Donnerstag, 28. März 2024

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Transatlantischer Handel
Trotz Warnungen und Widerständen

Am geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA scheiden sich die Geister. Während die Befürworter auf die zu erwartenden Vorteile für europäische Firmen in den USA verweisen, sehen die Gegner hiesige Standards in Gefahr. EU-Kommissar de Gucht verspricht nun mehr Transparenz.

Von Jule Reimer | 08.03.2014
    "Wir erhoffen uns zum einen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger. Wir haben nach wie vor 20 Milliarden Euro Zölle im Jahr, die unsere Bürger für nichts zahlen. Wir erhoffen uns eine Verbesserung der transatlantischen Zusammenarbeit."
    "Das größte Hindernis im Handel mit den USA sind ja die sogenannten nichttarifären Handelshemmnisse, wie es heißt in der Kommission. Auf Deutsch sind das die Umwelt- und Sozial- bzw. Verbraucherschutzstandards und da soll es stetig nach unten gehen."
    Der CDU-Politiker Daniel Caspary und die Grüne-Politikerin Ska Keller sind beide Abgeordnete im Europa-Parlament. Beide sind Handelsexperten, zuständig im entsprechenden Parlamentsausschuss für TTIP, das geplante Freihandels-und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. TTIP – die Abkürzung steht für Transatlantic Trade and Investment Partnership: Am 10. März gehen die Verhandlungen darüber in Brüssel in die vierte Runde. In ihrer Bewertung des Abkommens trennen Caspary und Keller Welten.
    "Musik! Der Handel wird frei. Das wird pri-i-ma. Viva Amerika. Wir chloren die Hühnchen, der Mais ist voller Gift. Und ins Euer deutsches Bier, da wird was geschütt‘. Konfetti! Genmais!"
    Chlorhühnchen, giftiger Genmais: Die Polemik rund um das geplante Freihandelsabkommen ist so groß, dass es das Thema in Satiresendungen wie die Heute-Show des ZDF schafft.
    Im Durchschnitt 550 Euro mehr Einkommen im Jahr 2027 verspricht EU-Handelskommissar Karel de Gucht jedem europäischen Haushalt durch TTIP sowie mehrere Hunderttausend neue Arbeitsplätze. Die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft – allen voran die Automobilhersteller - hofft auf den US-Markt. Die Europäer möchten zudem bei allen Ausschreibungen öffentlicher Aufträge in den USA mitbieten können. Außerdem wollen sie billiges Schiefergas aus Amerika einführen. Neben dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wirbt auch der Dachverband der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) für das Abkommen: Deutsche Lebensmittelhersteller seien auf den internationalen Handel angewiesen. Sie rechnen sich gute Chancen für ihre verarbeiteten Produkte auf dem US-Markt aus - wenn erst einmal der Weg dorthin geebnet ist:
    "Wir wollen Bürokratie im Handel nachhaltig abbauen und so Kosten senken."
    Deutsche Äpfel dürfen nicht in den USA verkauft werden
    Zwar sind viele Zölle - beispielsweise für Autos - zwischen der EU und den USA mittlerweile sehr niedrig. Aber unterschiedliche Normen für Autoblinker oder Rückspiegel verteuern die Exporte dann doch wieder. Handelsexperten sprechen hierbei - im Gegensatz zu Zolltarifen - von "nichttarifären Handelshemmnissen". Sie wirken gegenüber der ausländischen Konkurrenz wie eine Marktabschottung. Diese kann je nach Fall aus wirtschaftspolitischen Gründen klug und legitim sein. Die heimischen Verbraucher bezahlen diesen Protektionismus allerdings häufig mit höheren Produktpreisen. Werden dabei große Unternehmen begünstigt, etablieren sich diese leicht als Monopolmacht.
