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Studiengebühren durch die Hintertür

Studiengebühren sind fast überall in Deutschland Vergangenheit. Um die Gelder für Unis und Hochschulen trotzdem fließen zu lassen, setzen manche Wissenschaftsministerien auf versteckte Gebühren oder Sondervorschriften. Auch in Bayern ist man kreativ.

Von Susanne Lettenbauer | 10.04.2013
    In Bayern laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Soll ein Zweitstudium Gebühren kosten? Müssen Langzeitstudierende zur Kasse gebeten werden wie im Saarland, Sachsen und Thüringen mit bis zu 500 Euro? Und sollte man ausländische Studierende je nach finanziellen Möglichkeiten das Studium bezahlen lassen wie in Sachsen? Für Bayern ist eines klar, so Oliver Jörg, CSU-Hochschulausschussvorsitzender:

    "Im Herbst werden die Studienbeiträge abgeschafft in Bayern, das heißt, es zahlt niemand mehr hier in Bayern für ein grundständiges Studium Studienbeiträge."

    Das gilt grundsätzlich für alle Studierenden aus Deutschland, für Langzeitstudierende und das Zweitstudium. Auch alle ausländischen Studierenden, egal ob EU oder Nicht-EU-Länder, werden ab Herbst in Bayern nicht mehr zur Kasse gebeten - wie schon in Baden-Württemberg, im Saarland und Nordrhein-Westfalen - so sieht es der Entwurf zum bayerischen Bildungsfinanzierungsgesetz vor. Weiterbildende Studiengänge wie berufsbegleitende Bachelorstudiengänge sind davon jedoch ausgeschlossen, wie in allen Bundesländern. In Bayern betrifft die Kostenfreiheit nur das Erststudium. Wenigstens das Zweitstudium sollte aber ab Herbst kostenpflichtig sein so wie in Rheinland-Pfalz oder Sachsen mit bis zu 650 Euro, fordert die bayerische Opposition in ihrem eigenen Gesetzentwurf. Michael Piazolo von den Freien Wählern:

    "Na ja, es muss ein paar Sondervorschriften geben, gerade für denjenigen, der gerade zwischen dem Bachelorstudium und dem Master ein, zwei Jahre einfügt, in denen er schon arbeitet. Für bestimmte Gaststudenten und sicherlich auch für bestimmte Aufbaustudiengänge, die auch manchmal sehr teuer sind, da befürworte ich durchaus auch eine kleine Gebühr, aber das ist die Minderzahl, 99 oder 98 Prozent der Studierenden sind befreit."

    Ob dieses Zweitstudium nun 300 oder mehr Euro kostet wie im Saarland, sei erst mal zweitrangig sagt Isabell Zaccharias, SPD:

    "Die SPD-Meinung ist da eine ganz Eindeutige. Für uns ist der erste abgeschlossene Studiengang Bachelor und Master, das muss beitragsfrei sein. Der zweite Studiengang ist für uns nicht in der Priorisierung, dass das auch beitragsfrei sein muss. Wir müssen einfach hier mal Prioritäten setzen und das Geld dann lieber in die frühkindliche Bildung legen."

    Das Wahlgeschenk an alle Studierenden steht also für Bayern, Kostenpunkt 189 Millionen Euro. Anders als in Niedersachsen: Hier wird man auch im Herbst noch Studienbeiträge zahlen, ob als Deutscher oder Ausländer: 500 Euro fürs Erststudium, 600-800 Euro für Bummelstudierende. Derzeit werde aber daran gearbeitet, so das Wissenschaftsministerium in Hannover, spätestens zum Wintersemester 2014 die Studiengebühren zu kippen. Statt Langzeitgebühren zu erheben, will man dort "die Dauer eines Studiums, über die Regelstudienzeit hinaus, deutlich verlängern". Bleiben wird in Niedersachsen wohl die Rückmeldegebühr von 75 Euro, die in Bayern abgeschafft wird. Diese Rückmeldegebühr könnte in Bayern aber durch die Hintertür wieder eingeführt werden, um wenigstens einen Teil der Gelder zu kompensieren, befürchten die bayerischen Studentenvertretungen. Das Nachbarland Baden-Württemberg hat es vorgemacht:

    ""Verwaltungskostenbeitrag, der vorher abgeschafft wurde, wurde nach Abschaffung der Studienbeiträge wieder eingeführt. Hier in Bayern wird er abgeschafft, da müssen wir schauen, dass er nicht wieder eingeführt wird","

    betont Franziska Traube vom AStA der Technischen Uni München. Gerade die kleinen Beträge wie Aufnahmegebühren an Kunsthochschulen oder für ausländische Studierende sind von der Abschaffung der Studiengebühren in Bayern nicht betroffen, rund 50 Euro müssen dort immer noch gezahlt werden als Verwaltungsaufwandsentschädigung. Doch das gilt für alle Bundesländer. Ähnlich die Semesterbeiträge: Außer in Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Nordrhein-Westfalen sind pro Semester rund 50 Euro fällig.