteneintrittsalter bis 2045 auf mindestens 68 angehoben werden. Die CDU Fraktionsgruppe fordert in ihrem aktuellen Papier zur Rentenkommission eine etwas abgeschwächte Regelung, wonach für die Hälfte der gewonnen Lebenszeit weiter gearbeitet werden sollte.
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Der Unmut über den Vorstoß ist groß. Am Nachmittag meldeten sich die beiden Vorsitzenden der Rentenkommission Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und Karl Schiewerling (CDU) mit einer Stellungnahmen zu Wort, und erklärten, wenn ein Mitglied der Kommission jetzt ausgerechnet auf der Zielgeraden ausschere, dann sei das dem gemeinsamen Ziel nicht gerade dienlich. Die Sacharbeit finde nicht auf Podiumsdiskussionen statt, sondern in der Kommission, machen die beiden ihrem Ärger Luft.
Bericht sei noch nicht fertig
Der Bericht sei tatsächlich noch nicht fertig, aber man wolle bis Ende März einen vorlegen. Und außerdem stimme es definitiv nicht, dass Arbeitsminister Hubertus Heil der Arbeitsgruppe eine Vorgabe zur Regelaltersgrenze gemacht habe, erklären die beiden Vorsitzenden. Die Kommission hatte und habe keine Denkverbote. DGB-Vize Annelie Buntenbach, die auch der Rentenkommission angehört erklärte, die Verhandlungen in der Rentenkommission seien aufgrund der sehr unterschiedlichen Positionen zu Einzelfragen natürlich nicht einfach.
Die Kommission trage eine hohe soziale Verantwortung. Und das sei ein guter Grund, auch in der letzten Etappe der Arbeit der Rentenkommission alles dafür zu tun, damit die Kommission zu hilfreichen Ergebnissen und einem möglichst vernünftigen Abschluss kommen könne. Und deshalb werde man sich weiter an die vereinbarte Geschäftsordnung und damit die Vertraulichkeit der Beratungen halten, auch wenn für die Gewerkschaften eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters keine angemessene Antwort wäre.