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Streit um Altersfreigabe für Onlinespiele

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit mit Computerspielen. Die Eltern können nur begrenzt steuern, was sie dort machen. Für Spiele, die im Geschäft als CD gekauft werden, gibt es eine Altersfreigabe, nach der man sich richten sollte, für reine Online-Spiele dagegen bisher nicht.

Von Peter Welchering |
    Die Gremien der Unterhaltungs-Software-Selbstkontrolle, kurz USK, hatten ihre Arbeit gerade abgeschlossen und ein neues System für die Alterskennzeichnung von Online-Spielen verabschiedet, da kam das vorläufige Aus für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Martin Lorbeer vom Computerspiele-Hersteller Electronic Arts bedauert das.

    "Das bedeutet ganz einfach, dass der bestehende Staatsvertrag Gültigkeit hat, und das ist aber in der Tat eine unbefriedigende Lösung, weil einige Sachen mit dem alten Staatsvertrag nicht richtig geklärt wurden. Zum Beispiel, dass eben für Computer- und Videospieler, die nur online vertrieben werden, es keine Alterskennzeichnung gibt, so wie wir es kennen von den USK-Kennzeichen. Und das beklagen wir."

    Das Kennzeichnungssystem der Unterhaltungs-Software-Selbstkontrolle, USK, für Online-Spiele gilt aber nur als aufgeschoben, nicht als aufgehoben. Kernelement dieser Alterskennzeichnung ist ein Fragebogen, den die Hersteller ausfüllen und dann nach einem Punktesystem eine Altersfreigabe erhalten. Die Altersfreigabe richtet sich nach den Selbsteinschätzungen der Hersteller auf den Fragebögen. Martin Lorbeer von Electronic Arts.

    "Ich finde es auch richtig, dass den Herstellern eine größere Verantwortung zugemutet wird. Indem sie sich an den Selbstklassifizierungssystem in viel größerem Umfang beteiligen. Also die Verantwortung liegt stärker bei dem Anbieter bei dem neuen System. Und das finde ich genau richtig. Es ist transparent, es ist schnell und es ist eben für beide Seiten besser."

    Bisher vergibt ein Prüfungsgremium der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle den Computerspielen auf CD oder DVD eine Altersfreigabe. Für den Online-Bereich hält Martin Lorbeer das für nicht mehr angemessen.

    "Ich glaube, dass man das Gremiensystem, das wir bisher kennen bei der USK, in keinem Fall übertragen können auf die Onlinespiele, weil es einfach viel zu viele gibt und es auch zu schnelllebig ist. Eine Altersverifizierung in Gremiensystem kann durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen. Es gibt ja auch einen Instanzenweg. Und das ist bei der Schnelllebigkeit des Internets überhaupt gar nicht möglich. Es ist kein gangbarer Weg."

    Die Selbstklassifizierung als Kernelement befürwortet auch Felix Falk, Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle. Aber er meint, dass dieses Verfahren noch ergänzt werden muss.

    "Man darf nie auf Gremienverfahren insgesamt verzichten. Man muss sich das anschauen, sodass man ein kombiniertes Verfahren entwickelt, das einerseits schnell zu Einstufungen kommt, auch mit sehr großen Massen von Spielen im Internet klarkommt, aber immer noch die menschliche Komponente hat, die den deutschen Jugendschutz auch so erfolgreich gemacht hat."

    Eine Altersfreigabe für Online-Computerspiele wird also noch ein wenig auf sich warten lassen. Dennoch sollten Eltern und Erzieher hier nicht einfach untätig zuschauen, sondern schon jetzt in Sachen Internet-Spiele selbst aktiv werden, rät Felix Falk.

    "Relativ viele Spiele haben, auch wenn sie online distribuiert werden, ein Kennzeichen der USK. Da hilft ein Blick in die USK-Datenbank. Da steht häufig drin, wo es sein Kennzeichen gegeben hat, weil zum Beispiel ein Onlinespiel schon einmal als Datenträger im Handel stand. Auf der USK-Homepage kann man sich sowieso informieren über die Genres, über die Kriterien, die wichtig sind, wenn man auf die Beeinträchtigung bei Computerspielen schaut. Was man den Eltern nie abnehmen kann, ist am besten sich selbst in dazu zu setzen und das Spiel mit anzuschauen."

    Eine Alterskennzeichnung wäre allerdings auch dabei durchaus hilfreich.