Geschlechtswechsel
Union drängt wegen Rechtsextremistin Liebich auf Reform des Selbstbestimmungsgesetzes

Vor dem Hintergrund des Falls der Rechtsextremistin Liebich drängt die Union auf eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes der Vorgängerregierung.

    Der rechtsradikale Aktivist Sven Liebich schreit bei einer Kundgebung in ein Mikrophon hinein.
    Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich wurde - damals noch als Mann - vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. (Archivbild) (imago / Christian Mang )
    Niemand könne wollen, dass solche Beispiele Schule machten, sagte Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) dem Stern. Auch CSU-Landesgruppenchef Hoffmann sagte dem "Stern", er halte Änderungen für unausweichlich. Der Fall Liebich sei ein abschreckendes Beispiel. Der Schutz von Transpersonen sei wichtig, aber dieses Gesetz öffne dem Missbrauch beim Geschlechtswechsel Tür und Tor. Fraktionsvize Krings, zuständig für Justiz, bekräftigte die Aussagen. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel mache den Geschlechtswechsel zu einfach, meinte der CDU-Politiker. Ähnlich hatten sich andere Fraktionskollegen geäußert.
    Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Wegge, indes sagte der Bild, eine Evaluation des Gesetzes sei ohnehin im Koalitionsvertrag vereinbart. Es bleibe bei 2026.

    Staatsanwaltschaft rechnet mit Unterbringung von Rechtsextremistin Liebich im Frauengefängnis

    Die Rechtsextremistin Liebich wurde vor zwei Jahren – damals noch als Mann – zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun soll sie diese in einem Frauengefängnis verbüßen. Im Raum steht der Verdacht, sie habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um die Haft zu beeinflussen und das Selbstbestimmungsgesetz lächerlich zu machen.
    Das Selbstbestimmungsgesetz verfolgt das Ziel, es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher zu machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine solche Änderung kann durch eine persönliche "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt erfolgen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.