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UNO-Gremiumsmitglied kritisiert Aktionsplan für Behinderte

Theresia Degener sitzt bei den Vereinten Nationen in dem Ausschuss, der die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention prüft. Der gestern vorgestellte deutsche nationale Aktionsplan enthalte zu wenig Ziele, moniert Degener - Deutschland liege bei der Integration Behinderter weit zurück.

16.06.2011
    Friedbert Meurer: Vor Jahren redete selbst die UNO Deutschland ins Gewissen. Die Praxis, behinderte Kinder nicht mit anderen Kindern in Regelschulen zu unterrichten, sondern auszusortieren, sei nicht in Ordnung. Spätestens seitdem ist Einiges in Fluss geraten hier, aber nicht genug. Die Bundesregierung hat gestern einen nationalen Aktionsplan vorgestellt und Tobias Armbrüster hat gestern Abend mit Theresia Degener gesprochen, sie ist Professorin an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum, und sie gefragt, ob das mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sei, was die Bundesregierung jetzt unternehme.

    Theresia Degener: Es ist ein Anfang, das hat die Ministerin selbst gesagt, aber es ist noch nicht ein nationaler Aktionsplan, wie man ihn sich wünscht.

    Tobias Armbrüster: Was müsste denn eigentlich passieren?

    Degener: Ein nationaler Aktionsplan muss konkrete Fern- und Nahziele benennen, er muss sagen, welche konkreten Maßnahmen und Förderprogramme die Nah- und Fernziele umsetzen sollen, es müssen klare zeitliche Fristen benannt werden und es muss auch ein sogenanntes Monitoring-System eingerichtet werden. All das finden wir in dem nationalen Aktionsplan, der jetzt heute erst mal vorgelegt wurde, nicht, der gleichwohl – das muss man deutlich sagen – zu begrüßen ist, denn dass sich die Bundesregierung um einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bemüht, zeigt deutlich, dass sie der Behindertenrechtskonvention einen hohen Stellenwert einräumt. Das ist zu begrüßen, es entspricht auch der Rolle, die die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Behindertenrechtskonvention gespielt hat. Den Prozess durfte ich begleiten und da kann man sagen hat Deutschland eine rühmliche Rolle eingenommen. Und jetzt ist eben der schwierige Prozess der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gestartet.

    Armbrüster: Sie haben jetzt von Fernzielen und Nahzielen gesprochen. Welche Ziele würden Sie sich denn vorstellen?

    Degener: Es gibt eine Reihe von Zielen, die verschiedene Behindertenverbände und Experten vorgelegt haben. Allen voran muss man immer darüber nachdenken, müssen die Gesetze, die nationalen Gesetze verändert werden. Da liegen inzwischen verschiedene juristische Gutachten vor, die alle der Meinung sind, es gibt eine ganze Anzahl von Gesetzen, die in Deutschland verändert werden müssten, um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen, angefangen bei den Schulgesetzen – das ist natürlich Ländersache -, aber auch über die Sozialgesetze, die Diskriminierungs-, Antidiskriminierungsgesetze, die wir haben, das Strafrecht, das Betreuungsrecht. Es gibt sehr, sehr viele Gesetze, die nun auf den Prüfstand gestellt werden müssen, und da ist es schon etwas enttäuschend, dass der nationale Aktionsplan hier nur sehr, sehr wenig Ziele setzt. Ich glaube, etwa fünf Prozent der vorgeschlagenen Maßnahmen beschäftigen sich nur mit den legislativen Reformbestrebungen.

    Armbrüster: Dieser Aktionsplan geht ja zurück auf eine Vorgabe der Vereinten Nationen. Welche Möglichkeiten hätte denn die UNO eigentlich, so etwas noch stärker zu verfolgen, beziehungsweise die Bundesregierung stärker zu drängen, zum Beispiel auch Gesetze zu ändern, damit Deutschland behindertenfreundlicher würde?

    Degener: Alle Staaten, die diese Behindertenrechtskonvention, wie Deutschland, ratifiziert haben, müssen zwei Jahre nach Ratifikation einen sogenannten Staatenbericht an den Ausschuss in Genf vorlegen, in dem ich übrigens selbst auch als Expertin sitze. Deutschland muss einen entsprechenden Staatenbericht vorlegen, der nationale Aktionsplan wird sicherlich Teil des Staatenberichtes sein, und dieser Ausschuss wird dann diesen Staatenbericht begutachten und mit der Bundesregierung in einen konstruktiven Dialog darüber treten, ob dieser Staatenbericht den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention genügt oder nicht.

    Armbrüster: Und wenn das nicht der Fall ist, könnten die Vereinten Nationen dann sozusagen Sanktionen verhängen?

    Degener: Die Vertragsausschüsse sind keine Gerichtshöfe wie zum Beispiel der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Sie können also keine Urteile fällen, sondern sie sind sehr stark darauf ausgerichtet, Überzeugungsarbeit zu leisten, und das, zeigt die vergangenen 40 Jahre Erfahrung mit den Vertragsausschüssen, läuft auch mehr oder weniger oder, man kann sagen, sehr zufriedenstellend in vielen Bereichen. Und da wird sich eben Deutschland rechtfertigen müssen für Maßnahmen, die nicht ergriffen werden, und sich die Empfehlungen des Ausschusses anhören müssen, die der sicherlich an die deutsche Regierung richten wird.

    Armbrüster: Wenn wir mal beim Thema Integration und Inklusion von Behinderten ins Ausland blicken, sind uns da andere Länder voraus?

    Degener: Sehr viel! Gerade im Bildungsbereich, muss man leider sagen, ist Deutschland ein Entwicklungsland, wenn man überlegt, dass die Inklusionsquote von behinderten Schülern in Regelschulen in Deutschland zwischen 16 bis 20 Prozent schwankt. Andere Länder im europäischen Vergleich liegen bei über 80 Prozent Inklusionsquote. Da sind wir sehr, sehr, sehr weit zurück.

    Armbrüster: Woran liegt das in Deutschland?

    Degener: Das liegt mit Sicherheit an einem sehr dichten Sondersystemnetz. Also Sonderschulen sind in Deutschland sehr stark entwickelt. Und die gesetzlichen Vorgaben haben ja auch lange Zeit gesetzlich vorgeschrieben, dass behinderte Kinder auf eine Sonderschule gehen müssen. Das hat sich erst in den letzten 20 Jahren geändert. Aber behinderte Kinder haben immer noch nicht einen Rechtsanspruch auf Inklusion.

    Meurer: Die Bundesregierung hat einen nationalen Aktionsplan für behinderte Kinder und ihre Integration in Schulen vorgestellt. Tobias Armbrüster sprach mit Theresia Degener von der Evangelischen Fachhochschule Bochum.

    Hintergrund:
    Am 15. Juni 2011 hatte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums heißt es dazu: "Mit dem Nationalen Aktionsplan stößt die Bundesregierung einen Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren das Leben der rund 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird. Der Nationale Aktionsplan umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion (Integration Behinderter)."