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Unfallversichert trotz Schwarzarbeit
Haushalten drohen kaum Konsequenzen

Sie putzen die Küche oder helfen im Garten: Bis zu drei Millionen Haushaltshilfen gibt es, viele davon arbeiten schwarz. Die illegal Beschäftigten sind trotzdem unfallversichert. Und im Falle eines Unfalls müssen die Haushalte so gut wie nichts befürchten. Eine legale Praxis, die Schwarzarbeit fördert?

Von Sina Fröhndrich | 27.11.2017
    Ein Mann steht in Berlin an einem Fenster in einer Wohnung auf einer Leiter.
    Viele Aufgaben im Haushalt werden häufig von Schwarzarbeitern erledigt. (dpa / Jens Kalaene)
    "Aufmachen ich bin die Carmen, eure Haushaltshilfe." "Nee, wir lassen dich nicht rein, Mutti zahlt, wenn dir etwas passiert."
    Ein Werbevideo der Minijobzentrale. Kernbotschaft: Illegale Haushaltshilfe anmelden, sonst wird es teuer bei einem Unfall. Verletzt sich eine Putzhilfe während der Schwarzarbeit – drohen dem Arbeitgeber hohe Kosten. Eberhard Ziegler von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur grundsätzlichen Regelung:
    "Wenn sie Beschäftigte war, dann hat sie kraft Gesetzes den Versicherungsschutz als Beschäftigte. Dass keine Beiträge geflossen sind, hat darauf keinen Einfluss."
    Verankert ist das im Sozialgesetzbuch VII. Und dort wird auch den Arbeitgebern gedroht. Die Unfallkassen sprechen von 2500 Euro Bußgeld. Doch in der Praxis trifft das kaum zu, sagt Eberhard Ziegler. Der Nachweis sei schwierig, denn: Tätigkeiten gegen geringes Entgelt werden nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz nicht als Schwarzarbeit angesehen. Und: Die Sozialversicherungsträger können auf den Ersatzanspruch ganz oder teilweise verzichten. Unter dem Strich bleibt also:
    "Dann würden die Beiträge nachgefordert werden vom Arbeitgeber – im Regelfall geht’s nur um die nichtgeleisteten Beiträge."
    Minijobzentrale sieht Handlungsbedarf
    Meist wenige hundert Euro. Wie oft so ein Unfall überhaupt gemeldet wird und welche Kosten die Unfallkassen damit übernehmen – dazu gibt es keine Zahlen. Wolfgang Buschfort von der Minijobzentrale sieht das Ganze kritisch – Schwarzarbeiter sind unfallversichert und Haushalte haben im Falle eines Unfalls faktisch nichts zu befürchten, das ärgert ihn.
    "Man fördert damit Schwarzarbeit – das ist ein Schlupfloch und das müsste eigentlich dringendst beseitigt werden."
    Buschfort schätzt, dass den Unfallkassen jährlich 285 Millionen Euro an Beiträgen entgehen. Er hat noch etwas beobachtet: Zwar weisen die Unfallkassen darauf hin, dass bei unter 450 Euro eigentlich die Minijobzentrale zuständig ist. Zugleich ist es zum Teil aber durchaus möglich, eine schwarz beschäftigte Haushaltshilfe anonym zu versichern. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen etwa fragt bei der Anmeldung nicht nach, wie hoch das Einkommen des Beschäftigten ist. Dazu Eberhard Ziegler von der Unfallversicherung.
    "Schwarzarbeit ist so eine Begrifflichkeit, das ist die Frage was sie darunter verstehen. Schwarzarbeit heißt ja keine Steuern, keine Sozialversicherung abzuführen, in dem Moment wo sie sie melden, wird das ja in der Sozialversicherung publik und dann ist der zumindest aus Sozialversicherungssicht ja nicht mehr illegal beschäftigt."
    Wolfgang Buschfort von der Minijobzentrale sieht das anders:
    "Schwarzarbeit bleibt Schwarzarbeit, auch wenn man jemanden anonym anmeldet, man hinterzieht Sozialabgaben, man hinterzieht Steuern, man mag dann im Unfallfall abgesichert sein, aber das Ganze wird dadurch nicht zu einer legalen Tätigkeit."
    Die Minijobzentrale kündigte an, beim Bundesarbeitsministerium um rechtliche Klärung bitten zu wollen.
    Schutz der Schwarzarbeiter steht im Mittelpunkt
    Grundsätzlich überwiegt im Ministerium wie auch bei Gewerkschaften der Gedanke, dass mit der Unfallversicherung für Schwarzarbeiter vor allem die Beschäftigten geschützt würden. Auch der Koblenzer Sozialwissenschaftler Stefan Sell wägt ab.
    "Für den Unfallversicherungsträger ist ja das Problem, warum er diese Kosten nie zurückfordern kann, dass es gar nicht so einfach ist nachzuweisen, hat der da wirklich schwarz gearbeitet. Vor diesem Hintergrund wäre eine radikale Lösung, das man sagt: Immer dann, wenn kein legales Beschäftigungsverhältnis vorliegt, verweigere ich die Leistung, das trifft aber das schwächste Glied in der Kette, den Schwarzarbeiter."
    Die Rechnung bezahlten am Ende jene Arbeitgeber, die in die Unfallkasse einzahlen, sagt Sell. Handlungsbedarf sieht er vor allem in einem Punkt:
    "Man sollte nicht auch noch aktiv dieses Schlupfloch bewerben, indem man die Möglichkeit eröffnet den Auftraggebern, ihre Schwarzarbeiter bei der Unfallversicherung sogar noch offiziell anzumelden, wohlwissend oder nicht prüfend, ob es sich um Schwarzarbeit handelt, das ist quasi eine Unterstützung dieses problematischen und illegalen Verhaltens."
    Von dem derzeit Hunderttausende deutsche Haushalte theoretisch profitieren können. Auch zu Lasten der Steuerkasse.