Christiane Kaess: Seitdem die schreckliche Mordserie der Zwickauer Nazi-Terrorzelle aufgedeckt wurde, hat die Diskussion über ein NPD-Verbotsverfahren wieder Fahrt aufgenommen. Ein Knackpunkt: der Einsatz von Verbindungsleuten, kurz V-Leuten, des Verfassungsschutzes. Dieser hatte einen ersten Versuch 2003, die NPD verbieten zu lassen, vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern lassen. Damals hatten die Richter bemängelt, dass staatlich bezahlte V-Leute den Kurs der NPD mit bestimmen könnten. Sollte man die V-Leute also abziehen, welchen Wert haben sie, oder ist ihr Einsatz eher kontraproduktiv?
Lange war man sich darüber nicht einig. Gestern einigten sich dann die Innenminister der Union, die V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Führungskreisen der NPD abzuziehen.
Ich habe vor wenigen Minuten gesprochen mit Hans-Peter Uhl (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag. Ich habe ihn zuerst gefragt, ob mit der Einigung der Unions-Innenminister einem NPD-Verbotsverfahren jetzt nichts mehr im Weg steht?
Hans-Peter Uhl: Doch, es steht noch einiges im Weg. Deswegen ist es nur ein erster Einstieg. Man muss zu den V-Leuten sagen, das sind ja keine Beamte des Verfassungsschutzes, sondern im Gegenteil: Es sind Mitglieder der NPD, die dem Verfassungsschutz interne Informationen zukommen lassen – manchmal gegen Geld. Von daher sind sie wichtige Informanten, die uns ein Bild geben über das Innenleben dieser NPD. Die abzuschalten, hat den Vorteil, dass man in einem späteren NPD-Verbotsverfahren nicht so angreifbar ist, wie man es damals war, hat aber den Nachteil, dass wir eben weniger wissen in Zukunft über die NPD.
Kaess: Wichtige Informanten, sagen Sie. Aber wo hat denn der Einsatz der V-Leute bisher konkret etwas gebracht?
Uhl: Der hat sehr viel gebracht, weil man sehr genau wusste, was die NPD vorhat. Wir wissen auch über die verfassungsfeindliche Haltung dieser Partei. Ob sie aggressiv kämpferisch ist und deswegen zu verbieten ist – das ist die eigentliche Rechtsfrage -, das ist eine ganz andere Frage.
Kaess: Aber wenn wir noch mal auf die V-Leute schauen – das Abschalten aller V-Leute hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 ja aber auch nicht verlangt?
Uhl: Nein.
Kaess: Also man müsste nicht auf alle Informationen verzichten?
Uhl: Das Gericht hat nur verlangt, dass das Beweismaterial über die aggressiv-kämpferische Haltung dieser Partei nicht kontaminiert werden darf von Leuten, die für den Staat arbeiten, obwohl sie eigentlich in der NPD in herausgehobener Funktion, in einem Landesvorstand zum Beispiel, sind. Dieses ist ein Widerspruch, oder macht die Beweisführung problematisch, hat das Gericht mit Recht gesagt. Deswegen ist die Abschaltung dieser V-Leute ein ebenso problematischer, aber möglicherweise unumgänglicher Schritt.
Kaess: Und das Abziehen der V-Leute aus den Führungskreisen, um das es jetzt geht, dagegen wären Sie auch?
Uhl: Ich erkenne das Problem und wenn man einem Verbotsverfahren nähertreten will, wird man um diesen Schritt möglicherweise nicht herumkommen. Dann aber muss man das Material, das danach zu sammeln ist, das also nicht kontaminiert ist von diesen V-Leuten, die vom Staat Geld bekommen haben, dieses Material über die NPD muss man sich sehr genau anschauen, damit man dieses Desaster nicht noch einmal erlebt wie vor zehn Jahren.
Kaess: Welche neuen Hürden könnten da auftreten?
