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Sure 24 Vers 31
Der zentrale Vers zum Kopftuch

Das Kopftuch für Frauen gehört heute - vor allem im Westen - zu einem der am meisten diskutierten Gebote im Islam. Koranvers 31 in Sure 24 bildet eine der Grundlagen für das Kopftuch und in Erweiterung dessen für die Verschleierung. Der Brite Gerald Hawting, einer der international renommiertesten Islamwissenschaftler, erläutert, wie unterschiedlich Islamgelehrte diesen Vers in den vergangenen Jahrhunderten verstanden haben und welche Streitpunkte bis heute bestehen.

Von Prof. em. Dr. Gerald Hawting, SOAS, Universität London | 25.09.2015
    "Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, und ihre Tücher über ihre Busen ziehen."
    Dieser Koranvers fährt mit der Aufzählung bestimmter Kategorien von Verwandten und Sklaven fort, denen eine Frau ihren Schmuck zeigen darf, weil ihr sexuelle Kontakte mit diesen Personen verboten sind.
    Die Sendereihe Koran erklärt als Multimediapräsentation
    Der Vers ist einer von mehreren, die sich mit der weiblichen Sittsamkeit befassen. Er folgt auf einen Vers, der einige derselben Aufforderungen gegenüber Männern erhebt. Auch ihnen wird die Abneigung gegen das Anstarren ebenso entgegengehalten wie der Appell, die Intimbereiche zu verdecken.
    Die Formulierung: "die Augen niederschlagen" wird im Allgemeinen so verstanden, dass man das andere Geschlecht nicht anschauen soll, um keine Leidenschaf t zu entfachen. Manche Korankommentatoren ziehen als Beweis einen Ausspruch des Propheten Mohammed heran, wonach man bereits mit den Augen Unzucht begehen könne. Mitunter wird auch auf einen Bericht verwiesen, demzufolge Mohammed befohlen habe, eine kürzlich geschiedene Frau im Haus eines seiner Gefährten unterzubringen, der blind gewesen sei.
    Gerald Hawting.
    Gerald Hawting - lernte einst bei Koryphäen wie Bernard Lewis und John Wansbrough und entwickelte sich schließlich selbst zu einem weltweit renommierten Islam- und Koranexperten. (priv. )
    Soll die Aufforderung an Frauen nun verhindern, dass bei Männern Leidenschaft geweckt wird oder bei sich selbst? Die meisten verstehen den Koranvers so, dass weibliche Sittsamkeit vonnöten ist, um unangemessene Gefühle bei Männern zu vermeiden. Die Gelehrten zitieren aber auch eine weitere Erzählung über den Propheten: Er habe zwei Frauen getadelt, weil sie in Gegenwart eines Blinden ohne Kopftuch - arabisch: hidschâb - erschienen seien. Als die Frauen protestierten, der Blinde könne sie sowieso nicht sehen, habe Mohammed geantwortet: "Und seid ihr beide auch blind? Schaut ihr ihn etwa nicht an?"
    Große Teile der Kommentare zu diesem Vers befassen sich mit der Bedeutung des arabischen Worts "zîna", hier übersetzt als "Schmuck". Dabei geht es vor allem darum, wie man zwischen Schmuck unterscheiden kann, der mit Ausnahme des engeren familiären Umfelds anderen verborgen bleiben soll, und Schmuck, der öffentlich gezeigt werden darf.
    Manche Kommentatoren verstehen unter dem Begriff "Schmuck" primär das, was zusätzlich zur natürlichen Schönheit getragen wird - also Kleider, Juwelen, Schminke etc. Umfassender ist die Vorstellung, dass mit dem Wort "Schmuck" auch Körperbereiche wie das Gesicht gemeint sind.
    Vers 24:31 greift nun einen Teil dieses Schmucks mit der Beschreibung heraus, "soweit er nicht normalerweise sichtbar ist". Für gewöhnlich wird das auf Gesicht und Hände, inklusive der sie zierenden Schminke und Juwelen, sowie auf die Bekleidung bezogen. Als Argument wird oft auf die Regelung hingewiesen, wonach eine Frau bei Gebet und Pilgerfahrt weder Gesicht noch Hände bedecken darf. Beides sei somit auch gemeint, so der Analogieschluss, wenn der Koran von jenem Schmuck spreche, den eine Frau zeigen dürfe.
    Ferner diskutieren die Gelehrten, inwieweit das Wort für "Hände" auch die Arme umfasst. Viele nehmen dabei Bezug auf eine Überlieferung, wonach Mohammed präzisiert habe, die Wortbedeutung erstrecke sich etwa auf die Hälfte der Unterarme.
    Einige Gelehrte sagen auch, dass alle, die eine Frau zuhause besuchen, ihren Schmuck sehen dürfen. Allerdings treffen diese Gelehrten keine klare Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Raum. Zudem belassen sie es im Unklaren, inwiefern der Schmuck dann in der Öffentlichkeit bedeckt werden muss.
    Interpretationsspielraum bietet auch der Satzteil, sie sollen "ihre Tücher - arabisch: khumur - über ihre Busen ziehen". Einer der angeführten Gründe für diese Offenbarung besagt, früher hätten die Frauen ihre Tücher oder Schals benutzt, um den Kopf zu bedecken. Dabei hätten sie diese über ihre Schultern nach hinten fallen lassen, sodass Nackenpartien, Hals und Gesicht sichtbar blieben. Sure 24:31 soll nun sicherstellten, dass die Brust zusätzlich bedeckt wird.
    Die meisten Kommentatoren konzentrieren sich neben dem Busen auf das Verschleiern des Halses, wobei eben Haare und Ohren zwangsläufig mit bedeckt werden. Die Unterschiede machen sich primär an der Frage fest, ob auch das Gesicht verdeckt werden muss. Die Befürworter dessen meinen, dass die Frauen, um ihre Brust zu bedecken, die Tücher über das Gesicht nach unten fallen lassen müssen.
    Ungeachtet all solcher Überlegungen gibt es aber auch Interpretationen, wonach eine Frau all ihren Reiz bedecken soll. Die Aussage: "soweit er nicht normalerweise sichtbar ist" ist dieser Lesart zufolge nur deshalb nötig, weil bei alltäglichen Bewegungsabläufen unweigerlich Körperpartien enthüllt werden.
    Wenig überraschend wird vereinzelt auch argumentiert, die Pflicht zur Verschleierung von Gesicht und Händen gelte nur für attraktive Frauen - alte und hässliche dürften beides ohne Einschränkung zeigen.
    Moderne Wissenschaftler untersuchen derweil die soziologische und politische Bedeutung des Schleiers in modernen islamischen und nicht-islamischen Gesellschaften. Zugleich versuchen sie, den Koranvers in Relation zum Wissen über weibliche Bekleidungsformen in vorislamischen Gesellschaften zu setzen.
    Bei der Audioversion handelt es sich um eine aus Gründen der Sendezeit leicht gekürzte Fassung dieses Textes.