Mehr Abschiebungen in EU-Länder
Eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern soll nach Möglichkeiten suchen, das sogenannte Dublin-Verfahren zu verbessern – also die Regelungen zur Abschiebung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten, die für sie zuständig sind. Dies war beim mutmaßlichen Attentäter von Solingen der Fall, der eigentlich nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen. Ziel der Arbeitsgruppe ist eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern bei der Durchführung von Abschiebungen sowie der Abbau bürokratischer Hürden. Auch der Personalmangel in den Behörden dürfte Thema sein.
Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien
Die Bundesregierung will die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und auch Syrien ermöglichen. Zuletzt wurden unter Vermittlung von Katar 28 Straftäter aus Deutschland nach Afghanistan geflogen. Die Union fordert hier noch mehr Anstrengungen.
Menschenrechtler befürchten, dass die Abschiebungen künftig auch auf Menschen ausgeweitet werden könnten, die nicht zu schweren Straftätern und Gefährdern zählen. Deutschland würde durch Abschiebungen nach Afghanistan zudem zum Komplizen der Taliban, so der Vorwurf.
Billigung von Terror als Ausweisungsgrund
Ein sogenanntes "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" liegt in Deutschland unter anderem vor, wenn Ausländer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden - allerdings nur bei bestimmten Straftaten. Nach Plänen der Bundesregierung sollen dazu künftig auch alle Taten zählen, die mit "Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs" begangen worden sind. Auch soll die Billigung von terroristischen Straftaten - etwa durch einen Post in den Sozialen Medien - künftig ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" begründen.
Entziehung des Schutzstatus
Flüchtlingen soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig der Schutzstatus entzogen werden, wenn sie in ihr Heimatland reisen. Ausnahme dafür sollen wichtige Gründe sein, etwa die Beerdigung eines Familienmitglieds. Auch Ukrainer sind von der Regel ausgenommen. Hintergrund ist hierbei unter anderem das Ausreiseverbot wehrpflichtiger Männer aus der Ukraine, sodass persönliche Treffen mit Angehörigen nur im Heimatland möglich sind.
Kürzung der Leistungen
Schutzsuchende, für die ein anderes europäisches Land zuständig ist, sollen künftig keine Leistungen mehr in Deutschland erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Land zur Rücknahme bereit ist. Dabei solle ein "menschenwürdiger Umgang" mit den Betroffenen gewährleistet werden, verspricht die Bundesregierung.
Einigen Unions-Politkern gehen die Pläne nicht weit genug. Sie fordern, dass die Streichung der Leistungen auch auf Menschen ausgeweitet wird, die in Deutschland geduldet sind. Diese sollen nur noch ein Überbrückungsgeld bekommen, um ihre Ausreise finanzieren zu können. Aus Sicht von Menschenrechtsaktivisten ist eine umfassende Kürzung von Leistungen indes verfassungswidrig.
Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze
Eine Kernforderung der Union ist die Begrenzung der illegalen Migration nach Deutschland durch Grenzkontrollen. Der Bund soll dafür die Kontrollen an den Binnengrenzen ausweiten und Menschen konsequent zurückzuweisen, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland kommen. Im Raum steht auch das Ausrufen einer "nationalen Notlage", um EU-Bestimmungen und die Schengen-Regeln auszusetzen. Unter Juristen ist allerdings umstritten, unter welchen Bedingungen eine solche Notlage ausgerufen werden kann. Der Bundespolizei fehlt nach eigenen Angaben zudem das Personal für flächendeckende Grenzkontrollen.
An den Grenzen zu Polen, Tschechien. Österreich und der Schweiz gibt es bereits Kontrollen - allerdings nur punktuell. Die Zahl unerlaubter Einreisen nach Deutschland ist deshalb zuletzt gesunken. Zudem wurden wiederholt Schleuser festgenommen.
Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern
Unions-Politiker haben immer wieder eine Obergrenze für Asylsuchende ins Spiel gebracht. CSU-Chef Söder forderte etwa, dass maximal 200.000 Personen pro Jahr in Deutschland aufgenommen werden können. CDU-Chef Friedrich Merz sieht die Belastungsgrenze bei 100.000 Menschen erreicht. SPD und Grüne kritisierten die Forderungen als populistisch und rechtlich nicht durchsetzbar. Die Union spricht hingegen von Richtwerten.
Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl
Politiker von Union und FDP haben zuletzt auch das Grundrecht auf Asyl in Frage gestellt und eine Reform gefordert. So erklärte etwa CSU-Chef Söder, Deutschland müsse entscheiden, wer ins Land komme – und nicht jeder Einzelne dürfe ein Anrecht darauf haben. Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz verankert. Um es zu ändern, bedarf es einer Zwei-Drittel Mehrheit im Bundestag. SPD und Grüne haben angekündigt, einer Änderung nicht zuzustimmen.
Die große Mehrheit der Geflüchteten in Deutschland erhält ohnehin Schutz auf Basis des europäischen Asylrechts. Eine Reform hier bedarf der Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten. Zudem sind Deutschland und die EU weiterhin an das Völkerrecht, vor allem an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Diese sieht einen individuellen Schutzanspruch für Asylsuchende vor.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.