
Sie sei sowieso mehr oder weniger willkürlich. Aktuell gilt: Wer mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen hat, muss sich an der Finanzierung eines Heimplatzes der Eltern beteiligen.
Stegemann verteidigte zudem seinen Vorstoß, auch Wohneigentum stärker heranzuziehen. Eltern würden ihr Hab und Gut oft rechtzeitig verteilen. Unter Einhaltung der 10-Jahres-Fristen bringe man sozusagen das Erbe in trockene Tücher. Man müsse an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder bei anderem Vermögen. - Besitz kann in Deutschland alle zehn Jahre steuerfrei verschenkt und zugleich vor dem Zugriff etwa des Sozialamtes oder eines Pflichtteilsberechtigten geschützt werden.
"Auch Eigenheim und Vermögen bei Pflege heranziehen"
Stegemann hatte in dieser Woche mit der Forderung Aufsehen erregt, es dürfe kein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit geben. Zunächst müsse eigenes Vermögen eingesetzt werden, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahle, sagte er der Bild.
Hintergrund ist die angespannte Lage der Pflegekassen. Bundesgesundheitsministerin Warken (CDU) hat ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung angekündigt. Wann sie es vorlegt, ist noch offen.
Diese Nachricht wurde am 30.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