    Beispiele für bürokratische Handelshürden kann EU- Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero nur so herunterbeten:
    Äpfel
    Deutsche Äpfel können nicht in den USA verkauft werden (Stefanie Müller-Frank)
    "Sie wissen vielleicht oder auch nicht, dass es nicht möglich ist, deutsche Äpfel in den USA zu verkaufen. Das Prozedere für die Einfuhrgenehmigung kann nämlich leicht um die 20 Jahre dauern, da sind die Leute irgendwann erschöpft."
    Wo bei nichttarifären Handelshemmnissen der notwendige Verbraucherschutz endet und der platte Protektionismus beginnt, ist schwer abzugrenzen und sorgt innerhalb der Welthandelsorganisation WTO immer wieder für Streit. Wer dort beigetreten ist – das sind mittlerweile rund 160 Staaten -, hat sich zur Einhaltung bestimmter Rahmenregeln im Welthandel verpflichtet. Kommt es zwischen den Mitgliedsstaaten zu Handelskonflikten, entscheiden die Schiedsgerichte der WTO völkerrechtlich verbindlich: Sie können sowohl kleinen Entwicklungsländern wie auch der Weltmacht USA Strafzölle für unfaire Handelspraktiken aufbrummen und die Staaten zwingen, Handelshemmnisse abzubauen. Allerdings können EU und USA im Konfliktfall die größere Schar teurer Staranwälte aufbieten als Entwicklungsländer. Die WTO-Regeln geben den Rahmen für die zwischenstaatlichen Einzel-Freihandelsabkommen vor, auch für das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA. Dabei stehe der Freihandel aber nicht grundsätzlich über dem Verbraucherschutz, sagt Christian Tietje, Professor für internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Halle und betont, "dass es kein Handelsabkommen auf dieser Welt gibt, das nicht handelsbeschränkende Maßnahmen bei nachweisbarer Gesundheitsgefährdung des Menschen zulässt. Das gibt es nicht!"
    Geflügel im Chlorbad
    Doch gerade im Umwelt- und Verbraucherschutz unterscheiden sich Europäer und Amerikaner in der Herangehensweise stark. In den USA kommt es bei Lebensmitteln auf den Zustand des Endprodukts an. US-Rinder wachsen mit Antibiotika und Hormonen im Futter auf, damit sie schneller Muskeln entwickeln und mehr Milch geben. Um jeglichen Salmonellenbefall auszuschließen, wird geschlachtetes Geflügel in ein Chlorbad getunkt und dann mit Wasser abgespült. Diese Methoden senken die Kosten der Tierhaltung.
    In der EU dagegen gilt das Vorsorge-Prinzip: Die Aufzucht des Geflügels soll so erfolgen, dass ein Salmonellenbefall erst gar nicht eintritt, das Chlorbad also überflüssig ist. EU und USA zanken schon länger vor dem WTO-Schiedsgericht darüber, ob es gerechtfertigt ist, US-Geflügel vom europäischen Markt fernzuhalten – obwohl Millionen von US-Amerikanern das Fleisch offenbar unbeschadet verzehren.
    Dieses Verfahren werde die EU mangels Beweisen verlieren, glaubt Europaparlamentarier Daniel Caspary. Dann müsse sie die verabscheuten Chlorhühnchen ohne Wenn und Aber auf den europäischen Markt lassen – erst recht ein Grund für TTIP: "Und jetzt bietet das Abkommen genau eine Antwort auf diese Problematik, indem wir im Rahmen der Verhandlungen mit den Amerikanern besprechen können, unter welchen Bedingungen dürfen die auf den Markt, was können wir an Kennzeichnungspflichten zum Beispiel einführen oder können wir Quoten einführen? Können wir vielleicht sagen, die Chlorhühnchen kommen gar nicht und wir kommen den Amerikanern in einem anderen Punkt entgegen?"
    Allerdings machen in den USA mächtige Interessengruppen jetzt schon Stimmung gegen das Vorsorgeprinzip, berichtet Karen Hansen-Kuhn von IATP, einer im US-Bundesstaat Minnesota ansässigen Denkfabrik für Agrarpolitik und Welthandelsfragen.
