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Streit über die Pkw-Maut
Warten auf die europäischen Richter

Die Verschärfung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission gegen Deutschland ist eigentlich reine Formsache. Denn in der Frage der Pkw-Maut werden sich beide nicht einig werden. Der Streit wird vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Wer am Ende recht bekommt, das halten beide Seiten für klar.

Von Jörg Münchenberg | 29.04.2016
    Das Wort «Maut» ist in der Signaleinrichtung eines Fahrzeugs des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) am 09.06.2015 in Koblenz (Rheinland-Pfalz) bei einem Pressetermin des Mautbetreibers «Toll Collect» zu lesen. Toll Collect informierte über Neuerungen bei der Maut. Foto: Thomas Frey/dpa
    Für Lkw gilt die Maut schon länger, ihre Einführung auch für Pkw bleibt umstritten. (picture-alliance / dpa / Thomas Frey)
    Es ist ein Streit mit eingeübten Rollen. Denn seit Monaten bestehen die beiden Kontrahenten – EU-Kommission und der deutsche Verkehrsminister – auf ihren Positionen. Der blaue Brief aus Brüssel wegen der deutschen Maut-Pläne war also absehbar. Und hat deshalb auch Alexander Dobrindt nicht weiter beeindruckt. Im Gegenteil: "Es gibt offensichtlich eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission. OK. Aber dann wird die da geklärt, wo sie geklärt werden muss. Und das ist der Europäische Gerichtshof. Glauben sie mir – wir sind gerüstet für diese Auseinandersetzung beim EuGH. Wir wissen, dass wir im Recht sind".
    Das sieht die Kommission anders und hat deshalb das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland verschärft. Dabei ist die Einführung der Maut selbst nicht umstritten, nur ihre Konstruktion. Als Hüterin der Verträge aber sei die Kommission gefordert, dass alle EU-Bürger gleich behandelt werden. Genau diesem Grundsatz aber widerspreche das vorliegende Gesetz, sagt Kommissionssprecherin Mina Andreeva: "Also, erstens wurde gleichzeitig mit der Pkw-Maut ein Gesetz verabschiedet, dass ausschließlich die von Deutschland zugelassenen Pkw die Befreiung von der KFZ-Steuer in Höhe der Maut garantiert. Also das ist eine 1:1-Absenkung von der KFZ-Steuer. Und das gilt nur für die deutschen Autofahrer. Hier kommt es zu einer klaren Diskriminierung. Und zweitens geht es auch darum, dass die Preise überproportional zu hoch sind für die Vignetten, die dann kurzfristig von den ausländischen Autofahrern gekauft werden müssen. Die sind überproportional teuer, diese Kurzzeitvignetten."
    Mit ähnlichen Plänen schon einmal gescheitert
    Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, das Mautgesetz entsprechend zu ändern. Andernfalls dürfte die Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Doch genau darauf zielt Dobrindt ab und hofft auf eine schnelle Entscheidung: "Je schneller wir beim Europäischen Gerichtshof sind, umso schneller sind wir in der Lage, die Maut technisch umzusetzen."
    Vorausgesetzt, der EuGH gibt Deutschland Recht. Doch daran zweifeln viele in Brüssel. Warum Dobrindt trotzdem auf ein schnelles Urteil drängt, dürfte wohl vor allem taktische Gründe angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen haben, vermutet der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, Michael Cramer von den Grünen: "Er hofft, dann geht es vor den EuGH und vor den Wahlen wird entschieden. Und dann kann er sagen: Ich wollte ja, ich habe alles durchgesetzt. Aber die blöde EU hat mich daran gehindert oder der blöde EuGH. Die sind schuld, nicht ich."
    Ob diese Rechnung aufgeht, bleibt offen. In jedem Fall ist schon einmal eine Bundesregierung mit ähnlichen Plänen vor dem Gerichtshof gescheitert. 1990 verklagte die Kommission Deutschland wegen einer geplanten Straßennutzungsgebühr für LKW, auch damals sollte es für Inländer eine Entlastung über die KFZ-Steuer geben. Zwei Jahre später wurde das Projekt von den europäischen Richtern gestoppt.