"E-Bikes mit Risiko" - mit diesem Titel machte die Juni-Ausgabe der Zeitschrift "Test" auf. Berichtet wurde von Rahmenbrüchen, Bremsversagen und auch von Funkstörungen. Die Stiftung Warentest bewertete 9 von 16 Elektrofahrrädern mit "mangelhaft". In dieser Woche konterten einzelne Hersteller und auch der ZIV, der Zweirad-Industrie-Verband, mit der Präsentation eigener Untersuchungsergebnisse.
Der Tenor: Durch falsche Test-Anordnungen und auch teilweise fehlerhafte Interpretationen werde eine ganze Branche an den Pranger gestellt. Konkret geht es zum einen um festgestellte Rahmenbrüche bei den Pedelecs. Hier sei außerhalb der Norm getestet worden, so der Vorwurf. Siegfried Neuberger ist Geschäftsführer des ZIV:
"Es ist üblich, dass die Bauteile und Komponenten auf einem Prüfstand geprüft werden - mit den im Feld ermittelten Belastungen. Soweit ist das auch alles ganz korrekt. Das Problem ist - nach unseren Erkenntnissen - dass die Einspannung des Rahmens nicht korrekt war. Deshalb sind an den Ausfallenden sehr hohe Belastungen aufgetreten, besonders am linken Ende, dadurch ist es zu einem Bruch gekommen."
Ein schwerwiegender Fehler, so der Vorwurf, der im Endeffekt zu Verunsicherungen beim Verbraucher führte, denn ein Rahmenbruch stellt bekanntlich für den Fahrer erhebliche Gefahren dar. Die Stiftung Warentest bleibt jedoch bei ihrer Darstellung und Interpretation. Kolja Oppel hat die Untersuchung mit geleitet:
"Der Hersteller sagt, dass alles nur am Prüfaufbau liege. Dem können wir widersprechen. Denn wir haben zusammen mit einem vorherigen Test insgesamt 28 Modelle untersucht. Und nur bei einem ist dieser Rahmenbruch aufgetreten. Wäre dies ein systematischer Fehler, der auf den Prüfaufbau zurückzuführen ist, wären an dieser Stelle wohl mehrere Rahmen gebrochen."
Bei nachträglich durchgeführten eigenen Untersuchungen sei der Fehler nicht aufgetreten, sagen Hersteller und ZIV. Im Grunde geht es also auch um die Frage, wie realitätsnah eine solche Untersuchung sein kann. Die Stiftung Warentest hat die Dauerbelastung, hier insbesondere die Strecke über Kopfsteinpflaster, simuliert - das ist heute üblicher Standard. Der ZIV verweist darauf, dass in der Vergangenheit keine Rahmenbrüche bei den Elektrofahrrädern aufgetreten seien.
Der zweite Punkt der Kritik betrifft die elektromagnetische Strahlung, die von den E-Bikes ausgehen kann. Und hier musste die Stiftung Warentest kurz nach der Veröffentlichung einlenken. Warentester Kolja Oppel:
"Wir haben die elektromagnetische Verträglichkeit der Räder gemessen, haben bei vier Modellen erhebliche Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Im Artikel haben wir geschrieben, dass diese den Polizeifunk stören können. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass sie den Polizeifunk nicht stören können. Das haben wir zeitnah im Artikel korrigiert. Es bleibt aber bei einer mangelhaften Beurteilung, weil die Grenzwertüberschreitung vorhanden ist."
Für den ZIV ist dies immerhin das Eingeständnis, dass in der Untersuchung von Elektrofahrrädern nicht alles korrekt gelaufen ist. ZIV-Geschäftsführer Siegried Neuberger:
"Da hat die Stiftung Warentest im Internet eine Korrektur vorgenommen, aber natürlich nicht so plakativ, wie sie die Testergebnisse kommuniziert hat. Das Problem, welches sich im Nachhinein noch gestellt hat, ist, dass die Unternehmen versucht haben, diese Ergebnisse nachzustellen. Das ist ihnen nicht gelungen. Die Bundesnetzagentur hat auch die Zertifikate, die die Unternehmen vorweisen konnten, auch in dieser Form akzeptiert. Damit auch keine Störungen festgestellt."
Hersteller und Verband erheben zudem den Vorwurf mangelnder Transparenz bei der Berliner Verbraucherinstitution. Hier kontert die Stiftung Warentest, dass auch Hersteller und der ZIV im Vorfeld der Untersuchung eingespannt gewesen seien. Sie gehörten mitunter sogar zum Fachbeirat, der die Untersuchungen vorbereitet.
