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Streit um Patente bei Biergerste
Sorge um Privatisierung unserer Nahrungsgrundlagen

Im Herbst vergangenen Jahres haben die Bierkonzerne Heineken und Carlsberg drei Patente erhalten: Nur sie dürfen eine ganz bestimmte Braugerste produzieren und verwenden. Diese Patente haben viele NGOs beunruhigt. Das Europäische Patentamt will Ende des Monats klarer formulieren, welche Pflanzen und Tiere es zukünftig noch patentieren wird.

Von Philip Banse | 07.06.2017
    Ein Bauer hält Gerstenkörner in seinen Händen
    Ein Bauer hält Gerstenkörner in seinen Händen (picture alliance / dpa / Peter Endig)
    Grundsätzlich gilt in der EU: Tiere und Pflanzen können patentiert werden, so ist es im Europäischen Patentübereinkommen geregelt. Das heißt: Wer eine neue Pflanze erfindet – etwa durch gezielte Veränderung des Erbguts –, kann sich diese Erfindung schützen lassen. So darf aktuell niemand ohne Genehmigung die spezielle Braugerste nachbauen, die die Bier-Konzerne Heineken und Carlsberg patentiert haben.
    Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner prognostiziert eine düstere Zukunft: "Dann sind wir wirklich in der Privatisierungsspirale unserer Ernährungsgrundlage. Dann droht uns auch, dass Weizen und das daraus gebackene Brot patentiert wird."
    Patente nicht käuflich
    Und patentiertes Brot dürfte nur backen, patentiertes Bier darf nur brauen, wer die Erlaubnis hat und im Zweifel dafür zahlt. So er die Erlaubnis überhaupt kaufen kann.
    Denn wer ein Patent hat, kann die Erfindung auch für sich behalten. Dieses düstere Szenario des grünen Bundestagsabgeordneten ist allerdings sehr zugespitzt. Denn es gibt Ausnahmen; nicht alle Pflanzen und Tiere dürfen patentiert werden. Artikel 53 des Europäischen Patentübereinkommens sagt: Nicht patentiert werden dürfen komplette Pflanzensorten und Tierrassen. Und: Nicht patentiert werden dürfen Pflanzen und Tiere, die gezüchtet wurden mit "im Wesentlichen biologischen Verfahren".
    Was ist nicht patentierbar?
    Aber was sind "im Wesentlichen biologische Verfahren", die also nicht patentierbar sind? Das ist die zentrale Frage im erbitterten Streit zwischen Industrie, Politik und Umweltschützern. Unbestritten ist: Entsteht eine neue Pflanze durch klassische Kreuzung und Selektion, ist das ein biologisches Verfahren und somit nicht patentierbar.
    Auch die Produkte solch nicht patentierbarer Zuchttechniken, sprich die Pflanzen, sollen nicht patentierbar sein. Das hat die EU-Kommission klargestellt und so will es auch das Europäische Patentamt Ende Juni beschließen. Das verbuchen Umweltschützer als Erfolg.
    Unstrittig ist aber auch: Wird eine neue Pflanze kreiert, indem das Erbgut einer Pflanze gezielt verändert wird, ist das kein im wesentlichen biologisches Verfahren und die Pflanze kann patentiert werden, das bestreiten auch Umweltschützer wie Hubert Ebner nicht: "Dann kann das gentechnisch kreierte da noch drinbleiben, weil es da eine gewisse Erfindungshöhe offenbar gibt."
    Gezielte Methode neue Pflanzen zu erfinden
    Das Problem: Zwischen klassischer, nicht patentierbarer Züchtung durch Kreuzung und ganz gezielter, genverändernder, patentierbarer Bio-Technologie gibt es eine weitere Methode, neue Pflanzen zu erfinden: die Mutagenese, ein aktuell patentierbares Verfahren, "die Behandlung einer chemischen Substanz, die bekannt dafür ist, dass sie Mutationen erzeugt, führt zu der Erzeugung von mehreren oder auch zufälligen Mutationen", erklärt die Sprecherin des Europäischen Patentamts, Siobhan Yeats.
    "Danach aber muss die gewünschte Mutation ausgesucht werden, die der Forscher – sei es eine Firma oder eine Uni – sich wünscht." So geschehen bei der Braugerste von Carlsberg und Heineken, die jetzt patentiert wurde: Das Erbgut der Gerste wurde nicht durch gezielte Eingriffe in die DNA verändert, sondern zunächst zufällig, indem Gerstensamen einer chemischen Substanz ausgesetzt wurden.
    Die Konzerne haben sich dann jene Mutationen rausgesucht, die für ihre Zwecke günstig waren und ihnen etwa ermöglichen, das Bier mit weniger Energie zu brauen. Diese, zunächst zufällig mutierten Samen wurden dann patentiert und werden jetzt für die Zucht der patentierten Gerste benutzt.
    Patentverbot für Mutagenese-Pflanzen?
    Umweltschützer haben Einspruch gegen die Bier-Patente eingereicht und fordern, dass auch Mutagenese-Pflanzen nicht patentiert werden dürfen, denn mit dieser Technik könne das Patent-Verbot klassischer Kreuzungen umgangen werden: Es müsse vor Kreuzung und Selektion nur das Erbgut zufällig verändert worden sein, schon könne man von Mutagenese sprechen und ein Patent bekommen, sagt Christoph Then, Sprecher für das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut!"
    Er sehe jetzt schon viele Patentanträge, die mit dieser Argumentation versuchten, Pflanzen aus klassischer Kreuzung zu patentieren. Ende Juni wird der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts entscheiden. Alles deutet darauf hin, dass Mutagense weiter patentierbar bleiben wird.