Uhl: Die Hürden sind deswegen sehr hoch, weil ein Parteiverbot ja nicht irgendein Verbot ist, sondern es wird beantragt von Parteimitgliedern, in Gestalt von Verfassungsorganen, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, aber die Antragsteller sind letztlich alle Parteimitglieder und die wollen durch den Antrag erreichen, dass eine konkurrierende Partei, hier die unappetitliche NPD, aus dem Parteienspektrum getilgt wird, vernichtet wird, durch Verbot. Das ist ein problematischer Vorgang.
Kaess: Da kommen wir ganz generell zu der Frage nach einem NPD-Verbot. Ist das nicht auch ein Zeichen der Ohnmacht, dass man so eine Partei verbieten muss, weil man anders nicht mit ihr fertig wird?
Uhl: Eben! Das ist ein Zeichen. Der Umstand, dass wir bei jeder Bundestagswahl die NPD durch den Wähler auf 0,- oder höchstens beim letzten Mal 1,5 Prozent gebracht haben, zeigt, dass wir in keiner Weise ohnmächtig sind, sondern dass wir das mächtigste aller Signale bei jeder Bundestagswahl am Wahlsonntagabend aussenden: Ihr Neonazis seid politisch völlig bedeutungslos, ihr kriegt 0,soundsoviel Prozent für den Deutschen Bundestag, ihr werdet nicht einziehen, werdet keinen Einfluss haben. Das ist das Entscheidende, das ist ein viel, viel wichtigeres Signal durch die deutschen Wähler, durch die deutsche Gesellschaft. Wir wollen mit dem unappetitlichen braunen Spuk nichts zu tun haben, wir wollen keinen undemokratischen Führerkult, wir wollen keinen Antisemitismus, wir wollen keine Ausländerfeindlichkeit, sagen die Deutschen in ganz überwältigender Mehrheit bei jeder Wahl, und darauf kommt es an.
Kaess: Das heißt für Sie zusammengefasst, ein Verbotsverfahren ist überflüssig?
Uhl: Das Europäische Gericht für Menschenrechte wird sich mit dem Thema Parteienverbot der NPD ja auch befassen, nicht nur in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht, und dieses Gericht für Menschenrechte hat die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das heißt, die fragen dann, wie steht es denn um den Einfluss der NPD in Deutschland, dass die Partei verboten werden muss, und die werden sich diese Zahl 0,soundsoviel Prozent sehr genau anschauen und werden möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen, diese Partei hat keinerlei Bedeutung im politischen Spektrum Deutschlands. Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, das ist unverhältnismäßig.
Kaess: Hans-Peter Uhl (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Lange war man sich darüber nicht einig. Gestern einigten sich dann die Innenminister der Union, die V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Führungskreisen der NPD abzuziehen.
Ich habe vor wenigen Minuten gesprochen mit Hans-Peter Uhl (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag. Ich habe ihn zuerst gefragt, ob mit der Einigung der Unions-Innenminister einem NPD-Verbotsverfahren jetzt nichts mehr im Weg steht?
Hans-Peter Uhl: Doch, es steht noch einiges im Weg. Deswegen ist es nur ein erster Einstieg. Man muss zu den V-Leuten sagen, das sind ja keine Beamte des Verfassungsschutzes, sondern im Gegenteil: Es sind Mitglieder der NPD, die dem Verfassungsschutz interne Informationen zukommen lassen – manchmal gegen Geld. Von daher sind sie wichtige Informanten, die uns ein Bild geben über das Innenleben dieser NPD. Die abzuschalten, hat den Vorteil, dass man in einem späteren NPD-Verbotsverfahren nicht so angreifbar ist, wie man es damals war, hat aber den Nachteil, dass wir eben weniger wissen in Zukunft über die NPD.
Kaess: Wichtige Informanten, sagen Sie. Aber wo hat denn der Einsatz der V-Leute bisher konkret etwas gebracht?
Uhl: Der hat sehr viel gebracht, weil man sehr genau wusste, was die NPD vorhat. Wir wissen auch über die verfassungsfeindliche Haltung dieser Partei. Ob sie aggressiv kämpferisch ist und deswegen zu verbieten ist – das ist die eigentliche Rechtsfrage -, das ist eine ganz andere Frage.
