
Der Seeadler war aus Frankreich eingewandert und stammte aus einem französischen Auswilderungsprogramm. Klauen und Kopf des Tieres sind nach Behördenangaben nach dem Tod entfernt worden. Das Tier trug einen Sender, mit dessen Daten sich unter anderem feststellen ließ, dass sich der Vorfall bereits im April ereignete.
Versehentlicher Abschuss "kaum vorstellbar"
Der Leiter der Unteren Jagdbehörde im Kreis Coesfeld sagte, es sei kaum vorstellbar, dass der Seeadler versehentlich abgeschossen worden sei. Die Vögel seien recht groß und auch auf größere Entfernungen sehr leicht zu identifizieren. Seeadler sind streng geschützt. Sowohl nach dem Bundesjagdgesetz als auch dem Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei der Tötung um eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.