Menschenrechte
Ungarisches LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Grundrechtecharta - Entscheidung des EuGH

Das LGBTQ-Gesetz in Ungarn verstößt gegen die Grundrechte-Charta der EU. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Demnach verletzt das Gesetz das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung.

    Ungarische Bürger gehen mit der Regenbogenfahne durch Budapest.
    LGBTQ-Gesetz in Ungarn verstößt gegen EU-Grundrechte. (AP / Denes Erdos)
    Außerdem liege ein Verstoß gegen das Recht auf die Wahrung der Menschenwürde vor. Nichtheterosexuelle und transgeschlechtliche Menschen würden als eine Gefahr für die Gesellschaft stigmatisiert und marginalisiert. Das Verfahren war von der EU-Kommission angestrengt und von mehreren Mitgliedsstaaten sowie dem Europäischen Parlament unterstützt worden.
    Das ungarische LGBTQ-Gesetz war im Jahr 2021 unter der rechtsnationalistischen Regierung des inzwischen abgewählten Ministerpräsidenten Orbán erlassen worden. Es verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Begründet wird dies mit dem Jugendschutz.
    Diese Nachricht wurde am 21.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.