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Umweltbundesamt zu Fracking
"Es bleibt eine Risikotechnologie"

Die Gewinnung von Erdöl oder Erdgas durch Fracking ist risikoreich und deswegen in Deutschland umstritten. Das Umweltbundesamt hat nun Leitlinien vorgestellt, die die ökologischen Gefahren einschränken sollen.

Von Christel Blanke | 30.07.2014
    Ein Fracking-Bohrturm in der Abenddämmerung.
    Fracking-Bohrturm nahe Tunkhannoclk, Pennsylvania, USA (dpa/picture alliance/Jim Lo Scalzo)
    Schon seit Jahren ist das Umweltbundesamt skeptisch. Und daran ändert auch das jüngste Gutachten, das die Bundesbehörde heute in Berlin vorstellte, nichts: Fracking ist eine Risikotechnologie und die sollte nicht angewendet werden, solange der Schutz von Umwelt und Gesundheit nicht gewährleistet werden kann, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger:
    "Deswegen schlagen wir vor, über eine Änderung insbesondere im Bergrecht, aber auch im Wasserhaushaltsgesetz diese Risiken abzubilden."
    Durch Fracking wird Erdöl oder Erdgas gewonnen, das in tiefen Gesteinsschichten, sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, gebunden ist. Mit hohem Druck wird ein Gemisch aus Chemikalien, Sand und Wasser in den Boden gepresst, um das Gestein aufzubrechen. Unklar ist, ob die Methode Erdbeben auslösen könnte. Außerdem sind die Auswirkungen der Chemikalien ebenso ungeklärt wie die des Flowbacks, also der Flüssigkeit, die nach dem Fracken wieder austritt. Neben den eingesetzten Chemikalien finden sich darin möglicherweise auch Schwermetalle oder gar radioaktive Substanzen. Allerdings werden immer weniger Chemikalien eingesetzt, so Krautzberger:
    "Trotzdem werden sie noch eingesetzt und wir sagen deshalb: Dafür braucht man ein Frackingkataster, das sehr genau definiert und für die Zukunft auch transparent macht, welche Chemikalien eingesetzt werden."
    Hendricks: "Eine völlig andere räumliche Gliederung als die USA"
    Weiter empfehlen die Experten seismologische Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Überprüfung des Grundwassers in jeder Phase eines Frackingprojektes. In Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten, aber auch im Einzugsgebiet von Seen, Talsperren und in Naturschutzgebieten sollte die Fördermethode nach Ansicht des Umweltbundesamtes ausnahmslos verboten werden. Der Deutsche Naturschutzring fordert angesichts des Gutachtens ein umfassendes Frackingverbot. Das hält die UBA-Präsidentin allerdings für rechtlich schwer vorstellbar:
    "Wir haben in Deutschland zum Beispiel ein Verbot von Asbest. Die rechtlichen Hürden dahin sind hoch. Asbest ist ein anerkannt gesundheitsgefährdender Stoff, ist krebserregend. Und aus diesen Gründen verboten. Das kann man beim Frackinggas in dieser Art und Weise nicht darstellen."
    Vieles von den Empfehlungen des Umweltbundesamtes findet sich in den Eckpunkten für Änderungen am Bergrecht und am Wasserhaushaltsgesetz, die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Anfang Juli vorgelegt haben. Beide Minister sind zuversichtlich, damit die Hürden so hoch zu legen, dass Fracking, das heute prinzipiell erlaubt ist, so gut wie unmöglich wird. Umweltministerin Hendricks hält Fracking für falsch:
    "Wir sind eben nicht die USA oder Kanada, wir haben eine völlig andere räumliche Gliederung, eine völlig andere Besiedelung auch, deswegen bin ich sehr sicher, dass wir in Deutschland keine unkonventionelle Gasförderung haben werden."
    "Anstrengungen auf Weiterentwicklung erneuerbarer Energien setzen"
    UBA-Präsidentin Krautzberger hält Fracking in Deutschland generell für nicht notwendig:
    "Wir sorgen uns sogar darum, dass die erforderlichen Investitionen für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien durch Fracking blockiert werden. Wir würden sehr dazu raten, alle Anstrengungen auf die Weiterentwicklung der regenerativen, der erneuerbaren Energien in Deutschland zu setzen und Themen wie die Gebäudeeffizienz in den Vordergrund zu stellen."
    Mit den Eckpunkten der Minister zum Fracking ist die UBA-Präsidentin zufrieden. Jetzt, sagt sie, fehle nur noch die Umsetzung.