    "Gruppen wie der US-Verband der Chemischen Industrie, der transatlantische Wirtschaftsrat oder der Verband der US-Geflügelzüchter sprechen sich klar gegen das Vorsorgeprinzip aus. Sie greifen es als unwissenschaftlich an und stufen es als unfaire Beschränkung ihrer Exporte ein."
    Sonderschiedsgericht soll Streitigkeiten klären
    In den Freihandelsgesprächen mit den USA stünden die europäischen Gesetze zur Lebensmittelsicherheit nicht zur Disposition, schwört EU-Chefunterhändler Bercero immer wieder gegenüber allen, die nun die komplette Marktöffnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel fürchten.
    Doch es gibt Zweifel an Berceros Beteuerungen. Und zwar wegen des vorgesehenen Investor-Staat-Klageverfahren (ISDS). Ausländische Investoren sollen vor einem bei der Weltbank oder den UN angesiedelten Sonderschiedsgericht klagen dürfen, falls sie sich durch Gesetze und Auflagen des Gastgeberlandes geschädigt und gegenüber inländischen Unternehmern diskriminiert fühlen. Solche Extra-Gerichtsbarkeiten seien nicht nötig zwischen Staaten, die ihre Rechtssysteme gegenseitig anerkennen wie die EU und die USA es tun, wenden Kritiker ein.
    Eine Zuckerrohrpflanze
    Die mexikanische Regierung konnte die Zuckerrohrbauern nicht schützen (picture-alliance / RiKa)
    IATP-Expertin Karen Hansen-Kuhn verweist auf das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA zwischen Kanada, den USA und Mexiko. Die Agrarmultis Cargill und Archer Daniel Midlands nutzten dieses Abkommen, um die mexikanische Regierung erfolgreich auf einen millionenschweren Schadenersatz zu verklagen, weil diese den Import eines umstrittenen Süßungsmittels aus Mais eingeschränkt hatte – ein Verbot, das außerdem die mexikanischen Zuckerbauern schützte. "Es hätte Mexiko auch nichts genutzt, mit Gesundheitsschutz zu argumentieren, es ging um einen Handelsdeal. Ein zweiter Fall läuft gerade: Philip Morris hat Australien und Uruguay wegen der geplanten Gesundheitswarnhinweise auf Zigarettenschachteln verklagt. Sie sagen, dass diese großen Warnbilder oder Grafiken hässliche Bilder seien und ihre erwarteten Profite schmälern. Das ist ein interessantes Argument. Aber ich frage mich jetzt schon, was ist als Nächstes dran? Könnte es gegen die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen gehen? Ja, das könnte sein."
    Zumal deren Zulassung in Saatgut und Lebensmitteln in der EU keinesfalls verboten ist. Sie unterliegt nur viel strengeren Regeln als in den USA und ihre Anwendung muss teilweise gekennzeichnet werden. Nachdenklich stimmt deutsche Politiker auch die Milliarden-Schadenersatzklage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht. Anlass war der Beschluss der Bundesregierung, nach der Katastrophe von Fukushima die zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke wieder zurückzuziehen– wovon alle Atomkraftwerksbetreiber in Deutschland betroffen sind.
    Kritiker fürchten Klagen von US-Unternehmen
    Dass solche Klagen überhaupt möglich sind, führt Rupert Schlegelmilch, der für die EU das Investitionskapital verhandelt, auf ungenaue Formulierungen in älteren Abkommen zurück, wie etwa das Recht auf eine sogenannte "faire Behandlung". "Unser Ansatz im US- und im Kanada-Abkommen ist, da viel präziser zu sein und den Schutz der Investition auf den Kernbereich zu beschränken, im Sinne des Artikels 14: Es darf nicht enteignet werden ohne Entschädigung. Um es plakativ zu sagen: Aber nicht jede Gewinnerwartung oder nicht jede Regelung aus dem Steuerrecht, die einen Investor bewogen hat, sein Geld zu investieren, kann dann auch als Schadenersatz oder als Kompensation geltend gemacht werden."
