Mittwoch, 01. Mai 2024

Archiv

Streit um Inkraftsetzung von CETA
"Es gibt zwei faktische Probleme"

Am 18. Oktober wollen die EU-Handelsminister offiziell darüber abstimmen, ob das umstrittene CETA-Abkommen ganz oder teilweise vorläufig in Kraft gesetzt werden soll. Doch vor einem vorläufigen Inkrafttreten müssen noch andere Hürden genommen werden, erklärte der Völkerrechts-Experte Christian Tietje im DLF - und zwar aus zwei Gründen.

Christian Tietje im Gespräch mit Jule Reimer | 23.09.2016
    Die transatlantischen Freiahndelsabkommen CETA und TTIP stoßen auf großen Potest
    Der Völkerrechtler Christian Tietje glaubt nicht, dass das CETA-Abkommen vor dem 18. Oktober vorläufig inkraftgesetzt wird. (picture alliance/ dpa/ Stephanie Lecocq)
    Jule Reimer: Im slowenischen Bratislava beraten sich heute die für Handel zuständigen Minister der Europäischen Union. Allerdings handelt es sich um ein informelles Treffen. Und dieses ist noch nicht zu Ende, doch da Bundeswirtschaftsminister Gabriel die Tagung heute Morgen vorzeitig verlassen musste, gab er der Presse schon einmal bekannt, was sich dort abzeichnet.
    Die Ministerrunde ist entschlossen, das umstrittene Handelsabkommen CETA vorzeitig in Kraft zu setzen. Aber das am stärksten umstrittene Kapitel des Investorenschutzes samt Klagemöglichkeiten soll wohl erst einmal außen vor bleiben.
    Am Telefon verbunden bin ich jetzt mit Christian Tietje, Professor für Völkerrecht an der Uni Halle. Christian Tietje, einen offiziellen Beschluss können die Handelsminister ja erst am 18. Oktober treffen. Aber ist dann damit CETA im Prinzip praktisch vorläufig in Kraft, oder kann es da noch Institutionen, Organe geben, die vielleicht wirksam Einspruch dagegen einlegen können?
    Christian Tietje: Schönen guten Tag, Frau Reimer. Es ist in der Tat rein juristisch so, dass die Handelsminister (und zwar mit qualifizierter Mehrheit, also noch nicht einmal einstimmig) die vorläufige Anwendbarkeit für die Europäische Union abschließend umfangreich beschließen könnten. Dazu wird es allerdings nicht kommen.
    Es gibt zwei faktische Probleme. Das erste ist kein Problem, aber es hat sich eingebürgert, dass das Europäische Parlament beteiligt wird an Entscheidungen über die vorläufige Anwendbarkeit. Das ist von den Verträgen zwar so rechtlich nicht zwingend vorgegeben, wird aber gemacht werden. Auch hier wird das Europäische Parlament wohl im Januar mit entscheiden.
    Und zum zweiten ist unklar, wie man mit der ablehnenden Haltung Österreichs, wenn es denn dabei bleibt, umgehen wird. Denn ein späteres endgültiges Inkrafttreten des Abkommens setzt die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten voraus nach gegenwärtigem Stand, und das wird man heute mitberücksichtigen. Das heißt, ein vorläufiges Inkraftsetzen gegen einen Mitgliedsstaat würde Probleme hervorrufen.
    "Unterschrieben werden kann in jedem Fall"
    Reimer: Aber es soll ja den großen EU-Kanada-Gipfel geben Ende Oktober. Da können die dann praktisch nichts unterschreiben, weil sie erst mal aufs Europäische Parlament warten müssen?
    Tietje: Doch, unterschrieben werden kann in jedem Fall. Die Frage, ob vorläufig in Kraft gesetzt wird, ist davon zunächst einmal unabhängig. Das eine ist eine letztlich autonome Entscheidung der Europäischen Union, die vorläufige Inkraftsetzung. Das Unterschreiben des Abkommens ist nur ein völkerrechtlicher Akt, der dann den Prozess für die Ratifikation eröffnet.
    Reimer: Wenn es denn dann vorläufig in Kraft treten würde, ohne Investorenschutz, sagen wir mal, was heißt das für den Alltag?
    Tietje: Für den Alltag? Der einzelne Konsument, der einzelne Bürger wird zunächst einmal hiervon wenig erfahren. Es werden Zölle gesenkt werden, es werden Anstrengungen unternommen werden wie vorgesehen, um technische Standards anzugleichen.
    Ob sich eine Zollsenkung unmittelbar auf ein Absenken von Preisen für Konsumgüter auswirkt, das muss man erst mal abwarten. Es wäre zu hoffen, muss aber nicht zwingend so sein.
    Das heißt nochmal: Es wird sich nicht unmittelbar jetzt für jeden Bürger etwas zeigen. Für die beteiligten Wirtschaftskreise allerdings werden sich erhebliche Handelserleichterungen dann schon ergeben.
    "Soweit ist das Gericht noch nie gegangen"
    Reimer: Jetzt läuft aber in Deutschland eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Am 12. Oktober wird Karlsruhe die beantragte einstweilige Anordnung verhandeln und es will einen Tag später entscheiden, ob CETA in Kraft treten darf. Was bedeutet das?
    Tietje: Konkret könnte das Bundesverfassungsgericht theoretisch dem Minister oder der Bundesregierung untersagen, für die vorläufige Inkraftsetzung zu stimmen im Ministerrat. Ob es dazu kommen wird, da habe ich allerdings erhebliche Zweifel. So weit ist das Gericht noch nie gegangen und ich glaube auch nicht, dass es in diesem Fall dazu kommen wird.
    Reimer: Wenn der Investorenschutz jetzt erst mal ausgespart wird, könnte es sein, dass sich da noch was verändert, dass tatsächlich noch mal nachverhandelt wird?
    Tietje: Nur wenn die Kanadier dazu bereit sind und in der Tat dann nachverhandelt wird auf internationaler Ebene. Nicht einseitig durch die Europäische Union.
    Reimer: Der Völkerrechtler Christian Tietje darüber, was ein vorläufiges Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EU-Kanada (CETA) für uns bedeuten würde. Vielen Dank für diese Informationen nach Halle.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

    Korrekturhinweis:
    In der ursprünglichen Fassung des Vorspanns hieß es, die EU-Handelsminister würden das CETA-Abkommen am 18. Oktober mit Kanada unterzeichnen. Das ist nicht richtig, an diesem Tag planen sie nur eine Abstimmung über das vorläufige Inkrafttreten des Abkommens. Die noch seit September 2014 ausstehende Unterzeichnung findet am 27. Oktober bei einem EU-Kanada-Gipfel statt - aber dabei handelt es sich um einen rein formellen Akt, der nicht direkt mit dem Inkrafttreten als solches zu tun hat.