Ein Schweizer Hersteller prüft nun nach eigenen Angaben Ansprüche auf Schadenersatz. Die Veröffentlichung hätte Schäden in Millionenhöhe verursacht. Doch auch hier bleibt die Stiftung Warentest gelassen. Seit nahezu 50 Jahren führe man Produktuntersuchungen durch, Klagen gegen Ergebnisse habe es immer wieder gegeben, doch bislang zumindest sei keine Klage auf Schadenersatz erfolgreich gewesen.
Der Tenor: Durch falsche Test-Anordnungen und auch teilweise fehlerhafte Interpretationen werde eine ganze Branche an den Pranger gestellt. Konkret geht es zum einen um festgestellte Rahmenbrüche bei den Pedelecs. Hier sei außerhalb der Norm getestet worden, so der Vorwurf. Siegfried Neuberger ist Geschäftsführer des ZIV:
"Es ist üblich, dass die Bauteile und Komponenten auf einem Prüfstand geprüft werden - mit den im Feld ermittelten Belastungen. Soweit ist das auch alles ganz korrekt. Das Problem ist - nach unseren Erkenntnissen - dass die Einspannung des Rahmens nicht korrekt war. Deshalb sind an den Ausfallenden sehr hohe Belastungen aufgetreten, besonders am linken Ende, dadurch ist es zu einem Bruch gekommen."
Ein schwerwiegender Fehler, so der Vorwurf, der im Endeffekt zu Verunsicherungen beim Verbraucher führte, denn ein Rahmenbruch stellt bekanntlich für den Fahrer erhebliche Gefahren dar. Die Stiftung Warentest bleibt jedoch bei ihrer Darstellung und Interpretation. Kolja Oppel hat die Untersuchung mit geleitet:
"Der Hersteller sagt, dass alles nur am Prüfaufbau liege. Dem können wir widersprechen. Denn wir haben zusammen mit einem vorherigen Test insgesamt 28 Modelle untersucht. Und nur bei einem ist dieser Rahmenbruch aufgetreten. Wäre dies ein systematischer Fehler, der auf den Prüfaufbau zurückzuführen ist, wären an dieser Stelle wohl mehrere Rahmen gebrochen."
Bei nachträglich durchgeführten eigenen Untersuchungen sei der Fehler nicht aufgetreten, sagen Hersteller und ZIV. Im Grunde geht es also auch um die Frage, wie realitätsnah eine solche Untersuchung sein kann. Die Stiftung Warentest hat die Dauerbelastung, hier insbesondere die Strecke über Kopfsteinpflaster, simuliert - das ist heute üblicher Standard. Der ZIV verweist darauf, dass in der Vergangenheit keine Rahmenbrüche bei den Elektrofahrrädern aufgetreten seien.
Der zweite Punkt der Kritik betrifft die elektromagnetische Strahlung, die von den E-Bikes ausgehen kann. Und hier musste die Stiftung Warentest kurz nach der Veröffentlichung einlenken. Warentester Kolja Oppel:
"Wir haben die elektromagnetische Verträglichkeit der Räder gemessen, haben bei vier Modellen erhebliche Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Im Artikel haben wir geschrieben, dass diese den Polizeifunk stören können. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass sie den Polizeifunk nicht stören können. Das haben wir zeitnah im Artikel korrigiert. Es bleibt aber bei einer mangelhaften Beurteilung, weil die Grenzwertüberschreitung vorhanden ist."
Für den ZIV ist dies immerhin das Eingeständnis, dass in der Untersuchung von Elektrofahrrädern nicht alles korrekt gelaufen ist. ZIV-Geschäftsführer Siegried Neuberger:
"Da hat die Stiftung Warentest im Internet eine Korrektur vorgenommen, aber natürlich nicht so plakativ, wie sie die Testergebnisse kommuniziert hat. Das Problem, welches sich im Nachhinein noch gestellt hat, ist, dass die Unternehmen versucht haben, diese Ergebnisse nachzustellen. Das ist ihnen nicht gelungen. Die Bundesnetzagentur hat auch die Zertifikate, die die Unternehmen vorweisen konnten, auch in dieser Form akzeptiert. Damit auch keine Störungen festgestellt."
Hersteller und Verband erheben zudem den Vorwurf mangelnder Transparenz bei der Berliner Verbraucherinstitution. Hier kontert die Stiftung Warentest, dass auch Hersteller und der ZIV im Vorfeld der Untersuchung eingespannt gewesen seien. Sie gehörten mitunter sogar zum Fachbeirat, der die Untersuchungen vorbereitet.
Ein Schweizer Hersteller prüft nun nach eigenen Angaben Ansprüche auf Schadenersatz. Die Veröffentlichung hätte Schäden in Millionenhöhe verursacht. Doch auch hier bleibt die Stiftung Warentest gelassen. Seit nahezu 50 Jahren führe man Produktuntersuchungen durch, Klagen gegen Ergebnisse habe es immer wieder gegeben, doch bislang zumindest sei keine Klage auf Schadenersatz erfolgreich gewesen.