    Europäische Kritiker fürchten das Investitionsschutzkapitel jedoch als Einfallstor: Zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung, für eine laxere Zulassung von Pestiziden und Fracking – also der Gewinnung von Schiefergas -, und sie sehen die europäische Kulturförderung in Gefahr. US-Verbraucherschützer wiederum sorgen sich um die strengen US-Standards bei der Zulassung von Medikamenten, um Schulspeisungsprogramme, die regionale Farmer als Lieferanten bevorzugen, um strengere Börsenauflagen gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln. Durchgesickerte Texte im Investitionskapitel des fast fertig ausgehandelten EU-Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) bestärken die Kritiker in ihren Vorbehalten gegenüber TTIP.
    Doch das Investitionsschutzkapitel einfach weglassen, sei auch keine Lösung, denn in anderen Teilen der Welt würden diese Abkommen gebraucht, sagt Wirtschaftsjurist Christian Tietje: "Wenn wir es nicht verhandeln würden mit den USA und Kanada, dann hätten wir als EU kein gutes Argument, eben so etwas mit China beispielsweise oder anderen Staaten zu verhandeln. Das ist ein diplomatisches Dilemma, in dem wir uns bewegen."
    Wirtschaftlich betrachtet wird das Freihandelsabkommen TTIP auch Verlierer produzieren: In der EU werden es die kleinen Landwirtschaftsbetriebe sein, und auch den südlichen EU-Staaten werden Handelsverluste vorausgesagt. Wenn sich zwei so große Wirtschaftsblöcke zu einer Handelsausweitung zusammenschließen, habe das globale Folgen, klagt die Grüne EU-Abgeordnete Ska Keller: "Zum Beispiel Mexiko wird zu den Verlierern gehören, das sehen die auch selbst so. Dann aber auch viele Länder in Afrika, zum Beispiel Westafrika, die bisher viel in die EU exportieren, was wir auch unterstützen, weil wir ja auch einen Entwicklungsauftrag haben. Da wird’s einfach Einbußen geben, das sagen nicht nur die Grünen, sondern auch die Bertelsmann-Stiftung, die davon ausgehen, dass viele Länder der Welt Einbußen haben werden, was auf jeden Fall kritisch ist."
    Das Wappen im Tagungssaal der Afrikanischen Union in Addis Abebea, Äthiopien
    Afrika könnte zu den Verlierern des Abkommens gehören. (picture alliance / dpa)
    Eine Chance, Standards zu setzen
    Datenschützer und Piraten-Freigeister dies- und jenseits des Atlantiks fürchten zudem die Aufweichung der strengeren EU-Datenschutzbestimmungen begleitet von einer Neuauflage des Antipiraterie-Abkommens ACTA. Gleichwohl beteuern US-Regierung und EU-Kommission unisono, beides sei kein Thema.
    Wird es aber vielleicht noch. Regulative Kooperation und Kohärenz heißt der Fachbegriff, vor dem Pia Eberhard von der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) in Brüssel warnt. Im Rahmen von TTIP soll künftig bereits im Vorfeld einer jeder Gesetzesinitiative geprüft werden, ob sie wesentlichen Einfluss auf den transatlantischen Handel hat: "Und die Vorschläge, die da drin stehen, ermöglichen sogenannten Stakeholdern – in der Theorie uns allen, in der Realität denen mit den größten Büros und den meisten Ressourcen in Brüssel, also der Industrie – weitreichende Möglichkeiten, sehr, sehr früh Kommentare abzugeben, angehört zu werden lange bevor ein Parlament irgendeinen Vorschlag für eine Regulierung sieht. Und wir befürchten, dass dieser Prozess genau das bringen wird, was im TTIP nicht drin steht, nämlich dass das langfristig die Interessen der Industrie durchsetzen wird."