Kaess: Aber wenn wir noch mal auf die V-Leute schauen – das Abschalten aller V-Leute hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 ja aber auch nicht verlangt?
Uhl: Nein.
Kaess: Also man müsste nicht auf alle Informationen verzichten?
Uhl: Das Gericht hat nur verlangt, dass das Beweismaterial über die aggressiv-kämpferische Haltung dieser Partei nicht kontaminiert werden darf von Leuten, die für den Staat arbeiten, obwohl sie eigentlich in der NPD in herausgehobener Funktion, in einem Landesvorstand zum Beispiel, sind. Dieses ist ein Widerspruch, oder macht die Beweisführung problematisch, hat das Gericht mit Recht gesagt. Deswegen ist die Abschaltung dieser V-Leute ein ebenso problematischer, aber möglicherweise unumgänglicher Schritt.
Kaess: Und das Abziehen der V-Leute aus den Führungskreisen, um das es jetzt geht, dagegen wären Sie auch?
Uhl: Ich erkenne das Problem und wenn man einem Verbotsverfahren nähertreten will, wird man um diesen Schritt möglicherweise nicht herumkommen. Dann aber muss man das Material, das danach zu sammeln ist, das also nicht kontaminiert ist von diesen V-Leuten, die vom Staat Geld bekommen haben, dieses Material über die NPD muss man sich sehr genau anschauen, damit man dieses Desaster nicht noch einmal erlebt wie vor zehn Jahren.
Kaess: Welche neuen Hürden könnten da auftreten?
Uhl: Die Hürden sind deswegen sehr hoch, weil ein Parteiverbot ja nicht irgendein Verbot ist, sondern es wird beantragt von Parteimitgliedern, in Gestalt von Verfassungsorganen, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, aber die Antragsteller sind letztlich alle Parteimitglieder und die wollen durch den Antrag erreichen, dass eine konkurrierende Partei, hier die unappetitliche NPD, aus dem Parteienspektrum getilgt wird, vernichtet wird, durch Verbot. Das ist ein problematischer Vorgang.
Kaess: Da kommen wir ganz generell zu der Frage nach einem NPD-Verbot. Ist das nicht auch ein Zeichen der Ohnmacht, dass man so eine Partei verbieten muss, weil man anders nicht mit ihr fertig wird?
Uhl: Eben! Das ist ein Zeichen. Der Umstand, dass wir bei jeder Bundestagswahl die NPD durch den Wähler auf 0,- oder höchstens beim letzten Mal 1,5 Prozent gebracht haben, zeigt, dass wir in keiner Weise ohnmächtig sind, sondern dass wir das mächtigste aller Signale bei jeder Bundestagswahl am Wahlsonntagabend aussenden: Ihr Neonazis seid politisch völlig bedeutungslos, ihr kriegt 0,soundsoviel Prozent für den Deutschen Bundestag, ihr werdet nicht einziehen, werdet keinen Einfluss haben. Das ist das Entscheidende, das ist ein viel, viel wichtigeres Signal durch die deutschen Wähler, durch die deutsche Gesellschaft. Wir wollen mit dem unappetitlichen braunen Spuk nichts zu tun haben, wir wollen keinen undemokratischen Führerkult, wir wollen keinen Antisemitismus, wir wollen keine Ausländerfeindlichkeit, sagen die Deutschen in ganz überwältigender Mehrheit bei jeder Wahl, und darauf kommt es an.
Kaess: Das heißt für Sie zusammengefasst, ein Verbotsverfahren ist überflüssig?
Uhl: Das Europäische Gericht für Menschenrechte wird sich mit dem Thema Parteienverbot der NPD ja auch befassen, nicht nur in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht, und dieses Gericht für Menschenrechte hat die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das heißt, die fragen dann, wie steht es denn um den Einfluss der NPD in Deutschland, dass die Partei verboten werden muss, und die werden sich diese Zahl 0,soundsoviel Prozent sehr genau anschauen und werden möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen, diese Partei hat keinerlei Bedeutung im politischen Spektrum Deutschlands. Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, das ist unverhältnismäßig.
Kaess: Hans-Peter Uhl (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.