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Traditionelle chinesische Medizin
Akupunktur: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Akupunktur ist eine der bekanntesten Heilmethoden der traditionellen chinesischen Medizin. Mit ihr werden auch hierzulande viele unterschiedliche Krankheitsbilder behandelt. Doch bei welchen Beschwerden ist die Wirksamkeit nachgewiesen – und was zahlt die Krankenkasse?

Stefan Hager, Stefan Kirchhoff und Sigrid Averesch-Tietz im Gespräch mit Carsten Schroeder | 16.10.2018
    Akupunktur
    In einer Modellstudie erwies sich die Akupunktur wirksamer als die konventionelle Therapie - allerdings nur bei Rücken- und Knieschmerzen (picture alliance/dpa/Foto: Gambarini Federico)
    Welche Rolle spielt die Akupunktur innerhalb der traditionellen chinesischen Medizin?
    Die Akupunktur sei eine sehr wichtige Therapiemethode, erklärt Dr. Stefan Hager, ärztlicher Direktor der TCM-Klinik Bad Kötzting. Die wichtigste Form der Therapie bleibe aber die innere chinesische Medizin, also die Heilkräutertherapie. In China werden sogar 75 Prozent der traditionell behandelten Patienten ausschließlich mit Heilkräutern therapiert. Akupunktur und Kräutertherapie können sich aber durchaus gegenseitig ergänzen, so Hager.
    Wie läuft die Voruntersuchung ab?
    Zunächst werde immer schulmedizinisch untersucht, verdeutlicht Dr. Stefan Kirchhoff, Allgemeinmediziner und Leiter der Akupunkturausbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Es werden also Vorbefunde gesichtet und gegebenenfalls fachärztliche Untersuchungen eingefordert. Die anschließende traditionell-chinesische Untersuchung sei aber deutlich ausführlicher: Neben den eigentlichen Symptomen werden dabei alle Lebensumstände des Patienten erfragt, etwa das soziale Umfeld, die Ernährung, das Schlafverhalten und bei Frauen grundsätzlich immer auch die Menstruation.
    Eine weitere Besonderheit der traditionellen chinesischen Untersuchung ist die spezielle Puls- und Zungendiagnostik: Hier untersucht der Arzt nicht nur die Zunge genau auf Risse, Belag und Farbe, sondern unterscheidet auch an sechs verschiedenen Pulstaststellen bis zu 27 Pulsqualitäten. Aus dem Gesamtzustand des Körpers könne der Arzt dann eine Therapiestrategie festlegen, die, so Kirchhoff, individuell auf den Patienten und nicht auf eine bestimmte Krankheit zugeschnitten ist.
    Wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Akupunkturbehandlung?
    Mit einer Übernahme durch die gesetzlichen Kassen könne bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen gerechnet werden, die seit mindestens sechs Monaten bestehen, erklärt Sigrid Averesch-Tietz vom Verband der Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung sei aber die Behandlung durch einen approbierten Arzt mit entsprechender Fortbildung. Die Behandlung durch einen Heilpraktiker werde nicht durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt.
    Knieschmerzen sind oft arthrosebedingt. Wie kann die Akupunktur bei einer Verschleißerscheinung wie der Arthrose helfen?
    Die Akupunktur könne eine Arthrose natürlich nicht rückgängig machen, stellt Kirchhoff klar. Der Schmerz entstamme aber oftmals den umgebenden Weichteilen wie Muskulatur, Kapsel oder Sehnenansätzen. Dort setze die Akupunktur an und könne durchaus schmerz- und entzündungsreduzierend wirken. Ein weiteres Ziel sei die Gesamtregulation des Organismus - denn aus Sicht der chinesischen Medizin seien scheinbar isolierte Beschwerden häufig nicht nur auf den Ort des Schmerzes beschränkt.
    Wird also nur der Schmerz reduziert und die Ursache gar nicht angegangen?
    Die Ursachen seien oft vielfältig, betont Hager. Ein Übergewicht etwa als Arthrose-Ursache müsse natürlich auf einer anderen Ebene behandelt werden. Die Akupunktur könne aber die Durchblutung im Gewebe ums Gelenk verbessern und das Voranschreiten der Arthrose verlangsamen.
    Gibt es denn Studien, die die Wirksamkeit der Akupunktur nachweisen können?
    Ja, als Voraussetzung für die Anerkennung der Akupunktur als gesetzliche Kassenleistung wurde ihre Wirksamkeit nachgewiesen, bestätigt Averesch-Tietz. In einem fünf Jahre andauernden Modellprojekt erwies sie sich als wirksamer als die Standardtherapie - allerdings nur bei der Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen. Bei anderen Krankheitsbildern wie etwa der Migräne konnte kein zufriedenstellender Nachweis erbracht werden. Die Akupunktur befindet sich daher für diese Fälle nicht im gesetzlichen Leistungskatalog. Einige Kassen bieten sie dennoch als freiwillige Zusatzleistung an - es lohnt sich also, nachzufragen.