
Die Berliner Beschlüsse seien Einzelfallentscheidungen ohne allgemeine Wirkung, sagte der Innenpolitische Sprecher der CDU, Throm. Der CSU-Politiker Silberhorn sagte der Mediengruppe Bayern, die Anwendung der Dublin-Verordnung könne durch das neue Vorgehen an den deutschen Binnengrenzen nun höchstrichterlich geklärt werden.
Laut einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürften sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt/Oder aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Diese Nachricht wurde am 02.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.