    EU-Parlamentarier Daniel Caspary dagegen sieht die frühzeitige Absprache über Standards als Chance, gegenüber neuen Handelsmächten wie China oder Brasilien Standards zu setzen – auf hohem Niveau: "Wir wollen ja schon schauen, dass wir uns bei künftigen Standards im Vorfeld besser abstimmen, dass wir auch neue Standards kompatibler gestalten. Und ich glaube schon, dass da ein Potenzial liegt, dass man heute nicht unbedingt mit Geld bewerten kann. Wenn ich sehe, dass wir im Wettbewerb stehen mit anderen aufstrebenden Regionen der Welt, halte ich es nach wie vor für existenziell, dass sich die beiden großen Demokratien und beiden großen Volkswirtschaften hier besser abstimmen."
    Über 420.000 Unterschriften hat das freihandelskritische Netzwerk Campact gegen TTIP mittlerweile gesammelt – auch eine Quittung für die Geheimnistuerei, die EU-Handelskommissar Karel de Gucht rund um das Abkommen gemacht hat. In der entscheidenden Phase der Weichenstellung habe sich die Kommission fast ausschließlich mit Industrievertretern an einen Tisch gesetzt, hat Corporate Europe Observatory herausgefunden. Mittlerweile bemüht sich de Gucht um deutlich mehr Transparenz. Aber Details und Verhandlungstexte kennen weiterhin nur die Experten der Kommission, des Europäischen Rates und ausgewählte Europaparlamentarier.
    Beratergruppe soll für mehr Transparenz sorgen
    Während sich der konservative Abgeordnete Caspary ausreichend informiert fühlt, ärgert sich die Grüne Ska Keller, Koordinatorin ihrer Fraktion für TTIP: "Da bekommt auch der grüne Koordinator eine Kopie, die darf er nicht weiterreichen, weder an andere Abgeordnete des Handelsausschusses noch an andere Abgeordnete anderer Ausschüsse, aber zum Beispiel sind auch unsere Kollegen aus dem Agrarausschuss sehr erpicht darauf etwas zu wissen."
    Der belgische EU-Handelskommissar Karel De Gucht
    Verspricht Transparenz: EU-Kommisaar de Gucht (picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm)
    Für mehr Transparenz soll jetzt eine Beratergruppe sorgen. Die hat EU-Handelskommissar de Gucht einberufen und gleichzeitig die Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen bis Mai auf Eis gelegt. Chefunterhändler Bercero: "Diese Beratergruppe ist ausgewogen besetzt. Sieben Vertreter aus Unternehmen, sieben aus der Zivilgesellschaft: Zwei aus Gewerkschaften, zwei aus Verbraucherverbänden, zwei Nichtregierungsorganisationen aus dem Umweltbereich und eine aus dem Gesundheitsbereich."
    Doch ob diese Vertreter die Verhandlungstexte zu sehen bekommen und – noch wichtiger – diese in Ruhe bewerten können, ist unklar.
    Im Mai wird das Europa-Parlament neu gewählt. Längst ist das Freihandelsabkommen mit den USA zum Spielball im Wahlkampf geworden. Unter überzeugten Europäern wie Arnd Spahn wächst die Furcht, der Streit um TTIP könnte europafeindlichen Gruppierungen Wähler in die Arme treiben.
    Dabei würde sich der Vorsitzende des Europäischen Gewerkschaftsdachverbandes für Ernährung, Landwirtschaft und Tourismus durchaus Positives von einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA erhoffen: "Wenn diese beiden Blöcke fairen Handel vereinbaren würden, welche Auswirkungen könnte das für eine bessere Welt haben? Wir brauchen eine Verhandlungsführung, die uns informiert. Solange wir aber die Antwort bekommen „Vertraut uns“, so lange werden wir unseren Leuten nicht empfehlen können, im Mai für dieses soziale und demokratische Europa stimmen zu können."
    Seit Anfang März hat Spahn übrigens einen wichtigen Verbündeten: Detlef Wetzel, Chef der mächtigen Industriegewerkschaft-Metall, die auch die Automobilindustriearbeiter vertritt. Er fordert den Stopp und die Überprüfung der TTIP-Verhandlungen. Begründung: Nach derzeitigem Stand kein erkennbarer Nutzen, aber viel möglicher Schaden.