Chemikalien sicher anwenden! Das will die EU mit "REACH" erreichen. Dies Gesetz zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien wurde zwar bereits vor über einem Jahr - also Ende 2006 - verabschiedet, doch der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht beendet. Ninja Reineke vom Umweltverband WWF:
"Dadurch, dass die Kontroversen ums REACH-Gesetz so groß waren, hat man politisch oft keinen Ausweg gesehen, als sich in einzelnen Punkten auf eine Verlagerung der Diskussion in die Zukunft zu einigen."
Etwa bei der Frage, für welche Stoffe und Stoffgruppen das neue Gesetz nicht gelten soll. So sind Ausnahmen vorgesehen für Naturstoffe wie Vitamine und Mineralien, die als harmlos gelten. Chemiefirmen sollen also nur jene Naturstoffe anmelden müssen, die bereits heute als gefährlich gelten. Ein Beispiel:
"Im Moment wäre Asbest zwar von REACH erfasst, weil es ja eingestuft ist eben als krebserzeugend. Aber für asbestähnliche Stoffe, wo wir diese Information nicht haben und es deswegen noch nicht als gefährlich eingestuft ist, die wären im Moment eben nicht erfasst."
Das hält Ninja Reineke für eine verpasste Chance. Es könne ja durchaus sein, dass sich etwa ein asbestähnlicher Stoff bei näherem Hinsehen als gefährlicher erweist als heute angenommen. Die Europäische Kommission hat dies Problem erkannt und überprüft die Liste der generellen Ausnahmen:
"Die existierenden Ausnahmen werden noch einmal einem Review-Prozess unterworfen, um zu gucken, ob man wirklich keine Hinweise hat, dass sie irgendein Risiko darstellen."
Im Sommer soll diese Prüfung abgeschlossen sein - und das könnte Folgen haben, etwa für das chemische Element Kohlenstoff. In seiner Form als Diamant oder Graphit ist es nicht gefährlich. Aber, so Patricia Cameron von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland:
"Jetzt haben wir das Problem, dass wir gerade im Kohlenstoffbereich die Entwicklung ganz besonderer Nanostrukturen haben, die so genannten Fullurene, die nicht abbaubar sind, das heißt, sich im Körper anreichern, in verschiedenen Formen vorkommen, also als Röhrchen zum Beispiel oder als kleine Kugeln, die so genannten Buckyballs. Und gerade diese haben besonders problematische toxische Eigenschaften. Und diese werden augenblicklich aus REACH ausgeschlossen, in dem man Kohlenstoff ausschließt."
Das sei nicht akzeptabel:
"Dann müsste man jetzt in dieser Gruppe, die sich damit befasst, welche Stoffe aus REACH jetzt tatsächlich ausgeschlossen werden, ganz klar sagen, dass Kohlenstoffe in Form von Nanopartikeln eben mit REACH erfasst werden müssten."
Andere Nanoteilchen hingegen - etwa jene aus Metalloxiden - fallen unter das neue Gesetz. Der Grund: Chemiefirmen müssen die Grundbausteine der Nanoteilchen - also etwa das Molekül Titandioxid - registrieren:
"Im Prinzip ist es so, wenn ein Hersteller eine Chemikalie anmeldet, dann muss er ja auch die Anwendung anmelden, und damit müsste er also auch die Anwendung in Nanoform anmelden."
Nicht nur das: Der Chemikalienhersteller muss auch belegen, wie sicher jede einzelne Anwendung ist - also auch der Einsatz von Nanoteilchen etwa am Bau, in der Elektronik oder der Medizin. Patricia Cameron:
"Nur um die Sicherheitsbewertung der Chemikalie zu machen, müssen dann ja bestimmte Tests vorgeschrieben werden. Und diese Tests gibt es eben für Nanopartikel noch nicht."
Die EU steht hier vor einem Dilemma: Einerseits gilt in REACH der Grundsatz "ohne Daten kein Markt'" - also ohne den Beleg, wie gefährliche oder möglicherweise gefährliche Stoffe sicher eingesetzt werden können, dürfen sie nicht verkauft werden. Andererseits fördert die EU die Nano-Technologie als eine der Zukunftstechnologien. Wie die EU dies Problem lösen wird, ist offen. Klar ist jedoch: Die Diskussionen um REACH werden weitergehen.
"Dadurch, dass die Kontroversen ums REACH-Gesetz so groß waren, hat man politisch oft keinen Ausweg gesehen, als sich in einzelnen Punkten auf eine Verlagerung der Diskussion in die Zukunft zu einigen."
Etwa bei der Frage, für welche Stoffe und Stoffgruppen das neue Gesetz nicht gelten soll. So sind Ausnahmen vorgesehen für Naturstoffe wie Vitamine und Mineralien, die als harmlos gelten. Chemiefirmen sollen also nur jene Naturstoffe anmelden müssen, die bereits heute als gefährlich gelten. Ein Beispiel:
"Im Moment wäre Asbest zwar von REACH erfasst, weil es ja eingestuft ist eben als krebserzeugend. Aber für asbestähnliche Stoffe, wo wir diese Information nicht haben und es deswegen noch nicht als gefährlich eingestuft ist, die wären im Moment eben nicht erfasst."
Das hält Ninja Reineke für eine verpasste Chance. Es könne ja durchaus sein, dass sich etwa ein asbestähnlicher Stoff bei näherem Hinsehen als gefährlicher erweist als heute angenommen. Die Europäische Kommission hat dies Problem erkannt und überprüft die Liste der generellen Ausnahmen:
"Die existierenden Ausnahmen werden noch einmal einem Review-Prozess unterworfen, um zu gucken, ob man wirklich keine Hinweise hat, dass sie irgendein Risiko darstellen."
Im Sommer soll diese Prüfung abgeschlossen sein - und das könnte Folgen haben, etwa für das chemische Element Kohlenstoff. In seiner Form als Diamant oder Graphit ist es nicht gefährlich. Aber, so Patricia Cameron von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland:
"Jetzt haben wir das Problem, dass wir gerade im Kohlenstoffbereich die Entwicklung ganz besonderer Nanostrukturen haben, die so genannten Fullurene, die nicht abbaubar sind, das heißt, sich im Körper anreichern, in verschiedenen Formen vorkommen, also als Röhrchen zum Beispiel oder als kleine Kugeln, die so genannten Buckyballs. Und gerade diese haben besonders problematische toxische Eigenschaften. Und diese werden augenblicklich aus REACH ausgeschlossen, in dem man Kohlenstoff ausschließt."
Das sei nicht akzeptabel:
"Dann müsste man jetzt in dieser Gruppe, die sich damit befasst, welche Stoffe aus REACH jetzt tatsächlich ausgeschlossen werden, ganz klar sagen, dass Kohlenstoffe in Form von Nanopartikeln eben mit REACH erfasst werden müssten."
Andere Nanoteilchen hingegen - etwa jene aus Metalloxiden - fallen unter das neue Gesetz. Der Grund: Chemiefirmen müssen die Grundbausteine der Nanoteilchen - also etwa das Molekül Titandioxid - registrieren:
"Im Prinzip ist es so, wenn ein Hersteller eine Chemikalie anmeldet, dann muss er ja auch die Anwendung anmelden, und damit müsste er also auch die Anwendung in Nanoform anmelden."
Nicht nur das: Der Chemikalienhersteller muss auch belegen, wie sicher jede einzelne Anwendung ist - also auch der Einsatz von Nanoteilchen etwa am Bau, in der Elektronik oder der Medizin. Patricia Cameron:
"Nur um die Sicherheitsbewertung der Chemikalie zu machen, müssen dann ja bestimmte Tests vorgeschrieben werden. Und diese Tests gibt es eben für Nanopartikel noch nicht."
Die EU steht hier vor einem Dilemma: Einerseits gilt in REACH der Grundsatz "ohne Daten kein Markt'" - also ohne den Beleg, wie gefährliche oder möglicherweise gefährliche Stoffe sicher eingesetzt werden können, dürfen sie nicht verkauft werden. Andererseits fördert die EU die Nano-Technologie als eine der Zukunftstechnologien. Wie die EU dies Problem lösen wird, ist offen. Klar ist jedoch: Die Diskussionen um REACH werden weitergehen.